13.06.12

Verfassungsbeschwerde

Energiewende: Versorger wollen Milliarden-Schadenersatz

Allein Eon fordert acht Milliarden vom Fiskus. Mitbewerber RWE nannte noch keine konkrete Summe – Vattenfall will sich anschließen.

Foto: dapd/DAPD
Johannes Teyssen, Vorstandsvorsitzender von Eon: Sein Unternehmen und weitere Mitbewerber fordern von der Regierung rund 15 Milliarden Euro Schadenersatz für den Atomausstieg
Johannes Teyssen, Vorstandsvorsitzender von Eon: Sein Unternehmen und weitere Mitbewerber fordern von der Regierung rund 15 Milliarden Euro Schadenersatz für den Atomausstieg

Berlin. Nach der von der Bundesregierung beschlossenen Energiewende wollen die deutschen Energieversorger Milliarden von Euro Schadenersatz für den Atomausstieg einklagen. Eon beziffere seinen Schaden durch die von der Bundesregierung geplante Energiewende in seiner Verfassungsbeschwerde auf rund acht Milliarden Euro, sagte ein Sprecher am Mittwoch und bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Der Versorger ist zudem zuversichtlich, dass der Fiskus letztlich zahlen muss: "Wir gehen davon aus, dass unsere Verfassungsbeschwerde Erfolg haben wird." Insgesamt beliefen sich die Forderungen der Energieriesen an den Steuerzahler auf rund 15 Milliarden Euro, berichtete das Blatt weiter. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wolle noch in dieser Woche die Eon-Beschwerde an die Bundesregierung, den Bundestag sowie an 63 weitere Institutionen zur Stellungnahme verschicken – vom Bundesverband der Deutschen Industrie bis hin zur Umweltschutzorganisation Greenpeace.

+++ Nach Energiewende kommt Eon aus der Talsohle +++

+++ Neuer RWE-Chef plant Ausbau der erneuerbaren Energien +++

Nach Ansicht von Beobachtern zeige die hohe Zahl der Adressaten, wie ernst das Gericht die Verfassungsbeschwerden nimmt. Auch die Beschwerde von RWE solle noch im Juni demselben Kreis von Betroffenen zugestellt werden. Eine RWE-Sprecherin wollte sich am Morgen nicht zur Höhe der Schadenersatzforderungen des Essener Konzerns äußern.

Der schwedische Stromkonzern Vattenfall wolle sich dem Vorgehen anschließen, berichtete das Blatt weiter. Bislang war nur bekannt, dass das schwedische Staatsunternehmen die Bundesrepublik vor dem Schiedsgericht der Weltbank verklagen will, weil es Regeln zum Schutz von Investitionen verletzt sieht. Die Gesamtforderungen würden damit auf rund 15 Milliarden Euro geschätzt, hieß es in dem Bericht. Aktien von Eon und RWE legten am Morgen je rund zwei Prozent zu und gehörten damit zu den größten Gewinnern im Leitindex Dax.

+++ Vattenfall geht gegen Bundesregierung vor Gericht +++

Die deutschen Atomkraftwerk-Betreiber fordern neben Schadenersatz für den Wertverlust der Anlagen auch eine Entschädigung für noch getätigte Investitionen, die sich nun nicht mehr amortisierten. Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die Novelle des Atomgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Über den Schadenersatz selbst entscheidet es nicht. Diesen müssten die Versorger dann gegebenenfalls vor einem anderen Gericht durchsetzen. (Reuters/abendblatt.de)

Zur Klage gezwungen? Wann Unternehmen vor Gericht ziehen müssen
Zur Klage gezwungen? Wann Unternehmen vor Gericht ziehen müssen
Sind die Energiekonzerne zur Klage gegen den Atomausstieg gezwungen? Müssen sie schon deshalb Schadenersatz fordern, weil das Aktiengesetz sie dazu verpflichtet, das Vermögen der Aktionäre zu schützen? So jedenfalls lautet ein Argument der Konzerne Eon und RWE.
Nach dem Aktiengesetz müssen die Vorstandsmitglieder bei der Führung des Unternehmens "die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anwenden". Der Grund: Sie verwalten fremdes Vermögen – die Firma gehört nicht ihnen, sondern den Aktionären. Zu den Pflichten der Vorstände gehört auch, dass sie versuchen, mögliche Ansprüche des Unternehmens durchzusetzen. Wenn sie diese Pflicht verletzen, müssen sie den Schaden ersetzen.
Ob im konkreten Fall eine Pflicht zur Klage besteht, hängt von den Erfolgsaussichten ab – mit aussichtslosen Prozessen wäre dem Unternehmen nicht geholfen. Wenn die Rechtslage unklar ist, muss der Vorstand Rat einholen. Wenn Anwälte oder Gutachter zur Klage raten, kann der Vorstand zur Klage verpflichtet sein.
Manchmal bleibt aber auch ein Ermessensspielraum: Wenn sich der Vorstand ausreichend informiert hat und vernünftigerweise annehmen darf, dass er zum Wohle der Firma handelt – dann liegt keine Pflichtverletzung vor. (dpa)
Ökostromanteile der Energieriesen ist ausbaufähig
Nach der Energiewende: Ökostromanteile der Energieriesen ist auch im Jahr 2012 noch ausbaufähig.
Der Anteil der vier großen Stromkonzerne in Deutschland an den regenerativen Erzeugungskapazitäten liegt zum Teil noch im einstelligen Prozentbereich.
Wind und Wasser sind dabei die wichtigsten Quellen.
Mit einer Kraftwerkskapazität von rund 5 Prozent (2010) an der gesamten Erzeugung hat vor allem der Branchenriese RWE noch erheblichen Ausbaubedarf.
Eon und die baden-württembergische EnBW kommen jeweils auf gut 10 Prozent.
Nur die deutsche Tochter der schwedischen Vattenfall erreicht nach eigenen Angaben mit 20 Prozent am Erzeugungsmix etwa den Anteil, der auch bundesweit auf die erneuerbaren Energien entfällt.
RWE und Eon haben für die kommenden Jahre Milliardeninvestitionen in den Ausbau vor allem für Windparks angekündigt. (dpa)
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