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Wirtschaft

US-Investor kämpft gegen Verstaatlichung der HRE

Gericht sieht möglichen Verstoß gegen Europarecht

München. Die vollständige Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) hat möglicherweise in mehreren Punkten gegen Europarecht verstoßen. Das Landgericht München erklärte, der Bund könnte beim Ausschluss der letzten HRE-Aktionäre im Oktober 2009 das EU-Beihilferecht verletzt haben.

Der US-Investor Christopher Flowers und 37 weitere ehemalige HRE-Aktionäre hatten dagegen geklagt, dass sie ihre Anteile für 1,30 Euro pro Aktie dem bundeseigenen Rettungsfonds SoFFin abtreten mussten. Das Landgericht sieht darin keinen Verstoß gegen das Grundgesetz oder das Aktienrecht, aber einen möglichen Verstoß gegen Europarecht.

Die EU-Kommission halte einen Verstoß gegen Beihilferecht für wahrscheinlich, und auch die Kammer werde "sehr ernsthaft darüber nachdenken, ob eine unzulässige Beihilfe vorliegt", sagte der Vorsitzende Richter Helmut Krenek. "Eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof erscheint nicht ausgeschlossen."

Schon eine vorangegangene Aktionärsklage gegen die Übernahme der HRE-Mehrheit durch den SoFFin im Juni 2009 hatte die Münchner Kammer im April an die Europarichter in Luxemburg verwiesen. Damals hatte Krenek Bedenken wegen der möglicherweise zu kurzfristigen Einladung zur Hauptversammlung geäußert.

Eine Insolvenz der Pfandbriefbank wäre aber ein Desaster gewesen, stellte Krenek klar. Nach immer neuen Milliardenhilfen habe der Bund im Interesse des Gemeinwohls beschlossen, die vor der Pleite stehende HRE vollständig zu übernehmen. Mit einem freiwilligen Abfindungsangebot und einer Kapitalerhöhung im Juni 2009 hatte der bundeseigene Rettungsfonds SoFFin zunächst 90 Prozent der Aktien übernommen. Auf der Hauptversammlung im Oktober 2009 wurden dann alle verbliebenen Aktionäre gegen Zahlung einer Abfindung vor die Tür gesetzt. "Die Kammer neigt dazu, diese Maßnahme als verhältnismäßig anzusehen", sagte der Richter.

Großinvestor Flowers hatte für eine Milliarde Euro ein Viertel der HRE-Anteile gekauft und zwei Jahre später gerade noch 40 Millionen Euro zurückbekommen. Allerdings hätte die Bank ohne immer neue Milliardenhilfen des Bundes Insolvenz anmelden müssen.

Vor dem Münchner Landgericht sind insgesamt vier HRE-Prozesse anhängig. Im einen Fall fordern Anleger 320 Millionen Euro Schadenersatz, weil der frühere HRE-Vorstandschef Georg Funke sie 2008 verspätet und falsch über die Schieflage der Bank informiert habe. In einem weiteren Verfahren klagt der fristlos gekündigte Funke auf Nachzahlung seiner Bezüge in Millionenhöhe.(APN)

 

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