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Was passiert mit Garantie und Anzahlungen? Worauf Quelle-Kunden jetzt achten müssen

Der Geschäftsbetrieb von Quelle wird in absehbarer Zeit eingestellt. Was bedeutet dies für die Kunden? Welche Rechte und Pflichten haben sie noch? Das Abendblatt befragte Experten.

Noch nicht eingelöste Gutscheine: Die Rechtslage ist eindeutig: Nach einer Insolvenz darf ein Gutschein nicht mehr eingelöst werden. Er ist praktisch wertlos.

Garantie- und Gewährleistungsansprüche: "Im Prinzip wird kein vertraglicher Anspruch durch eine Insolvenz ungültig. Aber gerade bei einem Handelsunternehmen, das viele Eigenmarken im Angebot hat, lässt sich für den Verbraucher die Erfüllung der Garantie nur schwer durchsetzen", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg dem Abendblatt. Anders als bei einer mit dem Händler vereinbarten Garantie verhält es sich bei der des Herstellers. Der Kunde kann sich direkt an den Produzenten wenden, wenn das Gerät innerhalb der zwei Jahre Garantiezeit, die in der EU für Neuwaren gilt, einen Defekt hat.

Ware bestellt, aber noch nicht angeliefert: "Der Kunde kann, wenn er die Ware nicht mehr annehmen möchte, sein Widerrufsrecht ausüben. Dieses gilt aber nur in den ersten 14 Tagen nach der Bestellung", sagt Edda Castelló. Laut Thomas Schulz, Sprecher des Quelle-Insolvenzverwalters, werden bestellte Kühlschränke, Fernseher und andere Waren weiter an die Kunden ausgeliefert, solange sie noch im Quelle-Lager vorhanden sind. Wer seine Bestellung nicht mehr geliefert bekommt, kann laut Edda Castelló die Bezahlung verweigern. Dazu heißt es bei Quelle auf der Internetseite: "Bei Quelle kaufen Sie auf Probe. Das heißt, Sie können gelieferte Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurückgeben. Der Kaufvertrag wird ab Erhalt der Ware durch Ihre Billigung wirksam, spätestens jedoch nach Ablauf dieser 14-tägigen Rückgabefrist."

Bestellung schon anbezahlt: Hat man die Ware bereits ganz oder teilweise bezahlt, wird der Kunde nach einer Insolvenz zum Gläubiger. Das bedeutet, dass er seine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden muss. Doch die Quoten für die Gläubiger sind in der Regel niedrig. Da ist meist nichts oder nur sehr wenig zu holen. Deshalb rät Verbraucherschützerin Castelló beim Kauf von Möbeln, Küchen oder technischen Geräten von Vorauszahlungen ab. Kunden können auch bei der Anlieferung in bar bezahlen oder den Rechnungsbetrag danach überweisen. Beim Versandhandel spielt das Thema Vorkasse aber nur eine kleine Rolle.

Ratenvertrag oder offene Rechnungen: "Rechnungen müssen auf jeden Fall bezahlt, Ratenkredite bedient werden", sagt Edda Castelló. Daran ändere auch die Insolvenz eines Unternehmens nichts. Ein Insolvenzverwalter hat von den Gläubigern den Auftrag, die ausstehenden Forderungen einzutreiben. Im Fall Quelle wurden die Forderungen schon im Vorfeld an die kreditgebenden Banken abgetreten. Und die werden kaum auf das Geld verzichten.

Nachbestellungen (wie beim Kaffeeservice): Bei insolventen Einzelhändlern können keine Teile mehr nachbestellt werden. Der Kunde muss sich an den Hersteller wenden, der ihm eventuell andere Händler nennt, bei denen er seine Bestellung aufgeben kann. (stü)

 

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