27.07.12

Finanzdienstleister AWD

Gericht weist neun weitere Klagen von Anlegern ab

Im Zusammenhang mit einer bundesweiten Klagewelle früherer Kunden wegen möglicher Falschberatung kann AWD Teilerfolg verbuchen.

Foto: dpa/DPA
Klagen gegen AWD: Erster Auftritt von Maschmeyer
Klagewelle gegen AWD: Das Landgericht Hannover hat neun weitere Klagen gegen den Finanzdienstleister abgewiesen

Hannover. Der Finanzdienstleister AWD hat in der bundesweiten Klagewelle wegen möglicher Falschberatung und umstrittener Provisionszahlungen einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Hannover wies am Freitag in neun weiteren Fällen Vorwürfe von Anlegern gegen das von Ex-Chef Carsten Maschmeyer gegründete Unternehmen ab.

+++ Anlegerklagen gegen AWD kommen nicht voran +++

+++ AWD soll zu hohe Provisionen verlangt haben +++

Dabei ging es um die Frage, ob AWD-Berater zu hohe Prämien für den Vertrieb von Medienfonds einstrichen. Zuvor hatte es in Hannover schon ein ähnliches Urteil gegeben. "Die 7. Zivilkammer konnte keine Verletzung der Aufklärungspflichten feststellen", sagte ein Sprecher. Der AWD sieht sich durch die Entscheidung bestätigt.

Am Landgericht Braunschweig und am Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) hatten die Kläger Erfolg. Der AWD legte jedoch Rechtsmittel gegen diese Entscheidungen ein. In mehr als 50 Fällen gaben Land- und Oberlandesgerichte den Anlegern im Streit um die Provisionshöhe dem AWD zufolge dagegen kein Recht.(dpa/abendblatt.de)

Die Klageflut gegen den Finanzdienstleister AWD
Die Klageflut gegen den Finanzdienstleister AWD
Seit Beginn dieses Jahres sieht sich der Finanzdienstleister AWD einer bundesweiten Welle von Anlegerklagen gegenüber. Allein am Konzernsitz Hannover laufen vor dem Landgericht mehrere hundert Einzelverfahren gegen das von Ex-Chef Carsten Maschmeyer gegründete Unternehmen.
Insgesamt liegen verschiedenen Kammern des Gerichts rund 800 Klagen vor, einige davon richten sich neben AWD aber auch gegen andere Institute. Es geht um den Vorwurf mangelnder Risikoaufklärung beim Vertrieb von Immobilien- und Medienfonds sowie angeblich zu hohe Provisionen für AWD-Berater.
Zahlreiche Anleger hatten in der Zeit rund um den AWD-Börsengang im Jahr 2000 in Finanzprodukte investiert, die später hohe Verluste einbrachten. Sie fordern nun Schadenersatz. Nachdem Ende 2011 eine Verjährungsfrist ausgelaufen war, entwickelte sich ein juristischer Mehrfrontenkampf zwischen Anwälten des AWD und der früheren Anleger.
Am Landgericht Braunschweig und am Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) bestätigten die Richter den Vorwurf der mangelhaften Aufklärung.
Im ersten Fall sollen zwei ehemalige AWD-Kunden knapp 15.000 Euro einschließlich Zinsen erstattet bekommen, weil der Fonds "IMF 3" als Altersvorsorge ungeeignet gewesen sei.
In Naumburg lautete das Urteil, die Risiken des verwandten Fonds "IMF 2" seien im Anlageprospekt nicht angemessen dargestellt worden.
Der AWD gab sich mit den Entscheidungen nicht zufrieden und legte Rechtsmittel ein.
In einem der hannoverschen Verfahren sowie in vielen anderen Prozessen wurden die Ansprüche der Kläger dagegen abgewiesen. Den Vorwurf überhöhter Provisionen hielten nach Angaben des Konzerns Land- und Oberlandesgerichte in bundesweit mehr als 50 Fällen für nicht berechtigt.
Firmengründer Maschmeyer sagte Anfang Juli in einem Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht Köln erstmals persönlich dazu aus.
Er hat sich inzwischen aus dem Verwaltungsrat der AWD-Mutter Swiss Life zurückgezogen. (dpa)
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