21.08.12
Reiserecht
Kein Schadenersatz bei Naturkatastrophen
München. Urlauber können keinen Schadenersatz einklagen, wenn ihre Reise aufgrund einer Naturkatastrophe abgesagt wird. Das Amtsgericht München wies die Klage eines Feriengastes ab, dessen Rückflug wegen der Vulkanaschewolke des isländischen Eyjafjallajökull gestrichen worden war. Der Richter: Das sei ein Ausfall wegen höherer Gewalt, für die der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden kann (Az.: 222 C 10835/11).














