19.07.12

"Taktische Anpassung"

Deutsche Bank streicht 1000 Arbeitsplätze

Massiver Abbau beim Investment-Banking. Dies erfolge unabhängig von der neuen strategischen Ausrichtung, die die neuen Chefs planen.

Foto: dpa/DPA
Deutsche Bank in Frankfurt
In der Sparte Investement-Banking will die Deutsche Bank 1000 Jobs steichen

Düsseldorf. Deutschlands größte Bank, die Deutsche Bank, reagiert auf den Geschäftseinbruch an den Kapitalmärkten. Die beiden neuen Vorstandschefs Anshu Jain und Jürgen Fitschen wollen in den nächsten Wochen gut 1000 Stellen im Investment-Banking abbauen, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Finanzkreise. Die Stellen sollten überwiegend im Ausland gestrichen werden.

Der Stellenabbau erfolge unabhängig von der neuen strategischen Ausrichtung der internationalen Großbank, die Jain und Fitschen im September ankündigen wollen. Mit dem Schritt hole die Deutsche Bank nach, was die internationale Konkurrenz bereits vorgemacht hat. So hat Brady Dougan, der Vorstandsvorsitzende von Credit Suisse, angekündigt, dass er in seiner Bank im laufenden Jahr 3500 Arbeitsplätze abbauen will.

+++ Deutsche Bank handelt Kronzeugenstatus aus +++

+++ Neuer Deutsche-Bank-Chef auf Charmeoffensive +++

Bei der Deutschen Bank handele es sich um eine "taktische Anpassung und nicht um einen Wechsel der Strategie", die vielleicht schon mit den Zahlen über das zweite Quartal am 31. Juli veröffentlicht werden könnten, hieß es in Finanzkreisen. Die Stellen sollen offenbar überwiegend im Ausland gestrichen werden. (dapd/Reuters/abendblatt.de)

Kronzeugen in Kartellverfahren hoffen auf Milde
Mehr als ein Dutzend Banken stehen unter dem Verdacht, den Londoner Geldmarktzins Libor zu ihren Gunsten manipuliert und damit gegen Kartellrecht verstoßen zu haben. Auch die Deutsche Bank war an den illegalen Absprachen beteiligt und hat sich der EU-Kommission und der Schweizer Wettbewerbsaufsicht als Kronzeugin zur Verfügung gestellt, wie Insider erklärten.
Die Kartellbehörden ermitteln auch zu Manipulationen des Euro-Zinssatzes Euribor und anderen internationalen Geldmarktsätzen. Unternehmen, die ihre Kartellverbündeten bei den Behörden verpfeifen, wird zur Belohnung eine drohende Geldbuße ganz oder teilweise erlassen. Nachfolgend ein Überblick über die Kronzeugenregelung in der EU:
Kartellstrafen:
Kartellstrafen sind nicht nur ein großer Schaden für das Ansehen eines Unternehmens, sie können die Sünder auch finanziell empfindlich treffen. Mit bis zu zehn Prozent des einschlägigen Umsatzes bestraft die EU-Wettbewerbsaufsicht Firmen, die zur Beschränkung des Wettbewerbs und zum Schaden der Kunden mit ihren Konkurrenten etwa Preise abgesprochen oder Märkte aufgeteilt haben.
Straferlass:
In den Genuss des vollständigen Straferlasses kommt nur der Kartellverräter, der sich als erstes der Behörde offenbart. Die Informationen müssen der EU-Kommission entweder eine ausreichende Grundlage liefern, um die am Kartell beteiligten Firmen zu durchsuchen und Beweismaterial für einen Verstoß gegen Kartellrecht sicherzustellen. Auch winkt der Bußgelderlass, wenn die gelieferten Informationen selbst schon das rechtswidrige Vorgehen beweisen. Der "Whistleblower" darf die anderen Kartellbeteiligten nicht warnen.
Kronzeuge:
Der Kronzeuge muss das Kartell genau beschreiben. Ziele und Aktivitäten wie heimliche Treffen zu Absprachen, die geografische Ausdehnung und die Dauer des Kartells sind gefragt. Der Informant muss eine Schätzung des betroffenen Marktvolumens abgeben. Auch sind Namen und Anschriften aller beteiligten Personen und Firmen zu offenbaren.
Wettberwerbshüter:
Die Wettbewerbshüter setzen darauf, dass die Kronzeugenregel die Firmen dazu animiert, aus dem Kartell auszusteigen und es zu verraten. So heizt sie den Wettlauf darum, sich als erstes vom Saulus zum Paulus zu wandeln, durch die sogenannte Marker-Regelung an: Auch wenn der Kartellverräter noch keine ausreichend stichhaltigen Beweise liefern kann, wird er als erster Informant registriert. Er bekommt dann eine kurze Frist, um die fehlenden Unterlagen zu beschaffen.
Strafnachlass:
Doch auch wer als zweiter reuiger Sünder die EU-Kommission aufsucht, kann sich zumindest noch einen Strafnachlass sichern. Das ist möglich, so lange die Behörde noch keine ausreichenden Beweise für Durchsuchungen verdächtiger Firmen hat. Wie hoch die Ermäßigung ist, hängt von der Qualität der gelieferten Informationen ab. Das erste Unternehmen, das Beweismittel mit "erheblichem Mehrwert" vorlegt, kann mit einem "Rabatt" von 30 bis 50 Prozent rechnen. Der zweite muss 20 bis 30 Prozent weniger Geldbuße zahlen, jeder weitere Informant kann noch einen Nachlass von 20 Prozent erwarten. (Reuters)
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