02.08.12

Euro-Rettung

Haltung der EZB löst in Italien und Spanien Ratlosigkeit aus

Die EZB schlägt einen zurückhaltenden Kurs ein und verunsichert damit die Regierungen in den Problemländern Italien und Spanien.

Madrid. Im Kampf gegen die Schuldenkrise hat die abwartende Haltung der Europäischen Zentralbank (EZB) bei den Regierungen in den Problemländern Italien und Spanien Ratlosigkeit ausgelöst. Die Ministerpräsidenten Mario Monti und Mariano Rajoy konnten am Donnerstag bei einem Treffen in Madrid nicht sagen, wie ihre Regierungen auf die Äußerungen von EZB-Präsident Mario Draghi reagieren werden.

Draghi hatte ein sofortiges Eingreifen der EZB auf den Anleihemärkten ausgeschlossen. Er stellte aber für später Anleihekäufe bei Staaten wie Italien oder Spanien in Aussicht unter der Bedingung, dass die Regierungen Finanzhilfen beim Rettungsfonds EFSF beantragen. Monti sagte auf die Frage, ob Italien einen solchen Antrag stellen werde: "Wir werden uns überlegen müssen, ob wir das tun werden oder nicht."

+++ Notenbanker belassen Leitzins bei 0,75 Prozent +++

+++ Wie wollen die Notenbanker den Euro retten? +++

+++ EZB-Chef Draghi plant wohl Doppelstrategie gegen Krise +++

Sein spanischer Amtskollege Rajoy vermied es, auf die Frage eine konkrete Antwort zu geben. Er wies nur darauf hin, dass er die Entscheidungen der EZB für "sehr positiv" halte. Spanier und Italiener hatten darauf gehofft, dass die EZB sofort mit dem Kauf von Staatsanleihen angeschlagener Eurostaaten beginnen würde. Als diese Hoffnung nicht in Erfüllung ging, reagierten die Anleger enttäuscht und lösten einen Höhenflug der Risikoaufschläge bei spanischen und italienischen Anleihen aus.

Die Renditen der spanischen Staatsanleihen mit einer Laufzeit von zehn Jahren sprangen sogar wieder über die Marke von 7,0 Prozent. Diese gilt mit Blick auf die langfristige Finanzierung eines Staates als nicht verkraftbar. Der Zinssatz für zehnjährige Staatsanleihen aus Italien stieg um 0,29 Prozentpunkte auf 6,19 Prozent.

Die südspanische Region Andalusien will derweil mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln gegen die Sparbeschlüsse der Madrider Regierung vorgehen. Die andalusische Regionalregierung schloss auch eine Klage beim Verfassungsgericht nicht aus. Das Kabinett entschied am Donnerstag auf einer Sondersitzung in Sevilla, ein Rechtsgutachten über die möglichen juristischen Schritte in Auftrag zu geben. Nach den Plänen des Madrider Finanzministers Cristóbal Montoro sollen die spanischen Regionen ihr Defizit 2013 auf 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts reduzieren.

Die Regionen hatten im vorigen Jahr mit ihren Schulden kräftig dazu beigetragen, dass Spanien sein Defizitziel weit verfehlte. Die Finanzen der Regionalregierungen sind – neben den maroden Banken - eines der größten Probleme in der spanischen Schuldenkrise. Das von den Sozialisten regierte Andalusien, die bevölkerungsreichste Region des Landes, sieht in den Sparplänen der konservativen Madrider Zentralregierung jedoch einen "Angriff" auf die Befugnisse der regionalen Institutionen. (dpa)

