Griechenland-Hilfe
Deutsches Rettungspaket steht vor Verfassungsgericht
Kläger kämpfen gegen deutschen Beitrag zum griechischen Rettungspaket. Heute wird vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt.
Heute wird vor dem Bundverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Hilfmaßnahmen verhandelt
Foto: dpa/DPA
Karlsruhe. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat vor dem Bundesverfassungsgericht die Finanzhilfen für Griechenland und andere notleidende Euro-Staaten verteidigt. „Eine gemeinsame Währung kommt nicht ohne Solidarität der Mitglieder aus“, sagte Schäuble am Dienstag in der mündlichen Verhandlung über die deutsche Beteiligung an den Hilfsmaßnahmen. Diese Solidarität müsse klaren Regeln gehorchen und helfen, die Ursachen der Probleme zu beseitigen. Die Auswirkungen der Krise auf die Stabilität des Finanzsystems hätten sich nicht abschätzen lassen, sagte Schäuble. Angesichts einer drohenden Zahlungsunfähigkeit habe sich den Regierungen die Frage gestellt, ob die Finanzmärkte die Belastung einer Pleite Griechenlands ausgehalten hätten.
Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die deutsche Beteiligung am Rettungspaket für Griechenland. Geklagt hat eine Gruppe um den CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und dem als "Euro-Skeptiker" bekannten Ökonom Joachim Starbatty. Verstößt die deutsche Zahlung gegen das Grundgesetz? Sollte es zu einem Zahlungsausfall der Griechen kommen, würde Deutschland mit rund 147 Milliarden Euro haften. Dies würde gegen die Haushaltsautonomie des Bundestags und geltendes EU-Recht verstoßen, so die Kläger. Im „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ stehe ausdrücklich, dass ein Mitgliedsstaat nicht für die Verbindlichkeiten eines anderen haftet, argumentieren die Kläger. Vor dem Verfassungsgericht will Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) persönlich erscheinen und stellvertretend für die Bundesregierung die Rettungspläne verteidigen.
Im Gegensatz zur Bundesregierung fürchtet der prominenteste Kläger, Peter Gauweiler, keine Pleite-Gefahr Griechenlands. Vielmehr würde eine erfolgreiche Klage „verhängnisvolle Fehlentwicklungen" korrigieren, sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. „Eine Pleite zu erklären ist besser als dauerhafte Konkurs- und Insolvenzverschleppung, die nach unserem Strafgesetzbuch streng bestraft wird“, sagt Gauweiler. Im Falle Griechenlands sei ein klarer Schnitt nötig. Der Politiker argumentierte: „Die Regierung ist zur Gewährleistung des Kaufkraft des Geldes verpflichtet und muss die Bürger vor inflationären Wirkungen schützen und darf diese nicht noch anheizen“. Die Milliardenbürgschaften bezwecken aber das Gegenteil, sagt Gauweiler.
Mit einem Urteil des Gerichts ist frühestens in einigen Wochen zu rechnen.
(abendblatt.de/dpa/Reuters)





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