Frankfurt/Main. Schwesta Ewa soll mehrere minderjährige Mädchen zur Prostitution gezwungen haben. Es ist nicht der einzige Vorwurf gegen die Rapperin.

Gut ein halbes Jahr nach ihrer Festnahme steht die Rapperin Schwesta Ewa von diesem Donnerstag an vor dem Landgericht Frankfurt. Die Anklage legt der Sängerin Zuhälterei, Menschenhandel, Körperverletzung und Steuerhinterziehung zur Last.

Die 32-Jährige soll im Zeitraum 2015/16 vier teilweise noch minderjährige Frauen zur Prostitution angehalten haben und ihre Einnahmen aus der Rotlichtszene darüber hinaus nicht korrekt versteuert haben. Im November vergangenen Jahres war Schwesta Ewa bei einem Großeinsatz der Polizei festgenommen worden.

Urteil gegen Schwesta Ewa am 20. Juni

Die Wirtschaftsstrafkammer hat vier Verhandlungstage anberaumt und will den Prozess bereits am 20. Juni abschließen. (dpa)