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Wirtschaft

Versteckte Kostenfallen im Internet

Millionenschaden durch betrügerische Onlinedienste

Täglich tappen Internetnutzer in versteckte Kostenfallen. Der Schaden gehe in die Millionen, sagen Verbraucherschützer - und rüsten auf.

Online in die Kostenfalle getappt? Nicht einfach klein beigeben!
Foto: dpa-tmn/DPA

Berlin. Im April dieses Jahres erreichten innerhalb einer Woche etwa 170.000 Rechnungen zu je 96 Euro überraschte Verbraucher. Tage zuvor hatten sie Gedichte, Kochrezepte oder Computerprogramme heruntergeladen.

Was sie nicht wussten: Mit dem Download waren sie unbemerkt ein überteuertes Abonnement eingegangen, das sie nun bezahlen sollten. Mahnungen folgten, mit Pfändungen wurde gedroht. Verschickt hatte die Rechnungen die Firma Content Services Limited, die die einschlägig bekannte Seite opendownload.de betreibt.

Verbraucherschützern sind Hunderte vergleichbarer Seiten bekannt, täglich tappen mehrere tausend Verbraucher im Internet über vermeintliche Gratisdienste in versteckte Kostenfallen. Der jährliche Schaden sei nicht genau zu beziffern, liege aber mittlerweile im Millionenbereich, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Gerd Billen, am Montag in Berlin. Er forderte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf, Verbraucher besser vor Internetbetrug zu schützen.

 

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Was die Verbraucherzentrale rät

„Wie im Hase-und-Igel-Spiel“

„Unsere gegenwärtigen juristischen Waffen sind stumpf“, klagte Billen. Verbraucherschützer kämen sich im Kampf gegen unseriöse Anbieter von Internetdiensten „wie im Hase-und-Igel-Spiel“ vor. Sobald gegen dubiose Geschäftspraktiken vorgegangen werde, tauchten dieselben Angebote an anderer Stelle unter neuem Namen wieder auf. Viele Anbieter operierten zudem aus dem Ausland, wodurch ihnen kaum beizukommen sei.

Billen forderte einen effektiven Verbraucherschutz. Dass ein Angebot Geld koste oder ein Abonnement auslöse, müsse sofort erkennbar sein und ausdrücklich vom Kunden bestätigt werden. In Frankreich müssten Kosten explizit ausgewiesen werden, dort hätten unseriöse Angebote keine Chance mehr. Billen plädierte dafür, Anwälten, die im Auftrag betrügerischer Anbieter Mahnschreiben verschicken, die Zulassung zu entziehen. Banken sollten zudem einschlägig bekannten Diensten ein Konto zu verweigern.

"Nicht einschüchtern lassen!"

Wer unseriösen Anbietern in die Falle geht, sollte Billen zufolge Ruhe bewahren und sich nicht von Drohungen, Mahnschreiben und Inkassobriefen einschüchtern lassen. Die Gefahr, von den Anbietern verklagt zu werden, sei erfahrungsgemäß äußerst gering, da die betrügerischen Dienste an einer gerichtlichen Klärung meist kein Interesse hätten. „Den Anbietern reicht es oftmals schon, wenn nur ein Bruchteil der Kunden zahlt“, sagte Billen.

Das Fachmagazin „Computerbild“ präsentierte ein neues Gratisprogramm, das Internetsurfer vor dubiosen Angeboten warnt. Wird eine einschlägig bekannte Seite aufgerufen, erscheint der Hinweis „Diese Seite sollten sie nicht besuchen“, kostenlose Alternativen werden vorgeschlagen. Nutzer können verdächtige Dienste melden, die von der sich ständig aktualisierenden Datenbank überprüft werden. Die Betreiber des Programms und die Verbraucherzentralen rechnen mit einer Klagewelle der auf der Sperrliste erscheinenden „Abzock-Seiten“.

 

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