Abendblatt-Telefonaktion
Rund um die Rente: Experten beantworten Ihre Fragen
In unserer großen Abendblatt-Telefonaktion haben Experten ihre wichtigsten Fragen zur Rente beantwortet. Die Ergebnisse zum nachlesen.
Ihre wichtigsten Fragen zum Thema Rente - und unsere Antworten
Foto: dpa
Hamburg. In der großen Abendblatt-Telefonaktion beantworteten Experten ihre wichtigsten Fragen rund um das Thema Rente. Am Telefon waren Stephen Bornemann vom Informationszentrum der deutschen Versicherer, Walter Glanz von der Deutschen Rentenversicherung Bund Berlin und Peter Klipp von der Stiftung Warentest.Die Ergebnisse und Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier:
Frage: Ich hatte Geld in eine private Rentenversicherung eingezahlt
und die Variante der sofort beginnenden Leibrente gewählt. Muss ich auf die
monatliche Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen?
Antwort: Nein. Die private Leibrente muss lediglich versteuert werden,
wenn Sie denn überhaupt Steuern zu zahlen haben. Steuerlich relevant wird
der so genannte Ertragsanteil, der abhängig ist vom Zeitpunkt des Erstbezugs
der Rente. Waren Sie 65 Jahre, liegt dieser Teil bei 18 Prozent.
Frage: Ich bin 62 Jahre und noch voll berufstätig, würde aber jetzt
schon gern in Rente gehen. Man sagte bei der Rentenversicherung, dass das
nicht geht. Stimmt das?
Antwort: Ja, das stimmt. Sie könnten nur dann noch mit 63 in den
Ruhestand gehen, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.
Frage: Ich bin im Öffentlichen Dienst tätig, habe jetzt meine
Rentenauskunft gelesen und festgestellt, dass weniger Entgelt aufgeführt
ist. Woran kann das liegen?
Antwort: Das kann nur dann sein, wenn Sie Teilzeit gearbeitet oder
Krankengeld bezogen haben. Ist das nicht der Fall, sollten Sie bei Ihrem
Dienstherren fragen, wie das zustande kommen kann. Stellt sich heraus, dass
Sie tatsächlich mehr verdient haben, muss Ihr Arbeitgeber einer
Korrekturmeldung abgeben.
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Frage: Ich habe in der DDR gelebt; für die Berechnung meiner Rente
fehlen mir verschiedene Unterlagen aus dieser Zeit. Was kann ich machen?
Antwort: Beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherer eine Kontenklärung.
Lohnunterlagen aus der DDR liegen bei einem privaten Unternehmen –
allerdings nur noch bis Ende dieses Jahres.
Frage: Ich habe vor mehr als zehn Jahren eine
Direktversicherung abgeschlossen; der Vertrag endet im November 2011. Ich
bin noch berufstätig und würde das Geld gern noch liegen lassen?
Antwort: Nein, das geht nicht, denn Vertrag ist Vertrag. Immerhin hat
der Versicherer Ihren Vertrag ja bis November 2011 kalkuliert und nicht noch
zwei Jahre weiter. Der Anbieter könnte auf Kulanz entscheiden; einen
Rechtsanspruch haben Sie nicht.
Frage: Woher weiß ich, wie groß meine Versorgungslücke im Alter ist?
Antwort: Schauen Sie zunächst in Ihre Renteninformation von der
Deutschen Rentenversicherung, wie hoch Ihre voraussichtliche Altersrente
ist. Dann zählen Sie alles zusammen, was Sie an privater Vorsorge habe, zum
Beispiel private Rente und Betriebsrente. Überlegen Siel, wie viel Geld Sie
im Ruhestand zum Leben brauchen. Reichen private Vorsorge und gesetzliche
Rente nicht aus, haben Sie eine Versorgungslücke, die Sie nach Möglichkeit
schließen sollten.
Frage: Ich habe zwei kapitalbildende Lebensversicherungen.
Sollte ich mir jeweils das Kapital auszahlen lassen? Das ist doch steuerfrei?
Antwort: Wenn die Versicherungen vor 2005 abgeschlossen wurden, länger
als 12 Jahre liefen und Sie wenigstens jeweils fünf Jahre Beiträge gezahlt
haben, ist die Kapitalauszahlung steuerfrei. Ob Sie sich das Kapital
auszahlen lassen oder sofort wieder in eine Rentenversicherung einzahlen,
sollten Sie von Ihren aktuellen finanziellen Bedürfnissen und Möglichkeiten
abhängig machen. Sie können mit dem Kapital größere Ausgaben bestreiten wie
Haussanierung oder Autokauf. Sie benötigen auf der anderen Seite monatlich
Geld für den Lebensunterhalt, und Sie sollten für unvorhersehbare Fälle eine
finanzielle Reserve anlegen – zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto.
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Frage: Ich bin seit kurzem selbstständig, Mitte 30. Was eignet sich
für mich als Altersvorsorge?
