01.08.12Anhörung vor Bundestag
Grüne wollen Deutsche-Bank-Chef Jain vorladen
Liborzins, Finanzkrise, Kunden ohne Vertrauen: Neuer Co-Chef der größten deutschen Bank soll Praktiken der Branche erklären.
Von abendblatt.de
Foto: dpa/DPA
Anshu Jain, der neue Co-Chef der Deutschen Bank, soll nach dem Willen der Grünen vor dem Finanzausschuss des Bundestages über die Praktiken der Bankenbranche Auskunft geben
Hamburg.
Jetzt hat die Politik die Bankenwelt und ihre Top-Manager im Visier: Die Grünen wollen den
neuen Co-Vorstandschef der Deutschen Bank
,
Anshu Jain
, und weitere Top-Manager vor den Bundestag zitieren. Seine Fraktion strebe für September eine Anhörung im Finanzausschuss mit den Spitzen der deutschen Finanzindustrie an, sagte der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Gerhard Schick, der Wochenzeitung "Die Zeit" laut Vorabbericht.
"In den Großbanken läuft vieles immer noch wie vor der Krise", sagte Schick dem Blatt. "Es kann nicht sein, dass das Volk die Banken mit Milliardensummen rettet, ohne dass die Volksvertreter Einblick in die Praktiken der Branche bekommen und die Fehler abstellen."
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Im
Skandal um angebliche Zinsmanipulationen
mehrerer europäischer Großbanken war auch die Deutsche Bank in die Schlagzeilen geraten. In den USA und Großbritannien gab es im Verlauf der Finanzkrise bereits Anhörungen von Bankmanagern vor dem Parlament. Nun könnte es auch in Deutschland eine Mehrheit dafür geben. (dapd/abendblatt.de)
Deutsche Bank: Die wichtigsten Kennzahlen
Die Werte für das zweite Quartal 2012 (in Klammern: Vorjahreszeitraum):
Vorsteuergewinn: 960 Millionen Euro (1,879 Milliarden Euro)
Investmentbanking: 357 Millionen Euro (969 Millionen Euro)
Privatkundengeschäft: 398 Millionen Euro (458 Millionen Euro)
Gewinn nach Steuern: 661 Millionen Euro (1,2 Milliarden Euro)
Eigenkapitalrendite vor Steuern: 6,8 Prozent (13,9 Prozent)
Vollzeitstellen: 100.654 (101.694)
davon in Deutschland: 47.240 (48.866)
Bilanzsumme: 2.241 Milliarden Euro (1.850 Milliarden Euro)
Niederlassungen: 3.064 (3.092)
davon in Deutschland: 2.036 (2.082) (dapd)
Mehr als ein Dutzend Banken stehen unter dem Verdacht, den Londoner Geldmarktzins Libor zu ihren Gunsten manipuliert und damit gegen Kartellrecht verstoßen zu haben. Auch die Deutsche Bank war an den illegalen Absprachen beteiligt und hat sich der EU-Kommission und der Schweizer Wettbewerbsaufsicht als Kronzeugin zur Verfügung gestellt, wie Insider erklärten.
Die Kartellbehörden ermitteln auch zu Manipulationen des Euro-Zinssatzes Euribor und anderen internationalen Geldmarktsätzen. Unternehmen, die ihre Kartellverbündeten bei den Behörden verpfeifen, wird zur Belohnung eine drohende Geldbuße ganz oder teilweise erlassen. Nachfolgend ein Überblick über die Kronzeugenregelung in der EU:
Kartellstrafen sind nicht nur ein großer Schaden für das Ansehen eines Unternehmens, sie können die Sünder auch finanziell empfindlich treffen. Mit bis zu zehn Prozent des einschlägigen Umsatzes bestraft die EU-Wettbewerbsaufsicht Firmen, die zur Beschränkung des Wettbewerbs und zum Schaden der Kunden mit ihren Konkurrenten etwa Preise abgesprochen oder Märkte aufgeteilt haben.
In den Genuss des vollständigen Straferlasses kommt nur der Kartellverräter, der sich als erstes der Behörde offenbart. Die Informationen müssen der EU-Kommission entweder eine ausreichende Grundlage liefern, um die am Kartell beteiligten Firmen zu durchsuchen und Beweismaterial für einen Verstoß gegen Kartellrecht sicherzustellen. Auch winkt der Bußgelderlass, wenn die gelieferten Informationen selbst schon das rechtswidrige Vorgehen beweisen. Der "Whistleblower" darf die anderen Kartellbeteiligten nicht warnen.
Der Kronzeuge muss das Kartell genau beschreiben. Ziele und Aktivitäten wie heimliche Treffen zu Absprachen, die geografische Ausdehnung und die Dauer des Kartells sind gefragt. Der Informant muss eine Schätzung des betroffenen Marktvolumens abgeben. Auch sind Namen und Anschriften aller beteiligten Personen und Firmen zu offenbaren.
Die Wettbewerbshüter setzen darauf, dass die Kronzeugenregel die Firmen dazu animiert, aus dem Kartell auszusteigen und es zu verraten. So heizt sie den Wettlauf darum, sich als erstes vom Saulus zum Paulus zu wandeln, durch die sogenannte Marker-Regelung an: Auch wenn der Kartellverräter noch keine ausreichend stichhaltigen Beweise liefern kann, wird er als erster Informant registriert. Er bekommt dann eine kurze Frist, um die fehlenden Unterlagen zu beschaffen.
Doch auch wer als zweiter reuiger Sünder die EU-Kommission aufsucht, kann sich zumindest noch einen Strafnachlass sichern. Das ist möglich, so lange die Behörde noch keine ausreichenden Beweise für Durchsuchungen verdächtiger Firmen hat. Wie hoch die Ermäßigung ist, hängt von der Qualität der gelieferten Informationen ab. Das erste Unternehmen, das Beweismittel mit "erheblichem Mehrwert" vorlegt, kann mit einem "Rabatt" von 30 bis 50 Prozent rechnen. Der zweite muss 20 bis 30 Prozent weniger Geldbuße zahlen, jeder weitere Informant kann noch einen Nachlass von 20 Prozent erwarten. (Reuters)