Urteil
Delbrück zu Schadenersatz verurteilt
Hamburg. Vor dem Landgericht Hamburg konnte erneut ein Kläger Schadenersatz wegen wertloser Lehman-Zertifikate durchsetzen. Das Urteil richtet sich gegen die Hamburger Niederlassung des Bankhauses Delbrück, Bethmann, Maffei, das jetzt den Schaden in Höhe von rund 93 000 Euro ersetzen muss (Az.: 309 O 177/09). "Wir werden wahrscheinlich gegen das Urteil Berufung einlegen", sagte Niederlassungsleiter Torsten Hein dem Abendblatt. Dem 60-jährigen Kläger waren die Papiere im August 2008 verkauft worden, obwohl er nach Angaben seiner Anwältin Susanne Benöhr-Laqueur eine Rentenversicherung aufstocken wollte. Die Bank bestreitet diese Darstellung. Drei Wochen später brach die US-Investmentbank Lehman-Brothers zusammen und die Zertifikate wurden wertlos. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf eine falsche Bonitätsangabe über Lehman Brothers. Das Rating der US-Bank war "A", während in der Produktinformation noch "A+" angegeben war. Diesen Umstand konnte die Bank nicht entkräften. Das Landgericht hatte zuvor bereits anderen Anlegern Schadenersatz zugesprochen. (stp)



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