25.07.12

Finanzdienstleister

Anlegerklagen gegen AWD kommen nicht voran

Während frühere AWD-Kunden andernorts Erfolg hatten, ziehen sich beim Landgericht Hannover die Schadenersatzklagen gegen AWD in Länge.

Foto: dpa/DPA
Anlegerklagen gegen AWD
Das Landgericht Hannover verhandelt über fünf Klagen früherer Anleger gegen den Finanzdienstleister AWD. Dabei geht es um den Vorwurf mangelnder Risikoaufklärung und zu hoher Beraterprovisionen

Hannover. Das juristische Tauziehen zwischen dem Finanzdienstleister AWD und früheren Anlegern um mögliche Ansprüche auf Schadenersatz zieht sich weiter in die Länge. Bei einer erneuten Verhandlung vor dem Landgericht Hannover kam es am Mittwoch noch zu keinen konkreten Entscheidungen.

"Wir hatten zwei Verkündungstermine. In diesen wurde aber kein Urteil oder Beweisbeschluss gesprochen", berichtete ein Gerichtssprecher. Die Parteien hätten nur zusätzliche Hinweise und Auflagen zum Vortrag ergänzender Details erhalten.

+++ Gericht will Zeugen hören – Maschmeyer noch außen vor +++

+++ AWD soll zu hohe Provisionen verlangt haben +++

In drei weiteren Fällen wurde das mündliche Verfahren fortgesetzt, AWD-Gründer Carsten Maschmeyer sei bisher nicht als Zeuge erschienen. Es geht um den Vorwurf mangelnder Risikoaufklärung und zu hoher Beraterprovisionen bei Immobilien- und Medienfonds. Viele Anleger hatten in solche Finanzprodukte investiert und später starke Verluste erlitten. Hierfür wollen sie nun nachträglich entschädigt werden.

Am Landgericht Braunschweig und am Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) hatten die Kläger Erfolg. Der AWD legte jedoch Rechtsmittel gegen diese Entscheidungen ein. In mehr als 50 Fällen gaben Land- und Oberlandesgerichte den Anlegern im Streit um die Provisionshöhe dem AWD zufolge dagegen kein Recht. Auch eine der Teilklagen in Hannover wurde bereits abgewiesen. In über 65 Fällen hätten zudem Klägeranwälte die Anschuldigungen zurückgezogen.

+++ Finanzdienstleister AWD wird offenbar umbenannt +++

In mindestens vier Einzelverfahren steigt das Landgericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt aber in eine tiefere Untersuchung ein. Dazu wurde eine Beweisaufnahme angeordnet. Anfang September will die zuständige Kammer frühere Handelsvertreter des AWD und Angehörige der Kläger befragen. Dabei soll geklärt werden, ob Fondsprospekte den Anlegern damals rechtzeitig übergeben wurden und sie so die nötigen Informationen über Erfolgsprämien für die Berater nachlesen konnten. Am Freitag (27. Juli) wird über weitere Medienfonds verhandelt. (dpa/abendblatt.de)

Die Klageflut gegen den Finanzdienstleister AWD
Die Klageflut gegen den Finanzdienstleister AWD
Seit Beginn dieses Jahres sieht sich der Finanzdienstleister AWD einer bundesweiten Welle von Anlegerklagen gegenüber. Allein am Konzernsitz Hannover laufen vor dem Landgericht mehrere hundert Einzelverfahren gegen das von Ex-Chef Carsten Maschmeyer gegründete Unternehmen.
Insgesamt liegen verschiedenen Kammern des Gerichts rund 800 Klagen vor, einige davon richten sich neben AWD aber auch gegen andere Institute. Es geht um den Vorwurf mangelnder Risikoaufklärung beim Vertrieb von Immobilien- und Medienfonds sowie angeblich zu hohe Provisionen für AWD-Berater.
Zahlreiche Anleger hatten in der Zeit rund um den AWD-Börsengang im Jahr 2000 in Finanzprodukte investiert, die später hohe Verluste einbrachten. Sie fordern nun Schadenersatz. Nachdem Ende 2011 eine Verjährungsfrist ausgelaufen war, entwickelte sich ein juristischer Mehrfrontenkampf zwischen Anwälten des AWD und der früheren Anleger.
Am Landgericht Braunschweig und am Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) bestätigten die Richter den Vorwurf der mangelhaften Aufklärung.
Im ersten Fall sollen zwei ehemalige AWD-Kunden knapp 15.000 Euro einschließlich Zinsen erstattet bekommen, weil der Fonds "IMF 3" als Altersvorsorge ungeeignet gewesen sei.
In Naumburg lautete das Urteil, die Risiken des verwandten Fonds "IMF 2" seien im Anlageprospekt nicht angemessen dargestellt worden.
Der AWD gab sich mit den Entscheidungen nicht zufrieden und legte Rechtsmittel ein.
In einem der hannoverschen Verfahren sowie in vielen anderen Prozessen wurden die Ansprüche der Kläger dagegen abgewiesen. Den Vorwurf überhöhter Provisionen hielten nach Angaben des Konzerns Land- und Oberlandesgerichte in bundesweit mehr als 50 Fällen für nicht berechtigt.
Firmengründer Maschmeyer sagte Anfang Juli in einem Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht Köln erstmals persönlich dazu aus.
Er hat sich inzwischen aus dem Verwaltungsrat der AWD-Mutter Swiss Life zurückgezogen. (dpa)
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