Pokerraub-Prozess in Berlin
Drahtzieher des Pokerraubs soll für mehrere Jahre in Haft
Im Prozess gegen mutmaßliche Drahtzieher des Berliner Pokerraubs soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft ein 30-Jähriger hinter Gitter.
Über ein Jahr nach dem spektakulären Überfall auf ein internationales Pokerturnier in Berlin müssen sich zwei mutmaßliche Drahtzieher vor Gericht verantworten. Den Männern wird vorgeworfen, den Raubzug in einem Luxushotel am Potsdamer Platz organisiert zu haben
Foto: dpa
Berlin. Ein Drahtzieher des Berliner Pokerraubs soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sechs Jahre und vier Monate in Haft. Der 30-Jährige „hatte eine Führungsrolle und hielt die Fäden bis zum Schluss in der Hand“, sagte Staatsanwalt Sjors Kamstra am Dienstag in seinem Plädoyer am Berliner Landgericht. