12.09.12

Urteil

Notwehr: Kein Gefängnis für schießende Juwelierin

Eine Juwelierin hatte bei einem Überfall eine Waffe gezückt und dem Täter in den Kopf geschossen. Die 67-Jährige muss nicht hinter Gitter.

Foto: dpa/DPA
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Eine goldfarbene Justitia-Figur. Vor dem Landgericht Gießen wurde am Mittwoch eine 67-jähriger Juwelierin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Gießen. Nach dem tödlichen Schuss auf einen jungen Räuber bleibt einer 67-jährigen Juwelierin aus dem hessischen Büdingen das Gefängnis erspart. Das Landgericht Gießen sprach sie am Mittwoch vom Vorwurf des Totschlags frei – weil sie in Notwehr gehandelt habe. Allerdings verurteilten die Richter sie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und unterlassener Hilfeleistung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Die Frau hatte bei dem Überfall auf ihr Schmuckgeschäft im Juli 2011 den 18-jährigen Täter in den Hinterkopf geschossen und tödlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem wegen Totschlags eine mehrjährige Haftstrafe gefordert.

Der 18-Jährige hatte das Schmuckgeschäft in der Wetterau im Juli 2011 maskiert und mit einer ungeladenen Gaspistole überfallen. Er forderte Geld und Goldschmuck. Nach Überzeugung des Gerichts fiel der Schuss in einem Nebenraum, wo die 67-Jährige einen Revolver versteckt hielt. "Sie wollte sicherlich den Täter nicht töten", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Sie habe aber "bewusst und gewollt" einen Schuss abgegeben. Dieser bleibe jedoch straffrei, weil die Frau in Notwehr gehandelt habe. Dass die Gaspistole des 18-Jährigen nicht gelanden war, hatte die Frau wohl nicht erkannt.

Zu Beginn des Prozesses hatte die sichtlich betroffene 67-Jährige betont, sie habe den ihr bekannten 18-Jährigen nicht töten wollen: "Ich habe das nicht absichtlich gemacht." Sie habe die Waffe gehalten, dann ist es "in meiner Hand plötzlich zu einem Schuss, Knall gekommen". Die Verteidigung hatte denn auch von einem "reinen Unglücksfall" gesprochen und Freispruch vom Totschlags-Vorwurf gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte keinen Fall von Notwehr gesehen. Die Juwelierin hätte nach Auffassung der Anklagevertretung zum Beispiel zunächst einen Warnschuss abgeben müssen oder dem Mann nur in die Beine schießen dürfen.

Im März war gegen die 67-Jährige, die das Schmuckgeschäft zusammen mit ihrem Mann betreibt, Anklage erhoben worden – eine überraschende Wende in dem Fall. Sie hatte zuvor erzählt, ein zweiter Räuber habe seinen Komplizen erschossen. Nach diesem wurde zunächst gefahndet. Im Lauf der Ermittlungen kam aber heraus, dass die Geschichte nicht stimmen konnte. (dpa)

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