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Finanztipps

Bei Überweisungen auf falsches Konto rasch reagieren!

Kunden müssen inzwischen selber aufmerksamer sein: Die Banken müssen die Kontonummer nicht mehr mit dem Namen des Empfängers vergleichen.

Die Kontrolle der Kontoauszüge erfordert heute mehr Mühe.
Foto: dpa/DPA

Frankfurt/Main. Banken müssen bei Überweisungen seit November 2009 die Kontonummer nicht mehr mit dem Namen des Empfängers abgleichen. Kunden haben damit gegenüber ihrem Kreditinstitut grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Erstattung des Geldes, falls sich ein Zahlendreher eingeschlichen hat und das Geld auf einem falschen Konto gelandet ist. Die ING-DiBa gibt Tipps, wie sich Bankkunden in diesem Fall verhalten sollten.

Wird der Fehler umgehend bemerkt, sollte sofort die Hausbank informiert werden. Unter Umständen kann sie die Überweisung noch vor der Gutschrift des Betrages auf dem falschen Empfängerkonto stoppen oder stornieren. „Auch wenn der Kunde darauf keinen Rechtsanspruch mehr hat, werden kundenfreundliche Institute - soweit dies noch möglich ist – die Notbremse ziehen.“

Fällt der Fehler erst später auf, droht unter Umständen eine zeitaufwendige Rückholaktion. Das liegt daran, dass Geldhäuser Namen und Anschrift ihrer Kunden ohne deren Zustimmung aus Datenschutzgründen nicht weitergeben dürfen, wie die ING-DiBa erläutert. Es bleibe daher nur die Möglichkeit, die Bank des falschen Empfängers anzuschreiben, den Fall zu schildern und das Geldhaus zu bitten, den Rückforderungsbrief an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

Schwierig wird es, wenn der Empfänger nicht reagiert. Dann bleibe dem Geschädigten eigentlich nur noch der Weg zu einem Rechtsanwalt, um seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Schließlich habe der Unbekannte das Geld unrechtmäßig erhalten. Kann der Kunde allerdings Namen und Adresse des Empfängers nicht ausfindig machen, muss er das Geld schlimmstenfalls komplett abschreiben. apn

 

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