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Wirtschaft

Abendblatt-Telefonaktion

Rund um die Rente: Experten beantworten Ihre Fragen

In unserer großen Abendblatt-Telefonaktion haben Experten ihre wichtigsten Fragen zur Rente beantwortet. Die Ergebnisse zum nachlesen.

Ihre wichtigsten Fragen zum Thema Rente - und unsere Antworten
Foto: dpa

Hamburg. In der großen Abendblatt-Telefonaktion beantworteten Experten ihre wichtigsten Fragen rund um das Thema Rente. Am Telefon waren Stephen Bornemann vom Informationszentrum der deutschen Versicherer, Walter Glanz von der Deutschen Rentenversicherung Bund Berlin und Peter Klipp von der Stiftung Warentest.Die Ergebnisse und Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier:

Frage: Ich hatte Geld in eine private Rentenversicherung eingezahlt und die Variante der sofort beginnenden Leibrente gewählt. Muss ich auf die monatliche Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen?
Antwort: Nein. Die private Leibrente muss lediglich versteuert werden, wenn Sie denn überhaupt Steuern zu zahlen haben. Steuerlich relevant wird der so genannte Ertragsanteil, der abhängig ist vom Zeitpunkt des Erstbezugs der Rente. Waren Sie 65 Jahre, liegt dieser Teil bei 18 Prozent.

Frage: Ich bin 62 Jahre und noch voll berufstätig, würde aber jetzt schon gern in Rente gehen. Man sagte bei der Rentenversicherung, dass das nicht geht. Stimmt das?
Antwort: Ja, das stimmt. Sie könnten nur dann noch mit 63 in den Ruhestand gehen, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Frage: Ich bin im Öffentlichen Dienst tätig, habe jetzt meine Rentenauskunft gelesen und festgestellt, dass weniger Entgelt aufgeführt ist. Woran kann das liegen?
Antwort: Das kann nur dann sein, wenn Sie Teilzeit gearbeitet oder Krankengeld bezogen haben. Ist das nicht der Fall, sollten Sie bei Ihrem Dienstherren fragen, wie das zustande kommen kann. Stellt sich heraus, dass Sie tatsächlich mehr verdient haben, muss Ihr Arbeitgeber einer Korrekturmeldung abgeben.

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Frage: Ich habe in der DDR gelebt; für die Berechnung meiner Rente fehlen mir verschiedene Unterlagen aus dieser Zeit. Was kann ich machen?
Antwort: Beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherer eine Kontenklärung. Lohnunterlagen aus der DDR liegen bei einem privaten Unternehmen – allerdings nur noch bis Ende dieses Jahres.

Frage: Ich habe vor mehr als zehn Jahren eine Direktversicherung abgeschlossen; der Vertrag endet im November 2011. Ich bin noch berufstätig und würde das Geld gern noch liegen lassen?
Antwort: Nein, das geht nicht, denn Vertrag ist Vertrag. Immerhin hat der Versicherer Ihren Vertrag ja bis November 2011 kalkuliert und nicht noch zwei Jahre weiter. Der Anbieter könnte auf Kulanz entscheiden; einen Rechtsanspruch haben Sie nicht.

Frage: Woher weiß ich, wie groß meine Versorgungslücke im Alter ist?
Antwort: Schauen Sie zunächst in Ihre Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung, wie hoch Ihre voraussichtliche Altersrente ist. Dann zählen Sie alles zusammen, was Sie an privater Vorsorge habe, zum Beispiel private Rente und Betriebsrente. Überlegen Siel, wie viel Geld Sie im Ruhestand zum Leben brauchen. Reichen private Vorsorge und gesetzliche Rente nicht aus, haben Sie eine Versorgungslücke, die Sie nach Möglichkeit schließen sollten.

Frage: Ich habe zwei kapitalbildende Lebensversicherungen. Sollte ich mir jeweils das Kapital auszahlen lassen? Das ist doch steuerfrei?
Antwort: Wenn die Versicherungen vor 2005 abgeschlossen wurden, länger als 12 Jahre liefen und Sie wenigstens jeweils fünf Jahre Beiträge gezahlt haben, ist die Kapitalauszahlung steuerfrei. Ob Sie sich das Kapital auszahlen lassen oder sofort wieder in eine Rentenversicherung einzahlen, sollten Sie von Ihren aktuellen finanziellen Bedürfnissen und Möglichkeiten abhängig machen. Sie können mit dem Kapital größere Ausgaben bestreiten wie Haussanierung oder Autokauf. Sie benötigen auf der anderen Seite monatlich Geld für den Lebensunterhalt, und Sie sollten für unvorhersehbare Fälle eine finanzielle Reserve anlegen – zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto.

