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Universität Augsburg

Sex für bessere Noten - Professor verurteilt

Ein Professor der Universität Augsburg wurde am Donnerstag vom zuständigen Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einer Geldstrafe von 8 000 Euro verurteilt. Er hatte von einer Studentin für bessere Noten Sex verlangt.

Augsburg. Ein Professor der Universität Augsburg wurde vom zuständigen Amtsgericht wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einer Geldstrafe von 8 000 Euro verurteilt.

Der 58-jährige Hochschullehrer für Wirtschaftswissenschaften soll einer Studentin bessere Noten gegen Sex versprochen haben. Mit den Sätzen: "Ja, ich wollte Sex. Sie war keine unattraktive Frau, ich fand sie nett und schön und wollte eine Affäre mit ihr", bekannte sich der Professor vor Gericht.

Vom Vorwurf der versuchten Nötigung in einem besonders schweren Fall wurde er allerdings freigesprochen. Sollte die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptieren, wäre der Angeklagte mit einem blauen Auge davon gekommen. Bei einer Strafe von einem Jahr und mehr hätte er seinen Beamtenstatus und den Job an der Uni verloren. Bei einer Berufung müsste der Fall noch einmal aufgerollt werden - Ausgang offen. Die Staatsanwaltschaft prüft noch.

Sehr selbstbewusst schildert die Zeugin, wie ihr der Professor eindeutige Angebote machte: In einem ersten Gespräch nach der schriftlichen Klausur will sie mit ihrem Lehrer die Themen der mündlichen Prüfung absprechen. Er erklärt ihr, ohne die schriftliche Arbeit gesehen zu haben, sie werde die Prüfung wahrscheinlich nicht bestehen. Die aus der Ukraine stammende 34-Jährige gerät in Panik. Denn dann müsste sie Deutschland verlassen, bekäme hier keinen Job. "Da schlug er mir einen Tausch vor", beschreibt sie die Situation. Was meinen sie, fragt sie nach und er zeigt ihr sechs Finger. Geld? Nein, Sex! Entrüstet habe sie abgelehnt. Danach erfuhr sie, dass sie bei der Klausur durchgefallen war.

Zu einem zweiten Gespräch mit dem Professor kommt die Studentin verwanzt mit Kamera und Mikrofon. Sie wollte die Sex-Forderungen später beweisen können, begründet sie ihr Handeln, das ihr ein noch nicht beendetes Verfahren wegen versuchter Nötigung einbrachte. Wieder bietet ihr der Hochschullehrer Sex an. Diesmal verlangt er sogar eine längere Beziehung, worauf sie ihm entrüstet entgegnet: "Dann kaufen Sie sich doch eine Nutte." Doch der Professor lässt nicht locker. Als er ihr ironisch erklärt, bei Zuneigung würde die nächste Prüfung mit Gottes Hilfe gelingen, erwidert sie: "Ich glaube nicht an Gott." Darauf er: "Dann kann ich die Rolle von Gott übernehmen."

Und schließlich folgte auch ein dritten Gespräch schickt die Studentin einen Detektiv mit den mitgeschnittenen Aufnahmen. Ultimativ verlangt der für die mündliche Prüfung die Note 3,3 und bringt auch gleich die zu stellenden Prüfungsfragen mit. Zuvor hatte der Dozent schon die Klausur von 4,7 - nicht bestanden - auf 4,3 - bestanden - hochgestuft. Dies sei aus rein sachlichen Gründen erfolgt, wie der Angeklagte versichert.

Als ihm mit der Veröffentlichung des heimlich aufgenommenen Materials gedroht wird, zieht der Professor die Notbremse. Er informiert freiwillig den Dekan der Universität. Die Selbstanzeige hat ihm wahrscheinlich seinen Professorentitel und den Beamtenstatus gerettet. Jedenfalls spricht das Gericht den Beschuldigten von der "versuchten Nötigung in einem besonders schweren Fall frei".

Nach dem Richterspruch ist der Angeklagte sichtlich erleichtert. Die Staatsanwältin hatte ihm zuvor vorgehalten, er habe mit seinem Verhalten das "Vertrauen in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes enorm erschüttert", seine Machtposition als Professor schamlos ausgenützt und gegen die Dienstpflichten verstoßen. Deshalb hatte sie eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Richter fand einen Mittelweg. Die Studentin übrigens legte ihre mündliche Prüfung bei einem anderen Professor mit der Note 1,3 ab und hat ihre Magisterprüfung bestanden.abendblatt.de/dpa

 

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