Verbraucherschutz
Wieder Wirbel um Gentechnik-Gesetz
Kritiker befürchten, dass Verbraucher künftig gentechnikveränderte Lebensmittel schwerer erkennen könnten.
Warnung vor Genmais auf einem Feld.
Foto: picture-alliance / dpa/dpa
Berlin. Mit der von Sachsen-Anhalt angestrengten Normenkontrollklage gegen das Gentechnik-Gesetz macht sich das Bundesland nach Einschätzung von Umweltverbänden zum „Büttel von Industrieinteressen“. Sollte sich Sachsen-Anhalt am 23. Juni vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durchsetzen, sei die Unterscheidung von gentechnikfreien und gentechnikveränderten Lebensmitteln künftig nicht mehr möglich, warnte Peter Röhrig vom Bund Ökologische Lebensmittellandwirtschaft am Mittwoch vor Journalisten in Berlin.
Der Antrag sei sehr einseitig und lese sich „wie die Verfassungsbeschwerde eines Unternehmens und nicht wie die eines Bundeslandes, das alle Interessenlagen berücksichtigen sollte“, sagte auch der Berliner Rechtsanwalt Georg Buchholz, der für mehrere Imkerverbände gegen die Aussaat von gentechnisch veränderten Mais prozessiert. Im Kern der Klage gehe es Sachsen-Anhalt um die Berufs- und Wissenschaftsfreiheit sowie um den Eigentumsschutz der Gentechnikanwender, den das Land durch das bestehende Gesetz nicht ausreichend geschützt sieht.
Kritikpunkt sei zudem das Standortregister, das Flächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen ausweist, um konventionell arbeitenden Landwirtschaftsbetrieben Schutzmöglichkeiten an die Hand zu geben und mögliche Verunreinigungen in der Lebensmittelkette zurückverfolgen zu können. Die Magdeburger Landesregierung sieht in der Veröffentlichung eine Erleichterung für mögliche Feldzerstörungen.
Das Bundesland wünsche sich durch den Gang nach Karlsruhe einen „Freibrief für unerwünschte Auskreuzungen“ von gentechnikfreien durch gentechnikverunreinigten Pflanzen, sagte die Berliner Rechtsanwältin Katrin Brockmann als Prozessvertreterin der Verbände. Ansonsten sei die in Deutschland als hohes Gut gehandelte „Wissenschafts- und Forschungsfreiheit“ bedroht, so das Argument der Magdeburger Landesregierung. Da müssten Verunreinigungen hingenommen werden. Das Bundesverfassungsgericht müsse nun entscheiden, ob der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen durch die aktuellen gesetzlichen Regelungen wirklich bedroht ist.
Die Erfolgsaussichten der Klage schätzt der frühere grüne Europa-Abgeordnete Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringsdorf als relativ gering ein. Es gebe kein Recht auf Verunreinigungen im europäischen Recht, sagte der Vertreter der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Gentechnik sei eine Risikotechnologie vergleichbar mit der Atomkraft und werde europa- und bundesweit mehrheitlich abgelehnt. In seinen Urteilen nehme das Bundesverfassungsgericht entsprechende Stimmungen der Bevölkerung in der Regel auch immer auf.





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