Frage: Ich bin seit kurzem selbstständig, Mitte 30. Was eignet sich für mich als Altersvorsorge?
Antwort: Die staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige ist die Basisrente, im Volksmund auch Rürup-Rente genannt. Die Förderung besteht in der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge. In diesem Jahr werden von 20.000 Euro, die eingezahlt wurden, 14.400 Euro steuerlich wirksam. Das funktioniert natürlich nur bei hoher Steuerschuld. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater. Wegen einer Basis-Rente wenden Sie sich am besten an einen unabhängigen Makler. Bevor Sie allerdings an die Altersvorsorge denken, sollten Sie das Risiko der Berufsunfähigkeit privat absichern. Verknüpft man den Berufsunfähigkeitsschutz mit der Basisrente, kann man auch diese Beiträge steuerlich ansetzen. Lassen Sie auch von der gesetzlichen Rentenversicherung Ihre weiteren Absicherungsmöglichkeiten prüfen.

Frage: Ich habe nur einen Minijob; mein Arbeitgeber zahlt für mich pauschal Rentenbeiträge. Kann ich einen Riester-Vertrag abschließen?
Antwort: Das können Sie dann, wenn Sie den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Tasche aufstocken – mit 19,60 Euro im Monat bei einem Verdienst von 400 Euro. So gelten Sie als rentenversicherungspflichtig, können einen Riester-vertrag abschließen und die staatliche Förderung bekommen.

Frage: Ich bin 68, habe etwas gespart, das ich als zusätzliches Einkommen im Ruhestand nehmen will. Ist eine sofort beginnende Rente sinnvoll?
Antwort: So eine Rente ist insofern sinnvoll, als dass sie sicher ist und in der Regel lebenslang gezahlt wird. Das ist für Sie in Ihrem Alter wichtig. Außerdem könnten Sie überlegen, ob Sie einen Teil Ihres Vermögens auch frei verfügbar anlegen, das heißt so, dass Sie kurz- und mittelfristig über eine größere Summe Bargeld verfügen können. Das geht zum Beispiel mit einer Kombination aus Tagesgeld und einem Mischfonds auf Vermögensverwalterbasis.

Bericht zur Rente mit 67

Frage: Riester-Verträge gibt es ja als Versicherung, als Fonds und als Banksparplan. Für wen eignet sich der Riester-Fonds-Vertrag?
Antwort: Wenn Sie risikofreudig sind, steht dem Abschluss eines Riester-Fonds-Produkts nichts entgegen. Potentiell können Sie damit eine hohe Rendite erreichen. Wenn es schlecht läuft, bekommen Sie am Ende wenigstens das von Ihnen eingezahlte Kapital und die staatliche Förderung wieder heraus. Diese Grundgarantie besteht für alle Riester-Verträge. Wer in Fonds investiert, ist mit einem langen Atem gut beraten - 25 Jahre. So lange Sie rentenversicherungspflichtig sind und vier Prozent Ihres Vorjahresbruttos in den Vertrag einzahlen, bekommen Sie auch für den Riester-Fondsvertrag die staatliche Förderung.

Frage: Ich bin 63, habe 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung. Wann kann ich abschlagsfrei in Rente?
Antwort: Sie gelten als besonders langjährig Versicherter und durch die 45jährige Pflichtbeitragszeit können mit Vollendung Ihres 65. Lebensjahres ohne Abschlag in Rente.

Frage: Mir wird eine Direktversicherung ausgezahlt, die ich seit 20 Jahren habe. Soll ich mir das Kapital auf einmal auszahlen lassen oder die Rente nehmen?
Antwort: Die Kapitalauszahlung ist steuerfrei. Wenn Sie nicht das ganze Geld auf einmal brauchen, können Sie einen Teil wieder anlegen. Stehen keine größeren Ausgaben ins Haus oder brauchen Sie das Geld zum Lebensunterhalt, sollten Sie die Rentenzahlung wählen. Da Ihr Vertrag schon länger besteht, liegt ihm die ältere Sterbetafel zugrunde, wonach Frauen statistisch gesehen 88 Jahre werden. Diese Kalkulation ist günstiger als die der aktuellen Sterbetafel. Insofern ist aus einem Altvertrag die Rentenleistung günstiger.

Weitere Informationen:

Kostenloses Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung: 0800/10 00 48 00.
Unter dieser Internetadresse können unter anderem auch kostenlose Broschüren zur Altersvorsorge bestellt werden.

Kostenloses Servicetelefon des Informationszentrums der deutschen Versicherer "Zukunft klipp und klar“: 0800/33 99 3 99.

Über die Bestell-Hotline 0800/742 43 75 des Informationszentrums gibt es die Broschüren "Die betriebliche Altersversorgung“ und „Die Riester-Rente" als Einzelexemplare kostenlos.Anfordern können Sie diese auch unter der Anschrift: Postfach 080431, 10004 Berlin.

Detaillierte Informationen findet man im Finanztest-Spezial „Altersvorsorge“ sowie im Ratgeber „Private Altersvorsorge“, die unter www.test.de bestellt werden können.

So funktioniert die Riester-Rente:

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