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Wirtschaft

Studie von Stiftung Warentest

Krankenkassen-Wechsel lohnt trotz Einheitstarif

Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse für gesetzlich Versicherte kann sich durchaus lohnen - trotz einheitlichem Beitragssatz. Vorher gilt natürlich: Leistungen vergleichen.

Ein Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen lohnt sich trotz einheitlichem Tarif.
Foto: DDP

Berlin. Bei den 113 allgemein geöffneten Krankenkassen unterscheiden sich Mehrleistungen, Service und Wahltarife teils erheblich, berichtet die Stiftung Warentest in der neuen Ausgabe ihre Zeitschrift "Finanztest". Eine eindeutige Siegerin gibt es allerdings nicht. Bei der Frage, ob Versicherte bei ihrer Kasse bleiben oder wechseln sollten, seien deren individuellen Wünsche wie etwa nach kostenloser homöopathischer Behandlung oder Hospiz-Zuschüssen von Bedeutung.

Laut "Finanztest“ sind für junge Singles, Familien oder etwa für ältere Versicherte unterschiedliche Angebote geeignet. Einige Kassen zahlten etwa Zuschüsse zu Nichtraucher-, Fitness- oder Ernährungskursen. Chronisch Kranke wie etwa Diabetiker profitierten dagegen von so genannten Disease-Management-Programmen, die durch abgestimmte Betreuung die Behandlung verbessern sollen.

Versicherte könnten überdies durch Hausarztprogramme Praxisgebühren und Prämien sparen. Dabei binden sich Versicherte mindestens ein Jahr an einen Hausarzt und verzichten auf Facharztbesuche ohne Überweisung.

 

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Tipps von Stiftung Warentest

Für ältere Versicherte seien dagegen die Leistungen der Kassen bei der Hauskrankenpflege wichtig. Manche Kassen zahlten sogar die Kosten für eine Haushaltshilfe, andere bieten dies der Stiftung zufolge nicht als Mehrleistung an. Darüber hinaus hätten einige Kassen den Hospiz-Zuschuss für Sterbende, der per Gesetz bei rund 150 Euro am Tag liegt, auf über 300 Euro erhöht.

Die Stiftung Warentest forderte alle Verbraucher auf, bei einem möglichen Wechsel die Angebote der Kassen genau zu prüfen und nicht auf leere Reklameversprechungen reinzufallen. Verschiedene Kassen wie etwa die Barmer Ersatzkasse würden Standardleistungen, die sie laut Gesetz prinzipiell erbringen müssen, als "Zusatzleistung" anpreisen.

So nenne etwa die BKK Mobil Oil die Akupunkturbehandlung bei Schmerzen in der Lendenwirbelsäule als alternativmedizinische Zusatzleistung. Dabei sei dies eine Regelleistung, die allen Versicherten zustehe.

 

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