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Wirtschaft

Gerichte stoppen irreführende Werbung für Handy-Flatrates

Düsseldorf. Mehrere Gerichte haben die Verbraucherrechte bei Mobilfunkverträgen gestärkt. Die Werbung für Internet-Flatrates der Anbieter ist nach ihrer vorläufigen Auffassung in vielen Fällen irreführend. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte eine Reihe von Mobilfunkanbietern abgemahnt und danach gegen vier Firmen vor Gerichten in Düsseldorf, Bonn, Koblenz und Köln einstweilige Verfügungen erwirkt (etwa Landgericht Bonn, Az.: 11 O 38/11). Drei Anbieter hätten die gerichtliche Auseinandersetzung gemieden und sofort Unterlassungserklärungen unterzeichnet.

Die Flatrate-Angebote werben mit "unbegrenztem" mobilen Surfen im Internet. Tatsächlich werde aber ausweislich des Kleingedruckten nach einem Datenvolumen zwischen 200 und 500 Megabyte kräftig auf die Übertragungsbremse getreten. Einstweilige Verfügungen habe man gegen Vodafone, NetCologne, die Deutsche Telekom und 1&1 erwirkt. Auch die Bezeichnung der Tarife ist den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Sie sollen nun ebenfalls gerichtlich überprüft werden.(dpa)

 

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