Hintergrund
„Delisting": Abschied von der Börse
Karlsruhe. Unter „Delisting“ versteht man den Rückzug eines bisher börsennotierten Unternehmens vom regulierten Markt. Das Unternehmen kann in den Freiverkehr wechseln oder den Aktienhandel ganz einstellen. Die Zulassung eines Unternehmens zum regulierten Markt ist an strenge gesetzliche Vorschriften geknüpft, die einen hohen Anlegerschutz garantieren. Der Freiverkehr ist ein weniger reguliertes Börsensegment. Er ist privatrechtlich und außerbörslich organisiert, Anleger sind weniger geschützt.
Gründe für den Rückzug sind auf Unternehmensseite eine längerfristige Unterbewertung der Aktie oder die Verpflichtung, Firmendaten offenzulegen. Oft hoffen Unternehmen auch auf weniger Verwaltungsaufwand. Auch die Börse hat die Möglichkeit zum Delisting: Sie kann eingreifen, wenn bei einem Unternehmen der ordnungsgemäße Aktienhandel nicht mehr gewährleistet ist. (dpa)




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