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Wirtschaft

Sicherheit für die schönsten Tage im Jahr

Krank im Urlaub? Verbraucherschützer raten: Eine Auslandsreise- Krankenversicherung gehört in jedem Fall ins Gepäck.

Hamburg. Ob beim Segeln, Schwimmen oder Wandern - im Urlaub lauern überall Verletzungsgefahren. Schnell ist ein Knöchel verstaucht, der Magen verdorben, der Kopf fiebrig oder der Arm gebrochen. Wer jedoch im Ausland einen Arzt aufsucht oder im Krankenhaus behandelt wird, muss oft tief in die Tasche greifen. Zwar decken die heimischen Krankenkassen bei Europareisen einen Teil der Kosten ab, aber eben nicht alles. Verbraucherschützer und auch die Dachverbände der Versicherungen empfehlen deshalb bei Reisen in andere Länder, vorher eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. "Es ist die einzige Versicherung, die auf Reisen wirklich sinnvoll ist - und zwar für Versicherte bei gesetzlichen und privaten Krankenkassen gleichermaßen", rät Christoph Kranich von der Hamburger Verbraucher-Zentrale. Sie decke alle Kosten ab, die bei Behandlungen im Ausland entstanden sind - sogar Rücktransporte nach Deutschland. "Außerdem ist sie bei einem Beitrag zwischen sechs bis 15 Euro im Jahr nicht teuer." Welcher Versicherungsschutz besteht im Ausland bei Gesetzlichen Krankenkassen (GKV)?

