17.08.12

Anlegerklagen

Gericht weist vier weitere Klagen gegen AWD ab

Teilerfolg für AWD: Vorwürfe wegen Falschberatung sind laut Gericht unbegründet. Klagewelle lässt Gewinn einbrechen.

Foto: dapd/DAPD
Verkuendungstermin im Verfahren gegen den Finanzdienstleister AWD
AWD-Firmenzentrale: Der Finanzdienstleister habe die Aufklärungs- oder Beratungspflichten nicht verletzt. Mit dieser Begründung lehnte das Landgericht vier weitere Anlegerklagen gegen AWD ab

Hannover/Zürich. Der Finanzdienstleister AWD hat in der Klagewelle wegen möglicher Falschberatung und umstrittener Provisionszahlungen einen erneuten Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Hannover wies in vier weiteren Fällen Vorwürfe von Anlegern gegen das von Ex-Chef Carsten Maschmeyer gegründete Unternehmen ab.

Dabei ging es um die Frage, ob AWD-Berater zu hohe Prämien für den Vertrieb von Medienfonds bekamen. "Die Kammer hat keine Verletzung der Aufklärungs- oder Beratungspflichten erkennen können", sagte Gerichtssprecher Matthias Kannengießer am Freitag.

+++ Anlegerklagen gegen AWD kommen nicht voran +++

+++ AWD soll zu hohe Provisionen verlangt haben +++

"Die Entscheidungen bestätigen auch in Hannover ein weiteres Mal die bisherige bundesweite Rechtsprechung – zu den Provisionsvorwürfen gibt es bisher kein negatives Urteil zulasten von AWD", meinte Firmensprecher Andreas Fischer.

In mittlerweile über 70 Fällen sei der Vorwurf überhöhter Provisionen von Gerichten abgewiesen worden, in über 120 weiteren Verfahren seien Klagen wegen offenbar erkannter Aussichtslosigkeit bereits zurückgenommen worden.

Hintergrund: In der Zeit um den Börsengang des Unternehmens im Jahr 2000 hatten viele Anleger in vom AWD vertriebene Finanzprodukte investiert und später hohe Verluste erlitten. Dafür fordern sie nachträglich Entschädigung.

Anlegerklagen lassen AWD-Gewinn einbrechen

Unterdessen spürt AWD die Folgen der Klagewelle bei den Zahlen: So brach der Gewinn kräftig ein. Im ersten Halbjahr sackte der Ertrag von AWD auch wegen Rückstellungen für die Rechtsfälle in Höhe von 9,3 Millionen Euro auf 13,1 Millionen Euro ab, wie der Mutterkonzern Swiss Life am Freitag in Zürich mitteilte. Für die ersten sechs Monate 2011 hatte AWD noch einen Gewinn von 21,8 Millionen Euro verbucht.

Auch Swiss Life verdiente im ersten Halbjahr deutlich weniger. Der Reingewinn ging um gut ein Zehntel auf 361 Millionen Franken (rund 300 Millionen Euro) zurück. Der Schweizer Versicherungskonzern hatte die einst von Carsten Maschmeyer gegründete AWD Anfang 2008 mehrheitlich übernommen.

Mit Material von dpa/dapd

Die Klageflut gegen den Finanzdienstleister AWD
Die Klageflut gegen den Finanzdienstleister AWD
Seit Beginn dieses Jahres sieht sich der Finanzdienstleister AWD einer bundesweiten Welle von Anlegerklagen gegenüber. Allein am Konzernsitz Hannover laufen vor dem Landgericht mehrere hundert Einzelverfahren gegen das von Ex-Chef Carsten Maschmeyer gegründete Unternehmen.
Insgesamt liegen verschiedenen Kammern des Gerichts rund 800 Klagen vor, einige davon richten sich neben AWD aber auch gegen andere Institute. Es geht um den Vorwurf mangelnder Risikoaufklärung beim Vertrieb von Immobilien- und Medienfonds sowie angeblich zu hohe Provisionen für AWD-Berater.
Zahlreiche Anleger hatten in der Zeit rund um den AWD-Börsengang im Jahr 2000 in Finanzprodukte investiert, die später hohe Verluste einbrachten. Sie fordern nun Schadenersatz. Nachdem Ende 2011 eine Verjährungsfrist ausgelaufen war, entwickelte sich ein juristischer Mehrfrontenkampf zwischen Anwälten des AWD und der früheren Anleger.
Am Landgericht Braunschweig und am Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) bestätigten die Richter den Vorwurf der mangelhaften Aufklärung.
Im ersten Fall sollen zwei ehemalige AWD-Kunden knapp 15.000 Euro einschließlich Zinsen erstattet bekommen, weil der Fonds "IMF 3" als Altersvorsorge ungeeignet gewesen sei.
In Naumburg lautete das Urteil, die Risiken des verwandten Fonds "IMF 2" seien im Anlageprospekt nicht angemessen dargestellt worden.
Der AWD gab sich mit den Entscheidungen nicht zufrieden und legte Rechtsmittel ein.
In einem der hannoverschen Verfahren sowie in vielen anderen Prozessen wurden die Ansprüche der Kläger dagegen abgewiesen. Den Vorwurf überhöhter Provisionen hielten nach Angaben des Konzerns Land- und Oberlandesgerichte in bundesweit mehr als 50 Fällen für nicht berechtigt.
Firmengründer Maschmeyer sagte Anfang Juli in einem Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht Köln erstmals persönlich dazu aus.
Er hat sich inzwischen aus dem Verwaltungsrat der AWD-Mutter Swiss Life zurückgezogen. (dpa)
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