EZB: Die Europäische Zentralbank
EZB: Die Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt ist die Notenbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro.
Sie soll vor allem Preisstabilität im gemeinsamen Währungsgebiet der 17 Eurostaaten wahren.
Zudem soll sie auch die Wirtschaftspolitik unterstützen, soweit das Ziel der Preisstabilität nicht beeinträchtigt wird.
Um die Inflation im Zaum zu halten, legt die EZB Leitzinsen fest.
Über die Zinsen entscheidet der Zentralbankrat.
Ihm gehören neben den sechs Direktoriumsmitgliedern der EZB auch die Präsidenten der 17 nationalen Zentralbanken an.
EZB-Präsident ist seit November 2011 der Italiener Mario Draghi. (dpa)
Was die EZB darf und was nicht
Was die EZB darf und was nicht
Eigentlich ist der Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB) klar umrissen: Die Notenbank soll vor allem die Inflation im Zaum halten und gut 330 Millionen Bürgern in inzwischen 17 Eurostaaten eine stabile Gemeinschaftswährung sichern.
Das tut sie, indem sie Zinsen je nach Bedarf senkt oder erhöht. Doch in der Schuldenkrise in Europa sahen sich die Währungshüter zuletzt immer wieder zu Sondermaßnahmen gezwungen. Ob Aufkaufprogramm für Staatsanleihen kriselnder Euroländer oder Beteiligung am Schuldenschnitt für Athen durch die Hintertür: Die EZB sieht sich dabei innerhalb des ihr zugebilligten rechtlichen Rahmens.
Vorrangiges Ziel:
Die "Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank" hält fest: Das "vorrangige Ziel" des Eurosystems, also der EZB und der nationalen Zentralbanken der Eurostaaten, sei "die Preisstabilität zu gewährleisten". Zudem sollen die Zentralbanken "die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union" unterstützen, "soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist".
EZB-Rat:
Der EZB-Rat kann demnach "mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen über die Anwendung anderer Instrumente der Geldpolitik entscheiden", die er bei Beachtung dieser Vorgaben "für zweckmäßig hält". Diesem obersten Entscheidungsgremium der Notenbank gehören die 17 Vertreter der nationalen Euro-Notenbanken an sowie das EZB-Direktorium, das aus dem EZB-Präsidenten, dem EZB-Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern besteht.
Staatsfinanzierungsausschluss:
Staatsfinanzierung mit Hilfe der Notenpresse erlauben die EU-Verträge nicht. Die "Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union" legt in Artikel 123 fest:
"Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (...) für (.......) Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder (........) öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken."
Unabhängigkeit:
Betont wird überdies die Unabhängigkeit der Zentralbank (Artikel 130): "Bei der Wahrnehmung der ihnen (...) übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank (.....) Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.
Die Organe (....) der Union sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen." (dpa)
Die drei Leitzinsen der EZB
Hauptrefinanzierungssatz: Der wichtigste Leitzins ist der Hauptrefinanzierungssatz. Er legt den Mindestzins fest, den Geschäftsbanken der EZB für einen Kredit mit einwöchiger Laufzeit im Rahmen der sogenannten Tenderauktionen bieten müssen. Änderungen wirken sich in der Regel direkt auf die Zinsen am Geld- und am Kapitalmarkt aus.
Spitzenrefinanzierungsfazilität: Teurer wird es für die Banken, wenn sie ganz kurzfristig Geld brauchen. Dafür bietet die EZB die sogenannte Spitzenrefinanzierungsfazilität an. Diese Kredite haben eine Laufzeit von einem Tag. Der Zins, den Banken für das über Nacht geliehene Geld zu zahlen haben, ist der Spitzenrefinanzierungssatz. Er liegt in der Regel rund einen Prozentpunkt über dem Hauptrefinanzierungssatz.
Einlagefazilität: Die Einlagefazilität ist das Gegenstück zur Spitzenrefinanzierungsfazilität. Sie gibt Banken die Möglichkeit, einen Überschuss an flüssigen Mitteln bis zum nächsten Geschäftstag bei der Zentralbank zu parken. Die Verzinsung gibt der Einlagefazilitätssatz an. Spitzen- und Einlagefazilität sind Instrumente, mit denen die EZB weitere Feinsteuerung verwirklichen kann. Wenn die Banken zum Beispiel nur sehr wenig oder gar keinen Zins auf das Geld bekommen, das sie bei der EZB parken, dann steigt der Anreiz, es an einen Kunden zu verleihen.
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