02.08.12

Europäische Zentralbank

Notenbanker belassen Leitzins bei 0,75 Prozent

Leitzins unverändert – Spekulationen über massive Anleihekäufe durch EZB nach jüngsten Aussagen von Draghi. Doch Widerstand formiert sich.

Foto: dpa/DPA
Spannung vor EZB-Sitzung
Nach den jüngsten Aussagen von EZB-Chef Mario Draghi gilt eine gemeinsame Aktion von EZB und dem Euro- Rettungsfonds EFSF im Kampf gegen die Schuldenkrise als denkbar. Doch mehrere EZB-Ratsmitglieder sollen dagegen sein

Frankfurt/Main. Der Leitzins im Euroraum bleibt auf dem Rekordtief von 0,75 Prozent. Das beschloss der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) am Donnerstag in Frankfurt, wie die Notenbank mitteilte. Obwohl die Schuldenkrise zuletzt eskaliert war, hatten die wenigsten Volkswirte so rasch nach der historischen Zinssenkung von Anfang Juli mit einem erneuten Zinsschritt gerechnet.

Geld in Europa ist derzeit schon so günstig wie nie seit der Euro-Einführung 1999 - zumindest für die Banken.

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Dagegen wird seit Tagen darüber spekuliert, dass die EZB massiv Anleihen von taumelnden Euro-Schwergewichten wie Spanien und Italien aufkaufen könnte. Notenbank-Präsident Mario Draghi selbst hatte die Erwartungen geschürt .

Der Italiener hatte vor einer Woche in London gesagt: " Die EZB wird im Rahmen ihres Mandats alles Notwendige tun, um den Euro zu erhalten . Und glauben Sie mir – es wird ausreichen."

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+++ EZB-Chef Draghi will alles für den Erhalt des Euro tun +++

Als denkbar gilt eine gemeinsame Aktion von EZB und dem Euro- Rettungsfonds EFSF beziehungsweise dessen Nachfolger ESM. Die EZB darf Bonds nur auf dem Sekundärmarkt erwerben, also etwa von Banken. Die Rettungsfonds könnten Anleihen direkt von Staaten kaufen. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" könnte Draghi einen solchen abgestimmten Plan am Donnerstagnachmittag in Frankfurt vorstellen.

Doch gegen erneute Staatsanleihenkäufe der EZB formiert sich Widerstand. Nach Informationen der italienischen Zeitung "La Repubblica" stemmen sich mindestens 7 der 23 Ratsmitglieder gegen radikale Maßnahmen. (dpa/abendblatt.de)

EZB: Die Europäische Zentralbank
EZB: Die Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt ist die Notenbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro.
Sie soll vor allem Preisstabilität im gemeinsamen Währungsgebiet der 17 Eurostaaten wahren.
Zudem soll sie auch die Wirtschaftspolitik unterstützen, soweit das Ziel der Preisstabilität nicht beeinträchtigt wird.
Um die Inflation im Zaum zu halten, legt die EZB Leitzinsen fest.
Über die Zinsen entscheidet der Zentralbankrat.
Ihm gehören neben den sechs Direktoriumsmitgliedern der EZB auch die Präsidenten der 17 nationalen Zentralbanken an.
EZB-Präsident ist seit November 2011 der Italiener Mario Draghi. (dpa)
Was die EZB darf und was nicht
Was die EZB darf und was nicht
Eigentlich ist der Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB) klar umrissen: Die Notenbank soll vor allem die Inflation im Zaum halten und gut 330 Millionen Bürgern in inzwischen 17 Eurostaaten eine stabile Gemeinschaftswährung sichern.
Das tut sie, indem sie Zinsen je nach Bedarf senkt oder erhöht. Doch in der Schuldenkrise in Europa sahen sich die Währungshüter zuletzt immer wieder zu Sondermaßnahmen gezwungen. Ob Aufkaufprogramm für Staatsanleihen kriselnder Euroländer oder Beteiligung am Schuldenschnitt für Athen durch die Hintertür: Die EZB sieht sich dabei innerhalb des ihr zugebilligten rechtlichen Rahmens.
Vorrangiges Ziel:
Die "Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank" hält fest: Das "vorrangige Ziel" des Eurosystems, also der EZB und der nationalen Zentralbanken der Eurostaaten, sei "die Preisstabilität zu gewährleisten". Zudem sollen die Zentralbanken "die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union" unterstützen, "soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist".
EZB-Rat:
Der EZB-Rat kann demnach "mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen über die Anwendung anderer Instrumente der Geldpolitik entscheiden", die er bei Beachtung dieser Vorgaben "für zweckmäßig hält". Diesem obersten Entscheidungsgremium der Notenbank gehören die 17 Vertreter der nationalen Euro-Notenbanken an sowie das EZB-Direktorium, das aus dem EZB-Präsidenten, dem EZB-Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern besteht.
Staatsfinanzierungsausschluss:
Staatsfinanzierung mit Hilfe der Notenpresse erlauben die EU-Verträge nicht. Die "Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union" legt in Artikel 123 fest:
"Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (...) für (.......) Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder (........) öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken."
Unabhängigkeit:
Betont wird überdies die Unabhängigkeit der Zentralbank (Artikel 130): "Bei der Wahrnehmung der ihnen (...) übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank (.....) Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.
Die Organe (....) der Union sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen." (dpa)
Die drei Leitzinsen der EZB
Hauptrefinanzierungssatz: Der wichtigste Leitzins ist der Hauptrefinanzierungssatz. Er legt den Mindestzins fest, den Geschäftsbanken der EZB für einen Kredit mit einwöchiger Laufzeit im Rahmen der sogenannten Tenderauktionen bieten müssen. Änderungen wirken sich in der Regel direkt auf die Zinsen am Geld- und am Kapitalmarkt aus.
Spitzenrefinanzierungsfazilität: Teurer wird es für die Banken, wenn sie ganz kurzfristig Geld brauchen. Dafür bietet die EZB die sogenannte Spitzenrefinanzierungsfazilität an. Diese Kredite haben eine Laufzeit von einem Tag. Der Zins, den Banken für das über Nacht geliehene Geld zu zahlen haben, ist der Spitzenrefinanzierungssatz. Er liegt in der Regel rund einen Prozentpunkt über dem Hauptrefinanzierungssatz.
Einlagefazilität: Die Einlagefazilität ist das Gegenstück zur Spitzenrefinanzierungsfazilität. Sie gibt Banken die Möglichkeit, einen Überschuss an flüssigen Mitteln bis zum nächsten Geschäftstag bei der Zentralbank zu parken. Die Verzinsung gibt der Einlagefazilitätssatz an. Spitzen- und Einlagefazilität sind Instrumente, mit denen die EZB weitere Feinsteuerung verwirklichen kann. Wenn die Banken zum Beispiel nur sehr wenig oder gar keinen Zins auf das Geld bekommen, das sie bei der EZB parken, dann steigt der Anreiz, es an einen Kunden zu verleihen.
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