23.09.12

Patentstreit

Apple fordert mehr Geld von Samsung

Apple beantragte dauerhaftes Verkaufsverbot für alle 29 Samsung-Geräte aus der Klage sowie weitere Strafzahlungen von 707 Millionen Dollar.

Foto: REUTERS
Apple will den haushohen Sieg im kalifornischen Prozess gegen Samsung komplett machen
Apple will den haushohen Sieg im kalifornischen Prozess gegen Samsung komplett machen

New York. Apple hat im Patentstreit mit dem südkoreanischen Samsung von einem Gericht schon eine Milliarde Dollar zugesprochen bekommen und verlangt noch mehr. Die Anwälte des Konzerns reichten am Samstagmorgen ihre Forderung nach weiteren 707 Millionen Dollar bei einem Bundesgericht in San José ein. Zur Begründung erklärte Apple, Samsung habe Technologie und Design von Apple kopiert und damit irreparablen Schaden angerichtet. Die Südkoreaner forderten ihrerseits die Richterin auf, einen neuen Prozess zuzulassen.

"Samsung hat mit seinen unrechtmäßigen Verkäufen von iPhone- und iPad-Klonen außergewöhnliche Gewinne eingefahren, indem es Apple Marktanteile, Umsätze und Gewinne abnahm", erklärten die Apple-Anwälte in ihrem Schreiben. Der massive Schaden für die Produktidentität des iPhones sei nicht rückgängig zu machen.

Samsung hatte das Gericht bereits am Freitag zu einem neuen Prozess aufgefordert. Die Anwälte führten an, das Urteil sei unangemessen und werde nicht durch die Beweisführung gestützt. Außerdem habe das Gericht die Zahl der Zeugen und die Zeit für die Beweisführung begrenzt und Samsung damit um ein faires Verfahren gebracht.

Richterin Lucy Koh hat für den 6. Dezember eine Anhörung zu dem Urteil angesetzt. Samsung hat angekündigt, es werde Berufung eingehen, wenn Kohl den Forderungen nicht nachgebe. Ein Geschworenengericht entschied Ende August, dass Samsung Patente und Geschmacksmuster von Apple verletzte.

Oft nur noch die teuerste Variante auf Lager

Ungeachtet der juristischen Streitigkeiten verkauft sich das gerade erst erschienene iPhone 5 gut. In vielen Verkaufsstellen in den USA kam es am Wochenende zu Engpässen. Zwar gaben die meisten Geschäfte an, sie verfügten auch weiterhin über Exemplare des begehrten Smartphones, allerdings nicht in allen Varianten. Stichproben der Nachrichtenagentur AP in etwa einem Dutzend Geschäften am Samstag ergaben, dass viele Läden nur noch wenige iPhones auf Lager hatten.

In einem Geschäft in New York waren zwar noch die Versionen mit 32- und 64 Gigabyte Speicher erhältlich, es gab aber keine mehr mit 16 GB. Eine andere Verkaufsstelle in St. Pauls im US-Staat Minnesota gab an, es habe nur noch die teuerste Version mit 64 GB auf Lager. "Bevor wir aufmachten, standen wir schon fast ohne da", sagte Verkäufer Eric Rayburn in Phoenix im US-Staat Arizona.

Der weltweite Verkaufsstart des neuesten iPhones war am Freitag. Oftmals kommt es in den ersten Tagen des Verkaufs von Apple-Produkten wegen der großen Nachfrage zu Lieferengpässen. Nach Angaben von Apple sollen online bestellte Telefone in drei bis vier Wochen beim Kunden sein. Erste Verkaufszahlen wollte Apple am Montag veröffentlichen. In den ersten drei Tagen nach dem Verkaufsstart des vorherigen iPhone-Modells 4S verkaufte Apple nach eigenen Angaben vier Millionen Geräte.

Die Patente im kalifornischen Prozess von Apple und Samsung
Die Patente im kalifornischen Prozess von Apple und Samsung
Apple und Samsung werfen sich in vielen Ländern gegenseitig Ideenklau und Patentverletzungen vor. Dabei werden die verschiedenen Patente und angegriffenen Geräte in unterschiedlichen Kombinationen gemischt.
Der Geschworenen-Prozess in Kalifornien, den Apple jetzt auf ganzer Linie gewann, war der bisher größte. Ein Überblick über die betroffenen sieben Apple-Patente:
US-Patente D618677 und D593087:
Es sind Design-Schutzrechte, bei denen es um die Vorderseite des iPhone mit seiner großen Glasoberfläche, Bildschirmrahmen und Lautsprecherschlitz geht. Das erste Patent wurde den Geschworenen zufolge von zwölf Samsung-Telefonen verletzt, das zweite von drei der acht geprüften Handys.
US-Patent D604305:
Dieses Designpatent schützt die vom iPhone bekannte kästchenartige Anordnung der App-Symbole mit einem abgetrennten Bereich am unteren Rand des Bildschirms. Die Geschworenen befanden, dass alle 13 untersuchten Samsung-Telefone das Patent verletzten.
US-Patent D504889:
Mit der europäischen Version dieses Designmusters aus dem Jahr 2004 hatte Apple in Deutschland im vergangenen Jahr das Samsung-Tablet Galaxy Tab 10.1 aus dem Verkehr gezogen. Es zeigt eine Tablet-Vorderseite mit Glasoberfläche und einem schmalen Rahmen um den Bildschirm sowie eine Seitenansicht.
Die US-Geschworenen entschieden jetzt, dass das 10.1 das Designpatent nicht verletzt. Samsung hat das Aussehen seiner iPad-Konkurrenten aber nach dem deutschen Urteil bereits überarbeitet.
US-Patent 7469381:
Es geht um eine Funktion, bei der ein Bildschirm-Inhalt wieder in die ursprüngliche Position zurückspringt, wenn er mit dem Finger zu weit gezogen wurde – zum Beispiel, wenn das Ende einer Webseite oder einer Bildergalerie erreicht ist. Nach Ansicht der Geschworenen verletzten alle 21 untersuchten Samsung-Geräte dieses Patent. Samsung verzichtet inzwischen auf die Funktion in seinen Geräten.
US-Patent 7844915:
Dank der Technik erkennt ein Smartphone, ob ein Nutzer mit einem Finger Bildschirminhalte über die Scroll-Funktion schieben will oder mit zwei oder mehr Fingern hineinzoomen möchte. Die Geschworenen befanden, dass 21 von 24 untersuchten Samsung-Geräten das Patent verletzten.
US-Patent 7864163:
Mit dem doppelten Antippen auf einen Teil des Bildschirms wird der Inhalt vergrößert angezeigt (Zoom). Zwei Drittel der geprüften 24 Geräten verletzen es laut den Geschworenen.
Samsung warf Apple im Gegenzug die Verletzung von zwei Patenten aus dem Grundstock des schnellen UMTS-Datenfunks (US-Patente 7675941 und 7447516).
Außerdem ging es um die Übermittlung von E-Mails von einem Telefon mit eingebauter Kamera (US-Patent 7577460), die Darstellung von Bildern (US-Patent 7456893) und die Anzeige einer laufenden Musikwiedergabe (US-Patent 7698711).
Die Geschworenen schmetterten aber Samsungs sämtliche Vorwürfe gegen das iPhone 3G, das iPhone 3GS, das iPhone 4, das iPad 2 mit UMTS sowie den iPod touch der vierten Generation ab. (dpa)
dapd
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