11.07.12

AWD-Prozess

Gericht will Zeugen hören – Maschmeyer noch außen vor

AWD-Kläger müssen in Hannover weiter auf Maschmeyer-Aussage warten. In Köln sagte der Ex-Chef in einem ähnlichen Verfahren bereits aus.

Foto: dapd/DAPD
Verkuendungstermin im Verfahren gegen den Finanzdienstleister AWD
Im AWD-Prozess will das Gericht in Hannover Anfang September Zeugen im Streit übüer Anlagerisiken und Provisionen befragen. Der Ex-Chef und Firmengründer Carsten Maschmeyer ist zunächst nicht geladen

Hannover. Im Streit um Anlagerisiken und Provisionen für Berater des Finanzdienstleisters AWD steigt nun auch das Landgericht Hannover in eine tiefere Untersuchung der Vorwürfe ein. "Es wurde in vier Verfahren eine Beweisaufnahme angeordnet", sagte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch. Anfang September will die Kammer frühere AWD-Handelsvertreter und Angehörige der Kläger befragen. Geklärt werden soll dabei, ob die Fondsprospekte den Anlegern damals rechtzeitig übergeben wurden und sie so die nötigen Informationen über Erfolgsprämien für die Berater nachlesen konnten.

Ex-AWD-Chef Carsten Maschmeyer werde vorerst wohl nicht als Zeuge geladen, hieß es. Die vier geprüften Klagen in Hannover bezögen sich vor allem auf die Frage, ob die Risikoaufklärung bei Immobilienfonds ausreichend war. "Sofern es später auch um die Höhe der Provisionen selbst geht, könnte es dazu kommen, dass Herr Maschmeyer erscheint."

+++ Erster Auftritt von AWD-Gründer Maschmeyer vor Gericht +++

+++ AWD soll zu hohe Provisionen verlangt haben +++

Der Firmengründer hatte am Dienstag in einem Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht Köln erstmals persönlich zu ähnlichen Vorwürfen ausgesagt. Dabei gab er an, nur in Einzelfällen über Provisionen von Mitarbeitern unterrichtet gewesen zu sein. Das Landgericht Hannover will am 12. September in sechs Zusatzverfahren – hier geht es um den Vertrieb von Medienfonds – über das weitere Vorgehen entscheiden.

Am Mittwoch waren weder Anwälte der Kläger noch AWD-Vertreter zur Ankündigung der Beweisaufnahme vor der 11. Zivilkammer erschienen. In einem separat verhandelten Fall sprach die 7. Zivilkammer aber schon ein erstes Teilurteil. "Die Klage gegen den AWD ist hier abgewiesen worden", sagte der Gerichtssprecher. Im Unterschied zu den übrigen Verfahren habe klar festgestanden, dass der Prospekt dem Kläger bereits deutlich vor der Zeichnung der Anlage übergeben worden war.

+++ Finanzdienstleister AWD wird offenbar umbenannt +++

Der Fortgang der übrigen Verfahren lasse sich daraus jedoch nicht ableiten, betonte das Gericht. Auch AWD-Sprecher Andreas Fischer hob hervor, jeder Fall müsse individuell beurteilt werden: "Insgesamt wird deutlich, dass der von den vorgeblichen Anlegerschutz-Anwälten konstruierte Vorwurf überhöhter Provisionen nicht greift."

Am Landgericht Braunschweig und am Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) hatten die Richter mangelnde Aufklärung festgestellt und den Klägern teils Rückerstattungen zugesprochen. Der AWD legte dagegen Rechtsmittel ein. Die Provisionsvorwürfe seien von Land- und Oberlandesgerichten in bundesweit über 50 Fällen zurückgewiesen worden, viele Klagen habe der Hamburger Anwalt Rolf Thiel geführt. Der Jurist war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Vor dem Auslaufen einer Verjährungsfrist hatten Ende 2011 viele Ex-Anleger Klagen gegen den AWD gestartet. Sie fordern Schadenersatz wegen angeblicher Falschberatung. Auch der Umfang der Provisionen ist heftig umstritten. AWD gehört inzwischen zum Schweizer Versicherer Swiss Life, Ex-Chef Maschmeyer zog sich aus dessen Verwaltungsrat zurück. Die Konzernmutter soll überlegen, ihre Tochter umzubenennen. (dpa/abendblatt.de)

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