Dienstag, 29. Mai 2012, 12:38

Abendblatt als Startseite | Aboservice | E-Paper

www.abendblatt.de

  • E-Mail
  • Singles
  • Branchenbuch
  • Jobs Hamburg
  • Immobilien Hamburg
  • Kleinanzeigen
  • Info
  • Rechner
  • Ticket kaufen
  • studiVZ
  • meinVZ
Magazin Hafen Magazin Senioren

Wirtschaft

OLG Hamburg: Versicherungen müssen Nachschlag zahlen

Hamburg. Mehr als 20 Millionen Versicherungskunden mit gekündigten Lebens- und Rentenpolicen können auf die Rückzahlung von im Schnitt 500 Euro hoffen. Das erwartet die Verbraucherzentrale Hamburg nach einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts gegen vier Versicherungsunternehmen - darunter Deutscher Ring und Signal-Iduna.

Das Gericht hatte Klauseln zu den Rückkaufswerten in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für ungültig erklärt, da diese das finanzielle Risiko einer vorzeitigen Kündigung nicht transparent und nachvollziehbar beschreiben. Betroffen sind Verträge, die zwischen 2001 und Ende 2007 abgeschlossen wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Versicherer werden wahrscheinlich Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

 

Artikel versenden

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus