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Wirtschaft

Neue EU-Regelung

Superlange Kontonummern: Das ändert sich für Sie ab 2014

2014 wird die IBAN-Nummer Pflicht. Bankkunden müssen sich neue Kontonummern merken. Was passiert mit Lastschriften für Miete und Strom?

Die IBAN-Nummer wird ab 2014 in der EU verpflichtend
Foto: dpa/DPA

Straßburg/Brüssel. Bankkunden in der EU müssen vom 1. Februar 2014 an internationale Kontonummern mit 22 Stellen (IBAN) verwenden. Das gilt auch für Überweisungen im Inland – bislang ist die IBAN nur bei Transfers auf ausländische Konten notwendig. Das Europaparlament billigte am Dienstag in Straßburg mit großer Mehrheit eine entsprechende EU-Verordnung zur Umsetzung des europäischen Zahlungsraums (SEPA). An dem Stichtag werden nationale Überweisungen und Lastschriften umgestellt. Für Transfers im Inland gilt eine Übergangsfrist bis 2016.

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Im Gegenzug fällt die bisherige deutsche Bankleitzahl und auch die europäische Bankleitzahl BIC weg. Die IBAN enthält das jeweilige Land der Bank (für Deutschland DE) und setzt sich meist aus einer zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen. Das Ziel lautet, Überweisungen über EU-Grenzen hinweg schneller und billiger zu machen. Der neuen Verordnung muss nun noch der EU-Ministerrat zustimmen, dies gilt aber als Formalie.

SEPA kommt nun gut ein Jahr später als zunächst geplant. Mit der Umstellung können nach EU-Angaben Firmen, Banken und Haushalte innerhalb von sechs Jahren mehr als 120 Milliarden Euro sparen – weil zum Beispiel Überweisungsgebühren wegfallen. „Unternehmer und Verbraucher können ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über ein Konto bei einer beliebigen Bank in der EU abwickeln“, sagte die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt.

In Deutschland gab es lange Bedenken gegen die superlangen Kontonummern. Während Nachbarländer wie Belgien oder Frankreich längst für alle Konten die IBAN nutzen, halten die deutschen Banken meist noch an der gewohnten Kombination aus Kontonummer und achtstelliger Bankleitzahl fest. Auf Druck Deutschlands gibt es nun eine Übergangsfrist: Kunden dürfen alte Kontonummern im Inland bis zum 1. Februar 2016 nutzen, wenn die Bank diese im Zahlungsverkehr automatisch umstellt. „Ich erwarte aber, dass Deutschland die Frist nicht vollständig ausschöpft“, sagte der EU-Abgeordnete Burkhard Balz (CDU).

Auch unter SEPA bleiben alte Lastschrift-Aufträge gültig, die von vielen Verbrauchern für Stromrechnung, Miete oder Abonnements genutzt wird. Das bisherige bedingungslose Widerrufsrecht bei Abbuchungen vom eigenen Konto durch Lastschrift gilt weiter.

Was ändert sich ab 2014? Wir beantworten die wichtigsten Fragen

Welche Vorteile bieten die neuen SEPA-Regeln?

„Grenzüberschreitende Überweisungen werden schneller, billiger und sicherer“, schreibt das Europaparlament. Im Europäischen Zahlungsraum SEPA stehen die Banken stärker im Wettbewerb miteinander und müssen versteckte Gebühren abschaffen. Privatleute und Firmen sind nicht länger gezwungen, für Auslandsgeschäfte mehrere Konten in verschiedenen Ländern zu haben. Wer in einem anderen EU-Land arbeitet, kann sich sein Gehalt auf sein Konto in der Heimat überweisen lassen. Die Miete für die Ferienwohnung auf Mallorca lässt sich bequem über ein deutsches Konto zahlen – ohne Bankgebühr.

Was ändert sich für den Verbraucher?

Bei Überweisungen muss der Bankkunde künftig mehr Kästchen als sonst ausfüllen. Statt der inländischen Kontonummer mit meist 10 Stellen muss er die 22-stellige internationale Kontonummer IBAN eintragen. Die Bankleitzahl wird durch den internationalen Code BIC ersetzt – an die Stelle der Zahlenkombination tritt eine Buchstabenreihe. Der BIC soll ab 2014 aber nach und nach wegfallen.

Wie kompliziert sind die neuen Angaben wirklich?

Kritiker haben die neue 22-stellige Zahl „IBAN, die Schreckliche“ getauft. Die anfängliche Aufregung hat sich inzwischen aber gelegt. EU und Notenbanken verweisen darauf, dass die Zahlenkombination der IBAN leicht zu merken ist: Sie besteht aus einem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgen die bekannte Bankleitzahl und die vertraute Kontonummer. Wirklich neu ist also nur die Prüfziffer zu Beginn.

Was hilft in der Praxis?

Schon heute steht die IBAN auf jedem Kontoauszug, manchmal auch bereits auf Bankkarten. Beim Online-Banking kann der Kunde sich die gespeicherten Daten aus einer Liste auswählen, um Fehler zu vermeiden. Viele Banken bieten den Kunden Umrechnungshilfen an: Gibt ein Kunde seine alten Daten ein, rechnet der Bankcomputer diese automatisch in die neue Kontonummer um.

Was passiert, wenn die Überweisung im Nichts landet?

Verbraucherschützer warnen: Ist die Überweisung mit einem Tippfehler einmal abgeschickt (zum Beispiel beim Online-Banking), ist sie nicht mehr zu widerrufen. Dann muss der Kunde seine Hausbank informieren, die sich mit der Empfängerbank in Verbindung setzt. Der Kunde muss seine Bank um Rückbuchung bitten. Nach Angaben der Verbraucherschutzzentrale passiert dies auf eigenes Risiko und eigene Kosten.

Wie geht es mit der BIC weiter?

Auf den Code zur Identifizierung der Bank (BIC), der elf Buchstaben hat, soll bei nationalen Überweisungen schon vom 1. Februar 2014 an verzichtet werden. Denn die Bankleitzahl ist ja in der langen IBAN enthalten. Für Geldtransfers ins Ausland ist der BIC von Februar 2016 an nicht mehr nötig.

Was muss der Bankkunde bei Lastschriften beachten?

Alte Lastschrift-Aufträge behalten ihre Gültigkeit – darauf hat vor allem Deutschland gedrängt, weil hierzulande elektronische Lastschriften weit verbreitet sind. Bankkunden müssen ihre Einzugsermächtigung für die Miete, ein Zeitungsabo oder die Versicherung also nicht, wie zunächst befürchtet, erneuern. Auch das bedingungslose Widerrufsrecht gegen Abbuchungen vom eigenen Konto gilt weiter. Grenzüberschreitend sollen Lastschriften problemlos möglich sein. „Das befürchtete Chaos bei der Umstellung in Deutschland wird nicht ausbrechen“, sagt der EU-Abgeordnete Markus Ferber (CSU). Der Handelsverband Deutschland HDE begrüßte die „Planungssicherheit für alle Beteiligten“.

Ab wann gelten die neuen Vorgaben?

Wegen der langen politischen Debatte kommt die SEPA-Umstellung ein Jahr später als geplant. Stichtag ist nun der 1. Februar 2014. Solange gelten die nationalen Systeme weiter. Für Überweisungen im Inland gilt eine Übergangsfrist bis 1. Februar 2016, die in der Praxis aber wohl nicht ausgeschöpft werden wird. Die Bankenbranche hatte zunächst drei bis fünf Jahre für die Umstellung verlangt.

(dpa)

 

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