Greenpeace darf Müller-Milch "Gen-Milch" nennen
Karlsruhe. Sieg für Greenpeace im Dauerstreit mit Müller-Milch. Die Umweltschutzorganisation darf Produkte des Unternehmens weiter als "Gen-Milch" bezeichnen. Dieser Begriff sei von der Meinungsfreiheit geschützt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Schon die Vorinstanz hatte den Umweltschützern recht gegeben.
Greenpeace kritisiert seit Jahren, dass Müller für seine Produkte Milch von Kühen verwende, die Futter aus gentechnisch veränderten Pflanzen erhalten hätten. Nachdem das Kölner Landgericht Greenpeace die weitere Verwendung des Begriffs verboten hatte, hob das Oberlandesgericht Ende 2006 diese Entscheidung wieder auf. Die dagegen gerichtete Revision wies Karlsruhe gestern zurück. Die Bezeichnung "Gen-Milch" bringt nach Auffassung des BGH "plakativ und schlagwortartig" mittels einer Kampagne die Ablehnung von Greenpeace gegen eine Milchherstellung unter den gegebenen Umständen zum Ausdruck. Die von der Organisation so geäußerte Kritik müsse Müller hinnehmen. Greenpeace-Sprecherin Ulrike Brendel zeigte sich erfreut über den Spruch aus Karlsruhe und sagte: "Meinungsfreiheit und Transparenz bleiben damit wichtiger als die Interessen von Unternehmen, die Verwendung von Gen-Pflanzen zu verschleiern." Die Unternehmensgruppe Theo Müller reagierte mit Unverständnis: "Offensichtlich hat der BGH eine andere Vorstellung von freier Meinungsäußerung und dem Schutz des Unternehmenspersönlichkeitsrechts als wir", teilte ein Sprecher mit. Das sei bedauerlich, "denn der Begriff 'Gen-Milch' führt den Verbraucher bewusst in die Irre und macht glauben, unsere Milch sei gentechnisch verändert". Nach heutigem Kenntnisstand könne aber gentechnisch veränderte DNA aus Futtermitteln nicht in die Milch übergehen. Diesen Punkt hielt der BGH in der Beurteilung aber für unerheblich: Denn selbst wenn ein Einfluss der angewandten Verfahren auf die Beschaffenheit von Milch nicht bestehe oder nicht nachweisbar sei, "weist der Begriff 'Gen-Milch' aus sich heraus keinen unwahren konkreten Tatsachenkern auf" (Az.: BGH VI ZR 7/07).


Branchenbuch Hamburg
100. Geburtstag
Axel Springer






Abendblatt auf Facebook

Das Rätsel des Tages



