Bei Verspätung oder Zugausfall
Bahnkunden bekommen eine bessere Entschädigung
War Ihr Zug schon wieder stark verspätet oder ist er gar nicht erst abgefahren? Ein einheitliches Formular erleichtert Bahnreisenden ab Ende Juli das Einfordern von Entschädigungen und Erstattungen.
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Berlin. Mit einem einheitlichen Formular können Bahnreisende künftig eine Entschädigung bei Zugverspätungen verlangen - unabhängig vom genutzten Bahnunternehmen. Die Deutsche Bahn und der Tarifverband der Konkurrenzfirmen stellten das Formular vor, mit dem Bahnkunden ab Ende Juli Erstattungen beantragen können. Zugleich wurde am Mittwoch die neue Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr gegründet. Sie soll ab Dezember alle Streitfälle auf Schiene, Straße und in der Luft regeln.
Das Formular soll es den Kunden so einfach wie möglich machen, an ihr Geld zu kommen. Fünf Fragen müssen sie dazu beantworten, wie die Deutsche Bahn und der Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) mitteilten. Zu den Fragen gehören die beanspruchte Leistung, die Fahrkartenart, der geplante Reiseverlauf, der tatsächliche Reiseverlauf und die gewünschte Art der Erstattung.
Nach dem neuen Fahrgastrechte-Gesetz, das am 29. Juli in Kraft tritt, haben Bahnreisende ab 60 Minuten Verspätung Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent des Reisepreises, ab 120 Minuten auf 50 Prozent. Dies gilt für die gesamte Reisekette vom Nahverkehrszug bis zum ICE. Pauschale Entschädigungen gibt es bei Streckenzeitkarten; die Mindestentschädigungssumme beträgt vier Euro.
Wenn mehr als 60 Minuten Verspätung zu erwarten sind, kann ein Fahrgast auch von der Reise zurücktreten. Einen anderen Zug kann er nutzen, wenn eine Verspätung von mindestens 20 Minuten zu erwarten ist. Bis maximal 80 Euro zahlen die Eisenbahnen für die Nutzung von Taxi oder Bus, wenn beispielsweise die letzte Verbindung des Tages ausfällt und der Zielort nicht bis Mitternacht zu erreichen ist. Dann werden unter Umständen auch die Übernachtungskosten übernommen.
Die Bahnen haften nicht bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie TBNE-Geschäftsführer Bernd Rössner mitteilte. Dazu gehörten etwa Unwetter, Selbstmörder oder spielende Kinder auf den Gleisen oder eigenes Verschulden, wenn etwa der Reisende selbst die Handbremse ziehe. Was Streiks angehe, so sei dies noch eine „Grauzone“, sagte Rössner.





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