Ehemalige Aktionäre der Hypo Real Estate scheitern vor Gericht
München. Der Rauswurf der Aktionäre bei der umstrittenen Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) war mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied gestern das Oberlandesgericht München und wies die Berufungsklage mehrerer ehemaliger HRE-Aktionäre ab (Az: 7 U 711/11). Die Notlage der HRE im Herbst 2008 habe das Finanzsystem bedroht und das Vorgehen des Bundes gerechtfertigt. Es sei keine Enteignung der Anleger gewesen, argumentierte der 7. Senat. Damit sind die Aktionäre nach einer Schlappe vor dem Landgericht München auch in der höheren Instanz gescheitert. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ließen die Richter nicht zu.




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