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Wirtschaft

Kartellstrafe

Deutsche haben jahrelang zuviel fürs Bad gezahlt

Die EU-Kommission verhängt eine hohe Millionenstrafe gegen ein Kartell von Anbietern von Sanitärkeramik, darunter auch Villeroy & Boch.

Zu teuer eingekauft? Große Hersteller sollen die Preise für Badezimmerausstattung manipuliert haben.
Foto: picture-alliance / maxppp

Brüssel. Verbraucher in Deutschland und fünf anderen EU-Ländern haben jahrelang zuviel Geld für Badewannen, Waschbecken, Armaturen und sonstige Badezimmerausstattungen bezahlt.

Ein Kartell von 17 Anbietern habe zwischen 1992 und 2004 die Preise für Sanitärkeramik abgesprochen, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Unter den Firmen sind namhafte Anbieter wie Grohe und Villeroy & Boch aus Deutschland und Ideal Standard aus den USA. Die Kommission, die in der EU für einen fairen Wettbewerb sorgen soll, verhängte Bußen in Höhe von rund 622 Millionen Euro.

„Das Kartell hat Betrieben wie Bauunternehmen und Installateuren, aber letzten Endes auch zahlreichen Familien geschadet“, erklärte Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Die Firmen sprachen sich demnach unter anderem auf Treffen von Fachverbänden ab. „Dabei wurden Preiserhöhungen, Mindestpreise und Rabatte festgesetzt“, hieß es in der Erklärung. Es handle sich um „sehr schwere Verstöße“ gegen das EU-Recht. Betroffen sind Verbraucher auch in Österreich, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Italien.

Zur Strafe müssen 16 Unternehmen Strafen zahlen. Sie reichen von rund 250.000 Euro für die italienische Firma RAF bis zu 326 Millionen Euro für Ideal Standard. Die Höhe richtet sich unter anderem nach den Umsätzen. Der US-Hersteller Masco muss keine Strafe zahlen, da er der Kommission als erstes Unternehmen Informationen über das Kartell lieferte. Auch Grohe und Ideal Standard nahmen die Kronzeugenregelung in Anspruch: Für ihre Mitarbeit bei der Aufklärung bekamen sie Nachlässe von je 30 Prozent gewährt.

Abgesehen davon erhalten weitere ungenannte Unternehmen Ermäßigungen, da sie in wirtschaftlichen Problemen stecken. Es sei nicht Ziel der Kartellpolitik, den Niedergang von Firmen zu beschleunigen, hieß es aus Brüssel. Unabhängig vom EU-Kartellverfahren können Einzelne oder Unternehmen, die von Kartellen geschädigt wurden, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadenersatz klagen.

(AFP)

Die zehn höchsten Kartellstrafen in der EU-Geschichte:

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