Pflegekind klagt gegen Jugendamt
Schmerzensgeld: Andreas wäre fast verhungert. Sein Bruder starb. Jetzt geht der Streit mit der Behörde sogar vor den BGH.
Karlsruhe. Der Fall erschütterte 1997 Deutschland. Als die Polizei Alexander fand, war er ein Knochenbündel mit dem Gesicht eines Greises - doch der Tote war erst fünf Jahre alt, wog ganze 7,2 Kilogramm. Alexander ist verhungert. Sein sechsjähriger Bruder Alois lebte noch. Er wog zehn Kilo, soviel wie ein gesunder Einjähriger. Der dritte Junge, Andreas, war neun Jahre alt und brachte gerade mal 11,8 Kilogramm auf die Waage.
Dieses schreckliche Bild eröffnete sich damals den Beamten bei einer Pflegefamilie in Beutelsbach (Schwaben). Die Pflegeeltern, die sich die Jungen als "Geldquelle" zum Unterhalt der drei eigenen und wohlgenährten Kinder hielten, wurden 1999 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das verantwortliche Jugendamt kam ungeschoren davon - bis jetzt. Heute beginnt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein Zivilprozeß gegen die Behörde.
Kläger ist diesmal Andreas, der das siebenjährige Martyrium als Kind nur überlebte, weil er Müll aß. Der Jugendliche fordert vom Amt Schmerzensgeld "wegen mangelhafter Überprüfung" seiner Pflegeeltern. Deren Strafprozeß vor dem Stuttgarter Landgericht vor fünf Jahren dauerte wegen der Befragung Dutzender Zeugen und diverser psychologischer Sachverständiger sieben Monate. Angeklagt waren die Kinderpflegerin Ulrike R. (33) und ihr Ehemann Klaus (39), ein Student der Sozialpädagogik. Im Prozeß kam an den Tag, daß das Geld in der Familie knapp war, weil der Vater nach zehn Jahren bei der Bundeswehr mit der Ausbildung zum Waldorflehrer scheiterte.
Die Mutter, die einem Gutachter zufolge Kinder sammelte "wie andere Leute Puppen", nahm deshalb drei Pflegekinder an - und kassierte dafür knapp 1700 Euro im Monat. Doch damit hielt sie nur den Lebensstandard für sich und ihre drei leiblichen Kinder. Die wurden gut ernährt. Außerdem hatten sie Pferd, Hund und Katze. Die drei Pflegekinder bekamen dagegen nichts als trocken Brot und Wasser. Sie wurden in einen abgedunkelten Raum eingesperrt, wenn Besuch kam. Nur ein Nachbar wurde aktiv. Er meldete sich allerdings beim Tierschutz: Der Hund der Familie sei zu dünn, klagte er.
Auf Mord und Mißhandlung Schutzbefohlener erkannte das Stuttgarter Landgericht und verhängte gegen die Pflegeeltern lebenslange Haft. Doch eine befriedigende Antwort, warum drei Kinder über Jahre mißhandelt werden konnten, ohne daß dagegen eingeschritten wurde, brachte das Verfahren nicht.
Die Verteidiger des Ehepaares warfen dem Jugendamt in dem Strafprozeß massives Versagen vor, weil sie sich nach der Vermittlung der verhaltensgestörten Jungen nicht mehr um die Kinder gekümmert hätten. Das Kreisjugendamt wehrte sich erfolgreich: Es habe keine "negativen Erkenntnisse" über die Pflegefamilie gehabt. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen die Verantwortlichen wurde eingestellt.
Doch im Zivilverfahren gelten andere Beweisregeln. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht sahen ein Mitverschulden der Behörde und sprachen Andreas den Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zu. Sollte der BGH diese Urteile nun bestätigen, hätte der Junge zumindest die finanziellen Voraussetzungen für eine bessere Zukunft.


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