Deutschland verurteilt
Menschenrechte
Straßburg. Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden, weil ein lediger türkischer Vater (45) kein Sorgerecht für sein Kind erhielt. Dies sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie, stellte das Gericht in Straßburg fest. Zugleich wurde die Bundesregierung angewiesen, dem Mann 15 000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Der in Krostiz bei Bitterfeld lebende Türke hatte im Januar 2000 das Sorgerecht für seinen sechs Monate alten Sohn beantragt, den die Mutter zur Adoption freigab. Der Antrag wurde eineinhalb Jahre später mit der Begründung zurückgewiesen, das Kind habe sich nun an die Pflegefamilie gewöhnt. Zugleich annullierte ein Gericht in Naumburg das Besuchsrecht des Türken und untersagte ihm jeden Kontakt zu dem kleinen Jungen.


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