Havarie des Kreuzfahrtschiffes
Costa bietet Passagieren 11 000 Euro Schmerzensgeld
Deutscher Anwalt von Überlebenden der "Concordia"-Havarie will aber auf 122 000 Euro Schmerzensgeld klagen.
Berlin/Rom. Mindestens 16 deutsche Überlebende des "Costa Concordia"-Unglücks vor der italienischen Küste wollen in den USA klagen. "Wir beabsichtigen, uns in der kommenden Woche einer Klage eines Kollegen in New York anzuschließen", sagte der Opfer-Anwalt Hans Reinhardt am Freitag. Dabei gehe es um schätzungsweise 160 000 Dollar (122 000 Euro) Schmerzensgeld pro Passagier und mindestens eine Million Dollar (762 000 Euro) für jedes Todesopfer, sagte Reinhardt.
Bislang vertritt der Rechtsanwalt nach eigenen Angaben 16 Betroffene des Schiffsunglücks. Darüber hinaus hätten sich weitere Opfer bei ihm gemeldet. Ein New Yorker Rechtsanwalt vertritt den Angaben zufolge ebenfalls Betroffene des Unglücks. "Ich stehe mit dem amerikanischen Anwalt in telefonischem Kontakt", sagte Reinhardt.
Die Klage in den USA richtet sich laut Reinhardt gegen das Unternehmen Carnival mit Hauptsitz in Miami. Carnival ist die Muttergesellschaft des Kreuzfahrtenanbieters Costa Crociere. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sowohl in den USA als auch in Italien geklagt werde, sagte Reinhardt. So sei denkbar, die Schmerzensgeldforderungen wegen erlittener Traumata oder aufgrund von Todesfällen in Amerika einzuklagen und den Schadenersatz in Italien von der Reederei selbst zu verlangen.
Eine Klage in Deutschland sei "eher unwahrscheinlich", da sich die Firmenadressen der Reederei hierzulande bislang als "eine Art Briefkastenfirmen" herausgestellt hätten, sagte Reinhardt.
Wer das Costa-Angebot annimmt, muss auf eine Klage verzichten
Der Kreuzfahrtenveranstalter Costa Crociere hat den Passagieren des havarierten Schiffes jeweils 11 000 Euro Entschädigung angeboten. Auf diese Summe einigten sich mehrere italienische Verbraucherschutzorganisationen und die Reederei. Mit dem Geld sollen verloren gegangenes Gepäck und erlittene Traumata abgegolten werden, wie das Unternehmen am Freitag mitteilte. Zudem wolle die Firma den Passagieren den vollen Preis ihrer Kreuzfahrt sowie die nach dem Unglück entstandenen Reisekosten und Ausgaben für medizinische Zwecke erstatten.
Die Regelung betreffe aber nicht die mehreren Hundert Crewmitglieder, die etwa 100 Verletzten oder die Hinterbliebenen von Todesopfern. Die italienische Verbraucherschutzorganisation Codacons, die an der Einigung nicht beteiligt war, empfahl den Passagieren, das Angebot zunächst nicht anzunehmen. Sie sollten sich erst psychischuntersuchen lassen. Wer die Zahlung annehme, verpflichte sich, nicht gegen die Reederei zu klagen, warnte Codacons.
An Bord des Kreuzfahrtschiffs waren zum Zeitpunkt des Unglücks am13. Januar rund 4200 Menschen. Bislang wurde der Tod von 16 Passagieren bestätigt, unter ihnen sind auch vier Deutsche. Ein 66-Jähriger aus Berlin, ein 74 Jahre alter Mann aus Hessen, eine 52-jährige Frau aus Bayern, ferner wurde am Freitag ein 72-Jähriger aus Westfalen identifiziert. Der Rentner war mit seiner 68 Jahre alten Ehefrau auf der "Costa Concordia" gewesen. Zum Schicksal der vermissten Frau gebe es noch keine neuen Erkenntnisse, sagte die italienische Polizei. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes werden sieben weitere Bundesbürger vermisst. Taucher suchen zwar noch nach ihnen. Hoffnung, Überlebende im Wrack zu finden, bestand aber nicht mehr. Auch die Vorbereitungen zum Abpumpen der 2300 Tonnen Treibstoffs aus dem havarierten Schiff gingen am Freitag weiter.
Der Vorstandsvorsitzende von Costa Crociere, Pier Luigi Foschi, hatte zuvor das dichte Unter-Land-Fahren, das zu dem Unfall geführt hatte, verteidigt. Solche Manöver seien legal und ein von den Passagieren ausgesuchtes "Kreuzfahrtprodukt". Die Linien müssten sie anbieten, um wettbewerbsfähig zu sein. Das Schiff war vor der Insel Giglio auf ein Riff gelaufen und gekentert. Kapitän Schettino hatte zuvor den Kurs geändert. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn des Totschlags und wirft ihm vor, die Havarie verursacht sowie sein Schiff verlassen zu haben, bevor alle Passagiere gerettet waren.
Der Generalkommandant des zuständigen Hafenamtes, Admiral Marco Brusco, beschuldigt Schettino, die Rettung verzögert zu haben. Bei einer Anhörung vor dem Senat in Rom sagte er, bei einem rechtzeitigen Alarm hätte es wahrscheinlich keine Toten gegeben. Schettino habe bei der Havarie eine "kostbare Stunde" für die Rettung verstreichen lassen. Der Kapitän hatte den Behörden zunächst nur einen Stromausfall gemeldet.


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