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Aus aller Welt

Frau scheitert mit Klage um Millionenteppich

Augsburg. Im Streit um den wohl teuersten Teppich der Welt muss ein Augsburger Auktionator keinen Schadenersatz zahlen. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg wies am Freitag die Klage der früheren Besitzerin ab. Die ältere Dame hatte von dem Auktionshaus knapp 350 000 Euro gefordert, weil es den Wert des geerbten Perserteppichs nicht erkannt hatte. Der Auktionator hatte das Stück auf 900 Euro geschätzt. Später brachte der Läufer der Besitzerin bei der Versteigerung in Augsburg immerhin 19 700 Euro. Doch wenige Monate später erzielte er im Londoner Auktionshaus Christie's die Rekordsumme von umgerechnet 7,2 Millionen Euro.

Der Wert des 338 mal 153 Zentimeter großen Teppichs ergab sich aus seinem Alter, der Herkunft aus der persischen Provinz Kerman und der hohen Zahl der Knoten. Vor allem aber die Tatsache, dass er sich einst im Besitz der Comtesse de Béhague (1870-1939) befunden haben soll, steigerte seinen Wert. Das hatte der Augsburger Auktionator nicht erkannt - doch das Gericht sah hier keine Pflichtverletzung. Zwar habe ein Auktionator Sorgfaltspflichten, stellte das Gericht klar. Doch die Herkunft aus dem Besitz der Comtesse sei für ein regionales Auktionshaus kaum herauszufinden gewesen, denn in den üblichen Fachbüchern finde sich der Teppich nicht. Das Haus sei auch nicht auf Teppiche spezialisiert, sondern ein Universalversteigerer.(dpa)

 

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