  • Die Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen sind bei Reisen in Europa - außer Osteuropa - in den meisten Ländern versichert. So gibt es zwischen Deutschland, den 15 EU-Staaten sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz ein Sozialabkommen über die medizinische Betreuung (genannt: E111). Danach wird jedem Versicherten das medizinische System zur Verfügung gestellt, das in dem jeweiligen Land üblich ist. Doch genau hier beginnt das Problem: Die Leistungen der Krankenkassen sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. In einigen Staaten sind Zuzahlungen für Zahnbehandlungen, Medikamente oder Arztbesuche deutlich höher als in Deutschland. Ersetzt bekommt der deutsche Patient jedoch nur den dort üblichen Standard - alles darüber hinaus muss er aus der eigenen Tasche zuzahlen. Ähnliche bilaterale Abkommen bestehen auch mit Bosnien-Herzegowina, Ungarn, Kroatien, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Slowenien, der Türkei, Tunesien und mit Tschechien.
  • Rücktransporte nach Deutschland dürfen gesetzliche Krankenkassen generell nicht bezahlen. Schon aus diesem Grund empfiehlt die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherungen Ausland (DVKA), die alle Auslandsfälle für die GKV regelt, jedem Reisenden eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung. "Ein solcher Rücktransport kann sehr teuer werden", warnt der DVKA-Direktor Rüdiger Neumann-Duesberg.
  • Für Reisen in die USA, nach Japan, Israel, Südamerika, Asien, Afrika, Australien und andere ferne Länder besteht über die GKV überhaupt kein Versicherungsschutz. Hier sollte auf jeden Fall eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Gerade in den USA seien Arztkosten sehr hoch.
  • Wer eine Reise nach Europa plant, sollte sich bei seiner Krankenkasse einen Auslandskrankenschein für das jeweilige Land ausstellen lassen. Zudem gibt es für jedes Land ein Informationsblatt, das die geltenden Regeln für Krankheitskosten in dem Urlaubsland auflistet. (Die Informationen sind auch im Internet abrufbar unter: www.dvka.de oder telefonisch unter: 0228/95300). Trotzdem kann es passieren, dass im Ausland der Krankenschein von Ärzten nicht akzeptiert wird und die Mediziner Bargeld verlangen. Der DVKA-Direktor empfiehlt in solchen Fällen: "Lassen Sie sich eine genaue Rechnung aufstellen und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein." Diese bezahle in der Regel den Satz, der in Deutschland für diese Behandlung üblich sei. Welcher Versicherungsschutz besteht bei Privaten Krankenversicherungen (PKV)?
  • Privatversicherte genießen in der Regel in ganz Europa den gleichen Versicherungsschutz wie in Deutschland. Weltweit sind sie nur dann versichert, wenn der Auslandsaufenthalt nicht länger als einen Monat dauert, sagt die PKV-Referentin Sabine Erbar. Dennoch sei der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreise-KV sinnvoll. Denn auch Privatversicherte seien in der Regel nicht gegen hohe Rücktransportkosten versichert. Ein weiterer Vorteil sei, so Erbar: Wer im Ausland krank wird, kann seine Arztkosten über die Auslandsreise-KV abrechnen. Damit bleibe der jährliche Rückerstattungsbeitrag von bis zu 300 Euro, den viele Versicherte in ihren Privatverträgen hätten, unangetastet. "Dies kommt die Versicherten deutlich günstiger."
  • Tipp der PKV: Privatversicherte sollten in ihren Urlaub die Telefonnummer ihres Versicherers mitnehmen, um sich im Notfall mit diesem in Verbindung setzen zu können. Was deckt eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab?
  • Eine Auslandsreise-Krankenversicherung deckt in der Regel alle Kosten für Heilbehandlungen, Medikamente sowie Rücktransporte nach Deutschland ab. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist allerdings, dass die Behandlung medizinisch notwendig und vor Reiseantritt nicht vorhersehbar war. Im Klartext heißt dies, so Erbar: "Es werden nur Kosten für akute Krankheiten getragen, nicht aber voraussehbare Leistungen für chronisch Kranke, wie zum Beispiel eine Dialyse." Wer meint, auf Kosten der Auslandsreise-KV, seine Zähne billig sanieren zu können, liegt ebenfalls falsch: Bezahlt werde nur das akut Erforderliche.
  • Generell gilt: Jede Auslands-Krankenversicherung muss vor Beginn des Urlaubs abgeschlossen werden. Angeboten werden die Policen von fast allen privaten Krankenversicherungen. Der Jahresbeitrag liegt je nach Anbieter zwischen sechs und 15 Euro. Der Familientarif beträgt laut PKV zwischen 14 und 30 Euro. Der Jahresbeitrag deckt alle Auslandsreisen ab, die je nach Vertrag bis zu sechs Wochen je Reise dauern dürfen. Der Versicherungsschutz gilt dabei für mehrere Urlaube innerhalb eines Jahres. Es sind auch Kurzzeittarife möglich, die individuell für einige Tage oder Wochen abgeschlossen werden können. Der Beitrag beträgt dann einige Cent pro Tag. Vorsicht: Eine Verlängerung der Police kann schwierig werden.
  • Vorsicht beim Kleingedruckten! Verbraucherschützer raten, möglichst keine Verträge mit Ausschlussklauseln zu unterschreiben, nach dem Motto: "Keine Leistungspflicht besteht. . ." Die Verbraucherschützer raten deshalb, Verträge genau zu prüfen und zu vergleichen. Insbesondere chronisch Kranke sollten sich bei den Kassen genau über einen Leistungsausschluss erkundigen. Einschränkungen gibt es manchmal auch bei Geschäftsreisen oder ausländischen Bürgern, die mit einer deutschen Auslandsreise-Krankenversicherung in ihrem Heimatland keinen Versicherungsschutz genießen. Nicht rentabel seien angesichts der niedrigen Versicherungsbeiträge auch Eigenbeteiligungs-Klauseln.
  • Verbraucherschützer raten zum Preis- und Vertragsvergleich. Zudem warnen sie vor überteuerten Abschlüssen in Reisebüros, heißt es in einem Ratgeber der Verbraucher-Zentrale: In Reisebüros werde oft der vier- bis fünffache Preis verlangt.

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