31.08.12

Prozess

Streit um Ohrlochstechen bei Dreijähriger geht weiter

Das Mädchen verklagt ein Tattoo-Studio, weil sie lange nach dem Eingriff unter Schmerzen litt. Ärzte fordern Verbot und eine Altersgrenze.

Foto: dpa
Eine Mutter hält einen Ohrstecker an das Ohrläppchen ihrer zweijährigen Tochter. Nach dem Verbot der religiösen Beschneidung kommt nun die Frage vor Gericht, ob das Stechen von Ohrlöchern bei kleinen Kindern eine ähnliche Körperverletzung darstellt
Eine Mutter hält einen Ohrstecker an das Ohrläppchen ihrer zweijährigen Tochter. Nach dem Verbot der religiösen Beschneidung kommt nun die Frage vor Gericht, ob das Stechen von Ohrlöchern bei kleinen Kindern eine ähnliche Körperverletzung darstellt

Berlin. Beschneidung von Säuglingen oder Ohrlöcher für Dreijährige: Zwei sehr unterschiedlich gelagerte Fälle haben eine Debatte um die körperliche Unversehrtheit von Kindern entfacht. Vor dem Amtsgericht Berlin-Lichtenberg endete der Prozess um Schmerzensgeld wegen gesundheitlicher Beschwerden nach dem Stechen eines Ohrloches bei einer Dreijährigen mit einem Vergleich. Womöglich zieht der Fall aber strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Auch der Rechtsausschuss des Bundestags will über das Thema beraten.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) warnte unterdessen vor solchen Eingriffen bei Kindern unter 14 Jahren. Derzeit gibt es keine Altersgrenze für Piercings und Tätowierungen bei Jugendlichen.

Die beiden Streitparteien einigten sich vor Gericht darauf, dass die Inhaberin des Piercing-Studios an das Mädchen 70 Euro für dessen "Sparschwein" zahlt. Der Vorsitzende Richter kündigte nach der Verhandlung an, den Fall "wahrscheinlich" an die Staatsanwaltschaft zu übergeben. Das Mädchen hatte sich nach Angaben der Eltern zum Geburtstag die Ohrlöcher gewünscht. Stellvertretend für die Minderjährige hatten ihre Eltern geklagt, weil die Tochter bei der Prozedur Schmerzen erlitten und noch Tage später traumatische Reaktionen gezeigt habe.

Der Fall weckt Erinnerungen an das sogenannte Beschneidungsurteil des Landgerichts Köln, das eine hitzige Debatte über die Religionsfreiheit ausgelöst hatte. Darin war das bei Juden und Muslimen traditionelle Beschneiden der Jungen als Körperverletzung gewertet worden. Bezug nehmend auf dieses Urteil hatte der Richter vor dem Prozess mitgeteilt, er werde prüfen, inwiefern sich die Beteiligten, also auch die Eltern des Kindes, der Körperverletzung strafbar gemacht haben. Aus seiner Sicht ist es "zweifelhaft", ob das Ohrlochstechen dem Kindeswohl diente.

Rechtsausschuss des Bundestags befasst sich mit dem Thema

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) warnte vor medizinisch nicht notwendigen Eingriffen bei Kindern. "Ohrlochstechen, Tätowierungen und Piercings bei Minderjährigen sind aus unserer Sicht Körperverletzung", sagte BVKJ-Präsident Wolfram Hartmann. "Jeder Eingriff in den intakten Körper eines Kindes ist problematisch."

Beim Stechen von Ohrlöchern könne es zu Entzündungen und Verletzungen kommen. Gerade für kleine Kinder sei die Gefahr groß: "Kurz nach dem Stechen kann Schmutz in die Wunde kommen." Zudem könnten sich Kinder beim Spielen verletzen. "Ein Erwachsener ist in der Regel vorsichtiger", sagte Hartmann. Er regte an, die gesetzliche Altersgrenze für das Ohrlochstechen bei 14 Jahren anzusetzen. "Bei Piercings wäre ich da etwas zurückhaltender", fügte der Kinderarzt hinzu.

Der Rechtsausschuss des Bundestags will sich bei seiner nächsten Sitzung mit dem Themenkomplex befassen. Die Problematik der Beschneidung stehe auf der Tagesordnung, sagte der Ausschussvorsitzende Siegfried Kauder (CDU). In diesem Zusammenhang werde auch über Tattoos und Piercings diskutiert. Die Frage sei, ab wann der Gesetzgeber eingreifen müsse.

Berufsverbände handhaben Praxis unterschiedlich

Derzeit gibt es für Tätowierungen und Piercings – und damit auch das Stechen von Ohrlöchern – in Deutschland keine gesetzliche Altersgrenze. Die Berufsverbände haben sich unterschiedliche Regelungen auferlegt. Die Europäische Vereinigung für professionelle Piercings (EAPP) spricht sich gegen Eingriffe bei Jugendlichen unter 14 Jahren aus. "Das lehnen wir grundsätzlich ab", sagte die EAPP-Vorsitzende Martina Lehnhoff. Bei älteren Jugendlichen werde die Zustimmung beider Elternteile gefordert. Diese müssten auch beim Vorgespräch anwesend sein, wo sie über die Risiken, die Pflege sowie die Nachsorge aufgeklärt würden.

Der Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte (BVJ) sieht hingegen keine Notwendigkeit für eine Altersgrenze. "Wir können den Erziehungsberechtigten ihre Verantwortung nicht abnehmen", sagte BVJ-Geschäftsführer Joachim Dünkelmann. Die Empfehlung des Verbandes lautet, bei unter 16-Jährigen die Einwilligung und Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten zu fordern. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren ist nach Ansicht des BVJ eine schriftliche Einverständniserklärung ausreichend. Der Verein Deutsche Organisierte Tätowierer (DOT) lehnt Tätowierungen für Jugendliche unter 18 Jahren ab.

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