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Wirtschaft

Fusion: VW-Porsche-Zentrale in Hannover oder Wolfsburg

Porsche-Chef bietet Umzug an

Wiedeking kommt Niedersachsen in geheimem Konzept entgegen. Betriebsrat: Neuer Konzern soll eine AG werden.

Nach der Fusion von Volkswagen und Porsche könnte die künftige Konzernzentrale in Wolfsburg liegen. Mit diesem Vorschlag will der Sportwagenbauer dem Land Niedersachsen als VW-Großaktionär entgegenkommen.
Foto: siehe Caption

Stuttgart/Wolfsburg. Porsche kommt bei der geplanten Fusion mit Volkswagen dem Land Niedersachsen entgegen. Ein Konzept, das Porsche-Chef Wendelin Wiedeking den Familien Porsche und Piëch vorgestellt habe, sehe Wolfsburg oder Hannover als Sitz der Konzernführung vor, berichtete der "Spiegel". Laut dem Magazin "Focus" haben die Familien Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) zugesagt, die neue Firmenzentrale nach Wolfsburg oder Hannover zu verlegen.

Bisheriger Sitz der Porsche-Holding ist Stuttgart. Die Frage, wo der Hauptsitz des neuen Unternehmens liege, müsse im Aufsichtsrat und in der Hauptversammlung entschieden werden, sagte ein Porsche-Sprecher dazu am Wochenende.

Das Konzept von Wiedeking sieht auch vor, dass die Porsche-Eigentümerfamilien Porsche und Piëch an dem geplanten Konzern zwischen 45 und 55 Prozent der Aktien halten könnten. Das Land Niedersachsen käme demnach auf einen Anteil zwischen 21 und 25 Prozent. "Focus" nennt zusätzlich einen Investor, "womöglich der Emir von Katar".

Der Porsche-Chef ist laut "Spiegel" zudem bereit, Niedersachsen in einem neuen Unternehmen die gleichen Rechte zuzugestehen, die das Land zurzeit bei VW hat. Dies würde bedeuten, dass Niedersachsen seine Sperrminorität behält, selbst wenn das VW-Gesetz einmal fallen sollte.

Nach dem Willen der Beschäftigten von VW soll der neue Konzern eine Aktiengesellschaft werden. "Eine Fusion mit neuer Dachgesellschaft ist aus meiner heutigen Sicht eher unwahrscheinlich, weil wir diesen Weg mehr als kritisch sehen", sagte der VW-Betriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh der "Welt am Sonntag". Denn in einem solchen Fall würden die Schutzregelungen des VW-Gesetzes nicht mehr gelten, so der Betriebsratschef weiter.

Das gelte insbesondere für Entscheidungen im VW-Aufsichtsrat zum Bau oder zur Verlagerung von Produktionsstätten, die nicht gegen den Willen der Arbeitnehmer fallen könnten. "Wir wollen, dass die deutsche Mitbestimmung, unsere internationalen Arbeitnehmervertretungen und vor allem die Schutzrechte der VW-Belegschaft, die das VW-Gesetz bietet, unverändert Bestand haben", sagte Osterloh. HA

 

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