Straftaten aus der Zeit der Wiedervereinigung
„Letzter großer Ost-West-Prozess" in Berlin
20 Jahre nach der Wende ist am Donnerstag das letzte Großverfahren um Straftaten aus der Zeit der Wiedervereinigung eröffnet worden.
Berlin. 14 Jahre war der Angeklagte auf der Flucht, jetzt sitzt ein früherer Manager der Ost-Berliner Wärmeanlagenbau (WBB) wegen Untreue auf der Anklagebank im Berliner Landgericht. Der inzwischen 66-jährige Ingenieur gilt als Drahtzieher der Millionenpleite des früheren DDR-Monopolbetriebs im Zuge der Privatisierung. Die WBB soll weit unter Wert von der damaligen Treuhandanstalt erworben und über ein internationales Firmengeflecht systematisch ausgehöhlt worden sein. Der Schaden wird auf rund 50 Millionen Euro beziffert.
Der frühere Manager verweigerte zu Prozessbeginn die Aussage. Er könne sich nicht gegen die Anschuldigungen wehren, weil ihm sein Computer entzogen worden sei, gab er zu Protokoll. Sein Anwalt beantragte, das Verfahren auszusetzen; er hält eine faire Verteidigung nicht für möglich. Sein Mandant könne nicht aus dem Gedächtnis Stellung beziehen, denn es gehe um weit mehr als 10 000 aufgezeichnete Seiten.
Der Angeklagte war nach internationaler Zielfahndung im Jahr 2000 in Großbritannien gefasst, wenige Wochen später gegen Zahlung von rund 100 000 Euro Kaution aber wieder freigelassen worden. Im Juli wurde der Manager nach Berlin überstellt.
Staatsanwalt Andreas Mittelbach hob die Bedeutung des Verfahrens hervor: „Das ist der letzte große Ost-West-Prozess, bei dem ein West- Manager statt zu helfen sich bereichert hat.“ Durch den Ruin des Unternehmens mit Immobilien und einem großen Barvermögen seien auch rund 1200 Arbeitsplätze vernichtet worden. Der Ankläger geht davon aus, dass der 66-Jährige rund 25 Millionen Euro für sich behalten hat. Offiziell sei der Manager pleite und bezeichne sich als armer Rentner, sagte Mittelbach. Es laufe ein privates Insolvenzverfahren.
Eine betroffene Zuhörerin empörte sich über den damaligen Lebensstil des früheren Managers der Deutschen Babcock AG. Die frühere Chefsekretärin sah nach eigenen Angaben, wie der Angeklagte „die Tausender aus der Tasche zog“. Nach Abendessen „in Saus und Braus“ habe sie die Quittungen zur Abrechnung bekommen. In früheren Prozessen sind zwei Geschäftspartner des Angeklagten wegen Untreue bereits zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt worden. Ein Dritter erhielt zwei Jahre Haft mit Bewährung.



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