Arcandor meldet Insolvenz an
Das müssen Karstadt- und Quelle-Kunden jetzt beachten
Der schwere Gang des Handelskonzerns Arcandor zum Insolvenzrichter hat auch für die Kunden Folgen. Abendblatt.de beantwortet die wichtigsten Fragen.
Einkaufen bei Karstadt: Die Zukunft der Warenhäuser ist ungewiss.
Foto: AP
Gehen bei Karstadt oder Quelle jetzt sofort die Lichter aus?
Voraussichtlich nicht. Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig und der Insolvenzverwalter wird bestellt, führt dieser in der Regel erst einmal die Geschäfte weiter. Er prüft dann unter anderem, ob es einen Käufer für das Unternehmen gibt. "Sollte es zum Beispiel zu einer Übernahme der Karstadt-Filialen durch Kaufhof kommen, könnte Kaufhof theoretisch die Rechtsnachfolge übernehmen und damit Ansprechpartner für eventuelle Kundenansprüche sein", sagt Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wie genau dies aussehen könnte, sei allerdings juristisch kompliziert und derzeit nur spekulativ zu beantworten.
Was passiert mit Garantieansprüchen, wenn die Unternehmen schließen?
Die gesetzlich garantierte Gewährleistungspflicht gilt gegenüber dem Händler und erlischt, wenn dieser wirklich dicht macht, sagt Keßler. Durch den Gewährleistungsanspruch kann sich der Kunde eventuelle Mängel an seiner Ware kostenlos beseitigen lassen. Zwar können Kunden ihre Ansprüche im Fall einer Insolvenz theoretisch auch beim Insolvenzverwalter geltend machen, „aber das Problem ist meist, dass diese Forderungen erst weit hinter denen der großen Gläubigern anstehen“, erklärt die Expertin.
Anders sieht die Situation bei den Hersteller-Garantien aus. Sie bleiben laut Verbraucherzentrale von einer Insolvenz unberührt, weil sich der Kunde in diesem Fall direkt an den Hersteller und nicht an den Verkäufer wenden muss. Anders als bei der Gewährleistung müssen Kunden bei dieser freiwilligen Leistung jedoch damit rechnen, etwa für Versandkosten selbst aufkommen zu müssen, wie Keßler erklärt.
Was geschieht mit Versicherungen und Geldanlagen?
Auf Kunden der KarstadtQuelle-Versicherungen hat die Insolvenz von Arcandor keine Auswirkungen. Das Unternehmen ist seit Ende 2008 vollständig im Besitz der Ergo-Gruppe, eine Verbindung mit Arcandor besteht nur noch über den Namen. Grundsätzlich sind Verbraucher bei der Pleite eines Versicherers durch einen Sicherungsfonds oder ein Sonderkündigungsrecht besonders geschützt. Auch die KarstadtQuelle Bank ist ein völlig eigenständiges Unternehmen und gehört nicht mehr zum Arcandor-Konzern. Das Insolvenzverfahren hat für Sparer also keine Folgen. Grundsätzlich sind Spareinlagen des Instituts durch die gesetzliche Einlagensicherung, den Einlagensicherungsfonds der Banken sowie die von der Bundesregierung im Herbst ausgesprochene Garantie geschützt.
Kann ich meine Ware noch umtauschen oder Gutscheine einlösen?
„Grundsätzlich gilt, wenn Händler wie Karstadt oder Quelle nicht mehr existieren, kann man natürlich auch kein T-Shirt oder keine Hose mehr zurückgeben,“ sagt Keßler. Da die Zukunft von Arcandor derzeit noch vollkommen unklar ist, sollten Kunden ihre Ware daher möglichst rasch umtauschen, rät die Verbraucherschützerin. Gleiches gilt für das Einlösen von Gutscheinen: „Wenn man auf Nummer sicher gehen will, sollte man nicht warten“, sagt sie.
Wie sieht es mit bereits gebuchten Pauschalreise aus?
Die Arcandor-Touristiksparte Thomas Cook dürfte von einer Insolvenz kaum in Mitleidenschaft gezogen werden. Das Unternehmen ist an der Londoner Börse gelistet und arbeitet operativ weitgehend unabhängig vom Mutterkonzern. Kunden, die bei Europas zweitgrößtem Reiseveranstalter ihren Urlaub gebucht haben, müssen sich deshalb wohl auch keine Sorgen machen. Hinzu kommt: Liegt ein sogenannter Reisesicherungsschein vor, trägt eine Versicherung das Risiko, sollte ein Unternehmen vor oder während des Urlaubs pleite gehen. Bei Pauschalreisen sollte man daher immer genau darauf achten, dass eine solche Versicherung vorliegt und die Policen auch bezahlt wurden, sagt die hessische Verbraucherschützerin Ute Klaus.
Wie sieht es mit Nachkauf-Garantien bei Möbeln oder Porzellan aus?
Eine rechtliche Verpflichtung für Nachkauf-Garantien bei Geschirrsets oder Möbeln gibt es der Verbraucherexpertin zufolge nicht. Wenn sie als freiwillige Leistung angeboten werden, betreffe dies zudem eher die Hersteller als den Händler.
Sind Vorauszahlungen im Falle einer Insolvenz verloren?
Im schlimmsten Fall können die Kunden Pech haben und die Anzahlung für den Küchenschrank oder die Sitzcouch geht in die Insolvenzmasse über, wie Keßler sagt. „Dann muss man einfach hoffen, dass man noch was rauskriegt“, erklärt sie. Ob ein insolventes Unternehmen weiterhin liefern kann, ist laut Keßler von Fall zu Fall unterschiedlich. Das hänge davon ab, was für Vereinbarungen der Insolvenzverwalter treffe und wie sich die betroffenen Hersteller verhielten. Eine Insolvenz bedeute jedenfalls nicht automatisch eine Stornierung der Aufträge.







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