Prozess
Missbrauch auf Schultoilette – Sechsjährige Haftstrafe gefordert
Der Angeklagte hatte das Mädchen vor knapp fünf Monaten in der Toilette einer Grundschule in Berlin-Wedding zum Oralverkehr gezwungen.
Berlin. Wegen sexuellen Missbrauchs einer Achtjährigen auf einer Berliner Schultoilette hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren für den Angeklagten gefordert. Der 30-Jährige habe sich "des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes schuldig gemacht", sagte Anklägerin Andrea Läpping am Freitag vor dem Berliner Landgericht. Der Angeklagte sei "brutal und rücksichtslos" gegen eines der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft vorgegangen, so Läpping. Das Urteil sollte noch am Freitag verkündet werden.
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Obwohl der 30-Jährige erheblich unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden habe, sei er zielgerichtet vorgegangen. "Er war sich bewusst, was er machte", sagte die Staatsanwältin. Er habe das Kind in Todesangst versetzt. Für die Achtjährige sei der erzwungene Oralverkehr "sehr erniedrigend" gewesen. Positiv sei ihm anzurechnen, dass er durch sein Geständnis dem Mädchen erspart habe, vor Gericht aussagen zu müssen.
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Der Angeklagte hatte gestanden, das Mädchen vor knapp fünf Monaten auf die Toilette einer Grundschule im Berliner Stadtteil Wedding gezerrt, dort mit einem Messer bedroht und sich an ihr vergangen zu haben. Er schäme sich für die Tat und verstehe nicht, was er getan habe, hieß es in seiner Erklärung, die von der Verteidigung zum Prozessauftakte verlesen worden war. Er habe am Vorabend Drogen genommen und viel Alkohol getrunken. Der Fall hatte eine Debatte über die Sicherheit an Schulen ausgelöst. (dpa)














