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Wirtschaft

Ratenzahlung: Nicht in Vorleistung treten

Ein Haus, das noch gebaut werden muss, wird nicht auf einmal, sondern in Raten bezahlt. Das soll verhindern, dass der Bauherr in Vorleistung tritt und bei einer Pleite der Baufirma sein Geld verliert, für das noch keine Leistung erbracht wurde. Bei Bauträgern (fester Begriff: wenn Anbieter Haus und Grundstück zusammen verkauft), ist der Zahlungsplan durch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) so geregelt, dass der Bauherr nicht in Vorleistung tritt. Schreibt ein Bauträger andere Raten in den Vertrag, sind sie unwirksam, und der Bauherr muss erst nach Fertigstellung zahlen. Die 13 Raten (Tabelle: linke Prozentreihe) müssen vom Unternehmen zu sieben Teilzahlungen gebündelt werden. Wer dagegen einen Generalunternehmer (baut nur das Haus, ohne auch das Grundstück zu verkaufen) beauftragt, ist durch keine gesetzlichen Vorgaben geschützt. "Hier werden oft Raten gefordert, die viel höher liegen, als der Wert der Bauleistungen bis dahin", sagt Verbraucherschützer Stefan Bentrop. Die Raten sollten daher immer nach Baufortschritt festgelegt werden. Wer nur den Hausbau ohne Grundstück mit einer Baufirma zu begleichen hat, kann sich nach der rechten Prozentreihe in der Tabelle richten. Die MaBV gibt dafür eine Orientierung. Auf jeden Fall sollten Bauherren beachten, dass sie bei Mängeln stets mindestens das Dreifache der zu erwartenden Beseitigungskosten zurückhalten können, bis sie behoben sind.rh

 

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