19.12.12

BGH-Urteil

Ex-Autobesitzer ist haftbar für falsche "Unfallfreiheit"

Nimmt ein Autohändler einen Gebrauchten in Zahlung, der angeblich unfallfrei ist, kann er den Ex-Besitzer für Mängel haftbar machen.

Foto: DPA
Statue der Justitia
BGH-Urteil: Wer beim Kauf eines Autos von einem Händler einen Gebrauchtwagen fälschlicherweise als "unfallfrei" in Zahlung gibt, haftet für sämtliche bei der Übergabe vorhandenen Mängel

Karlsruhe. Wer beim Kauf eines Autos von einem Händler einen Gebrauchtwagen fälschlicherweise als "unfallfrei" in Zahlung gibt, haftet für sämtliche bei der Übergabe vorhandenen Mängel.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Ein "stillschweigender" Gewährleistungsausschluss für die Unfallschäden komme nicht in Betracht, wenn im Ankaufschein ausdrücklich vermerkt wurde, dass der Gebrauchtwagen "keine Unfallschäden erlitten" habe.

In einem solchen Fall aus Limburg hatte der Autohändler den Gebrauchtwagen, der bei einem Unfall einen Streifschaden in Höhe von rund 3000 Euro davongetragen hatte, weiterverkauft – und zwar mit dem Hinweis: "laut Vorbesitzer unfallfrei". Der Käufer beanstandete bald aber die Mängel und erwirkte die Rückabwicklung des Geschäfts.

Der Händler musste also das Fahrzeug gegen Zahlung des Kaufpreises wieder zurücknehmen. Der BGH entschied nun, dass der Autohändler wiederum von dem ursprünglichen Besitzer des Gebrauchtwagens verlangen kann, ihm den an den Käufer gezahlten Betrag zu erstatten.

Die Vorinstanz – das Oberlandesgericht Frankfurt am Main – hatte noch entschieden, dass der Autohändler keine Haftungsansprüche wegen des Unfallschadens gegen den ursprünglichen Besitzer geltend machen könne. Denn es sei anzunehmen, dass der Händler wegen der Inzahlungnahme stillschweigend bereit gewesen sei, auf die Sachmängelgewährleistung zu verzichten. Dem trat der BGH entgegen. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 117/12)

(dapd)
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