Antwort: Die staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige ist
die Basisrente, im Volksmund auch Rürup-Rente genannt. Die Förderung besteht
in der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge. In diesem Jahr werden von
20.000 Euro, die eingezahlt wurden, 14.400 Euro steuerlich wirksam. Das
funktioniert natürlich nur bei hoher Steuerschuld. Sprechen Sie mit Ihrem
Steuerberater. Wegen einer Basis-Rente wenden Sie sich am besten an einen
unabhängigen Makler. Bevor Sie allerdings an die Altersvorsorge denken,
sollten Sie das Risiko der Berufsunfähigkeit privat absichern. Verknüpft man
den Berufsunfähigkeitsschutz mit der Basisrente, kann man auch diese
Beiträge steuerlich ansetzen. Lassen Sie auch von der gesetzlichen
Rentenversicherung Ihre weiteren Absicherungsmöglichkeiten prüfen.
Frage: Ich habe nur einen Minijob; mein Arbeitgeber zahlt für mich
pauschal Rentenbeiträge. Kann ich einen Riester-Vertrag abschließen?
Antwort: Das können Sie dann, wenn Sie den Beitrag zur gesetzlichen
Rentenversicherung aus eigener Tasche aufstocken – mit 19,60 Euro im Monat
bei einem Verdienst von 400 Euro. So gelten Sie als
rentenversicherungspflichtig, können einen Riester-vertrag abschließen und
die staatliche Förderung bekommen.
Frage: Ich bin 68, habe etwas gespart, das ich als
zusätzliches Einkommen im Ruhestand nehmen will. Ist eine sofort beginnende
Rente sinnvoll?
Antwort: So eine Rente ist insofern sinnvoll, als dass sie sicher ist
und in der Regel lebenslang gezahlt wird. Das ist für Sie in Ihrem Alter
wichtig. Außerdem könnten Sie überlegen, ob Sie einen Teil Ihres Vermögens
auch frei verfügbar anlegen, das heißt so, dass Sie kurz- und mittelfristig
über eine größere Summe Bargeld verfügen können. Das geht zum Beispiel mit
einer Kombination aus Tagesgeld und einem Mischfonds auf
Vermögensverwalterbasis.
Frage: Riester-Verträge gibt es ja als Versicherung, als Fonds und
als Banksparplan. Für wen eignet sich der Riester-Fonds-Vertrag?
Antwort: Wenn Sie risikofreudig sind, steht dem Abschluss eines
Riester-Fonds-Produkts nichts entgegen. Potentiell können Sie damit eine
hohe Rendite erreichen. Wenn es schlecht läuft, bekommen Sie am Ende
wenigstens das von Ihnen eingezahlte Kapital und die staatliche Förderung
wieder heraus. Diese Grundgarantie besteht für alle Riester-Verträge. Wer in
Fonds investiert, ist mit einem langen Atem gut beraten - 25 Jahre. So lange
Sie rentenversicherungspflichtig sind und vier Prozent Ihres
Vorjahresbruttos in den Vertrag einzahlen, bekommen Sie auch für den
Riester-Fondsvertrag die staatliche Förderung.
Frage: Ich bin 63, habe 45 Versicherungsjahre in der
Rentenversicherung. Wann kann ich abschlagsfrei in Rente?
Antwort: Sie gelten als besonders langjährig Versicherter und durch die
45jährige Pflichtbeitragszeit können mit Vollendung Ihres 65. Lebensjahres
ohne Abschlag in Rente.
Frage: Mir wird eine Direktversicherung ausgezahlt, die ich seit 20
Jahren habe. Soll ich mir das Kapital auf einmal auszahlen lassen oder die
Rente nehmen?
Antwort: Die Kapitalauszahlung ist steuerfrei. Wenn Sie nicht das ganze
Geld auf einmal brauchen, können Sie einen Teil wieder anlegen. Stehen
keine größeren Ausgaben ins Haus oder brauchen Sie das Geld zum
Lebensunterhalt, sollten Sie die Rentenzahlung wählen. Da Ihr Vertrag schon
länger besteht, liegt ihm die ältere Sterbetafel zugrunde, wonach Frauen
statistisch gesehen 88 Jahre werden. Diese Kalkulation ist günstiger als die
der aktuellen Sterbetafel. Insofern ist aus einem Altvertrag die
Rentenleistung günstiger.
Weitere Informationen:
Kostenloses Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung: 0800/10 00 48 00.
Unter dieser Internetadresse
können unter anderem auch kostenlose Broschüren zur Altersvorsorge bestellt
werden.
Kostenloses Servicetelefon des Informationszentrums der deutschen Versicherer "Zukunft klipp und klar“: 0800/33 99 3 99.
Über die Bestell-Hotline 0800/742 43 75 des Informationszentrums gibt es die Broschüren "Die betriebliche Altersversorgung“ und „Die Riester-Rente" als Einzelexemplare kostenlos.Anfordern können Sie diese auch unter der Anschrift: Postfach 080431, 10004 Berlin.
Detaillierte Informationen findet man im Finanztest-Spezial „Altersvorsorge“ sowie im Ratgeber „Private Altersvorsorge“, die unter www.test.de bestellt werden können.






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