Hamburg: Urteil stärkt die Verbraucherrechte
E.on-Preiserhöhung unwirksam: "Ein Sieg für alle Gas-Kunden"
Landgericht gibt Einsprüchen statt. Konzerne müssen höhere Kosten in jedem Fall genau begründen.
Hamburg. Die Verbraucher haben einen weiteren Punktsieg gegen hohe Gaspreise vor Gericht erzielt. Der Energiekonzern E.on Hanse darf künftig seine Preise nicht mehr ohne stichhaltige Begründung anheben. Eine Anpassung der Tarife unter Berufung auf die "Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt" sei nicht ausreichend, urteilte gestern das Hamburger Landgericht.
Die entsprechende Vertragsklausel des norddeutschen Unternehmens und Marktführers sei unwirksam - und damit auch alle seit Oktober 2004 erfolgten Preiserhöhungen.
52 Kunden von E.on Hanse hatten mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hamburg im April 2005 eine Sammelklage gegen die mehrfachen Preiserhöhungen eingereicht. Nach Worten des Vorsitzenden Richters im Landgericht, Gisbert Cors-Arndt, sei die Preisanpassungsklausel "nicht transparent". Sie benachteilige die Gaskunden "unangemessen". Jeder Verbraucher müsse die Möglichkeit erhalten, Preisänderungen nachzuvollziehen. Die dafür notwendigen Daten habe der Versorger aber nicht zur Verfügung gestellt.
Die Hamburger Verbraucherzentrale bezeichnete das Urteil als "Erfolg auf ganzer Linie" und "Sieg für alle Gaskunden in Deutschland". Viele Energieversorger hätten ähnliche ungültige Klauseln in ihren Verträgen, sagte der Geschäftsführer Günter Hörmann. "Damit profitieren bundesweit 17 Millionen Gaskunden von dem Urteil."
Alle Kunden, die geklagt oder ihre Rechnungen gekürzt hätten, müssen laut Verbraucherzentrale den einbehaltenen Differenzbetrag von durchschnittlich 1000 Euro nicht zurückzahlen. Etwa 30 000 Kunden von E.on Hanse hätten den Preiserhöhungen widersprochen. Auf E.on Hanse kämen damit laut Hörmann Zahlungsausfälle von 30 Millionen Euro zu. Die Vertriebstochter von E.on Hanse bezeichnete die Zahlen als "abenteuerlich". Der Konzern kündigte Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht an. Das Landgericht habe "nicht über die Angemessenheit unserer Preise entschieden, sondern sich auf einen rein formalen Aspekt konzentriert", sagte Geschäftsführer Matthias Wendel.
Ob auch E.on-Kunden, die die Preiserhöhungen hingenommen hatten, jetzt noch Geld zurückerhalten können, ist unsicher. Sie könnten erst nach Rechtskraft des Urteils versuchen, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.




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