Vertragsverletzungen
EU leitet Verfahren gegen Ungarn ein
Das verschuldete Ungarn habe mit seiner Verfassungsreform gegen EU-Verträge verstoßen, so EU-Kommissionschef Barroso zur Begründung.
EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso: Wegen der umstrittenen Verfassungsreform hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet
Foto: AFP
Straßburg. Die EU-Kommission betritt im Streit mit Ungarn eine neue Eskalationsstufe und geht nun rechtlich gegen das Land vor. Das sagte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso am Dienstag in Straßburg. Die Kommission beschloss, Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge gegen das Land zu eröffnen. Grund sind Zweifel an der Unabhängigkeit der ungarischen Zentralbank, der Justiz sowie der Datenschutzbehörde.
Budapest hatte sich auf die rechtlichen Schritte der EU-Kommission bereits eingestellt. Vize-Ministerpräsident Tibor Navracsics sagte vor der EU-Entscheidung im ungarischen Fernsehen, die Behörde werde wegen der Gesetze zur Zentralbank, zur Pensionierung von Richtern und zum Datenschutz Vertragsverletzungsverfahren eröffnen. Er signalisierte keine Bereitschaft zu Zugeständnissen, die ein Verfahren noch in letzter Minute verhindern könnten. Ein Verfahren würde das klamme Land bei seinem Bemühen um neue Finanzhilfen in Bedrängnis bringen.
Er habe mit EU-Justizkommissarin Viviane Reding telefoniert, die EU-Unterlagen aber noch nicht gesehen, sagte Navracsics weiter. „Bei den Punkten Zentralbankgesetz und Datenschutz stehen wir kurz davor, möglicherweise in naher Zukunft eine Lösung zu finden.“ Er werde einer stärkeren Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde sicher nicht im Weg stehe. In der Frage des Pensionierungsalters von Richtern gebe es aber noch Diskussionsbedarf.
+++ Hintergrund: Was kann die EU im Streit mit Ungarn tun? +++
Die EU warf Ungarn vor der Entscheidung mangelnde Zugeständnisse vor, um die Bedenken der EU auszuräumen. Die Regierung des Konservativen Viktor Orban streitet seit Wochen mit der Kommission darüber, ob die beanstandeten Gesetze gegen EU-Recht verstoßen. Durch eine Umstrukturierung der Zentralbankführung ist nach Befürchtung der EU die Unabhängigkeit des Instituts von politischer Einflussnahme nicht gesichert. Gleiches gilt für die Datenschutzbehörde. Auch die Unabhängigkeit der Richter sieht die Behörde in Gefahr, da durch eine befristete Herabsetzung des Pensionsalters viele Richter vorzeitig in Rente geschickt und durch der Partei Orbans nahestehende Juristen ersetzt werden können.
+++ EU unternimmt rechtliche Schritte gegen Ungarn +++
+++ Ungarn spart nicht und gerät unter weiter Druck +++
Wegen der Auseinandersetzung steht Ungarn auch finanziell unter Druck. Die EU und der Internationale Währungsfonds (IWF) weigerten sich bisher, den Antrag des Landes auf Finanzhilfen zu behandeln. Ihr Argument: Ohne gesicherte Unabhängigkeit der Zentralbank sei die Finanzstabilität Ungarns gefährdet. Die Zeitung „Nepszabadsag“ berichtete am Wochenende unter Berufung auf regierungsnahe Kreise, Ministerpräsident Orban sei zur Aufgabe des umstrittenen Umbaus der Notenbankführung bereit, wenn dies der Preis für neue Finanzhilfen von EU und IWF sei. (Reuters/abendblatt.de)





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