27.07.12

BGH-Urteil

Nachschlag für Millionen Versicherungskunden

Rückforderungen in Höhe von 10,5 Milliarden Euro erwartet. Teil der Forderungen wegen Verjährung wahrscheinlich nicht mehr durchsetzbar.

Foto: VZHH
Edda Castelló ist Juristin und Abteilungsleiterin Recht und Finanzen
Edda Castelló ist Juristin und Abteilungsleiterin Recht und Finanzen

Hamburg. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen den Hamburger Lebensversicherer Deutscher Ring muss die gesamte Branche mit Rückforderungen in Höhe von rund zehn Milliarden Euro rechnen. Das erwartet die Verbraucherzentrale Hamburg. Allerdings räumt sie ein, dass ein Teil der Forderungen wegen Verjährung wahrscheinlich nicht mehr durchsetzbar ist.

Der BGH hatte Vertragsklauseln des Deutschen Rings bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen für unwirksam erklärt ( Abendblatt berichtete ). Sie haben entscheidenden Einfluss auf den Rückkaufswert einer Police. Das ist der Wert, der bei vorzeitiger Kündigung ausgezahlt wird. Dabei machen die Verbraucher meist hohe Verluste. Weitere Verfahren vor dem BGH gegen die Allianz, Ergo, Signal-Iduna und Generali stehen noch an, weil sie ähnliche Klauseln verwenden.

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+++ BGH kippt verbraucherfeindliche Versicherungsklauseln +++

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Versicherer wegen ihrer Klauseln und wegen zu geringer Rückkaufswerte verklagt und bisher in allen Instanzen recht bekommen. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zum aktuellen Urteil (Az.: IV ZR 201/10).

Was haben die Richter beanstandet?

Es ist unzulässig, die Vermittlerprovisionen mit den ersten Beiträgen des Kunden zu verrechnen. Üblich ist eine Provision von vier Prozent der Beitragssumme. Angenommen ein Kunde zahlt monatlich 200 Euro über 30 Jahre ein, so erhält der Vermittler knapp 3000 Euro Provision. Der Kunde müsste also 15 Monate Beiträge zahlen, bevor sein Konto überhaupt ein Guthaben aufweist. Die übrigen Kosten, die pro Vertrag noch anfallen, sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Ebenso unzulässig ist eine Stornogebühr, eine Art Strafgebühr für die vorzeitige Kündigung, sofern sie nicht detailliert ausgewiesen wird. Denn solche Klauseln führen dazu, dass der Kunde bei Kündigung wenige Jahre nach Abschluss von seinen eingezahlten Beiträgen überhaupt nichts wiederbekommt. "Das führt zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden", urteilte der BGH. Die Folge: Bisher berechnete Rückkaufswerte sind zu niedrig. Beiträge können nachgefordert werden. "Wir gehen von einer Erstattung von durchschnittlich 500 Euro pro Vertrag aus", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Welche Verträge sind betroffen?

Es geht um Verträge die zwischen 2001 und Ende 2007 abgeschlossen und inzwischen wieder gekündigt wurden. Seit 2008 verwenden die Versicherer andere Klauseln, bei denen die Abschlusskosten über die ersten fünf Jahre verteilt und mit den Beiträgen des Kunden verrechnet werden. "Wir haben diese Klauseln noch nicht intensiv geprüft", sagt Castelló. Es sei durchaus möglich, dass sich auch hier noch Formulierungen zum Stornoabzug finden, die nicht zulässig seien. Diese Verträge sind aber nicht Gegenstand des aktuellen Rechtsstreits.

Wie reagiert der Deutsche Ring?

Der Versicherer geht davon aus, dass weniger als 40 000 Verträge von dem Urteil betroffen sind. "Kunden, die schon Forderungen geltend gemacht haben, werden von uns angeschrieben und erhalten eine Regulierung", sagt ein Sprecher des Deutschen Rings. Mit welchen Erstattungen zu rechnen sei, könne erst nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung ermittelt werden. "Wer jetzt schon konkrete Beträge nennt, arbeitet mit dem Blick in die Glaskugel", sagt der Sprecher. Das sei nicht seriös.

Was ist mit der Verjährung?

Ansprüche verjähren in der Regel am Ende des dritten Jahres nach der Kündigung. Angenommen der Vertrag wurde Ende Juli 2008 gekündigt, so sind Ansprüche am 1. Januar 2012 verjährt. Der Deutsche Ring lässt keinen Zweifel daran, dass er diese Regel strikt anwenden wird. Die Verjährung wurde nur bei den Kunden ausgesetzt, die schon Ansprüche angemeldet haben. Castelló rät, sich davon nicht beeindrucken zu lassen. Denn es müsse im Einzelfall geprüft werden, ob die Verjährung nicht rechtsmissbräuchlich angewendet werde.

Wie kann ich Ansprüche anmelden?

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat auf ihrer Internetseite ( www.vzhh.de ) einen Musterbrief und weitere Informationen bereitgestellt. "Das können alle nutzen, die ihre Police vorzeitig gekündigt haben", sagt Castelló. Schon 2010 hatten die Verbraucherschützer dazu geraten.

Wie kommt die Verbraucherzentrale auf die hohe Schadenssumme?

Basis sind 88 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen. Im Zeitraum zwischen 2001 und Ende 2007 wurden im Schnitt 3,4 Prozent gekündigt. Das sind drei Millionen Verträge jährlich. Bei einer durchschnittlichen nachträglichen Erstattung von 500 Euro kommen so in sieben Jahren 10,5 Milliarden Euro an möglichen Forderungen zusammen. Die Versicherer sehen das als deutlich zu hoch an. "Sie vertrauen darauf, dass nur zehn Prozent der Kunden ihre Ansprüche durchsetzen", sagt Castelló. Das zeigen auch die Rückstellungen, die Marktführer Allianz gebildet hat: 117 Millionen Euro.

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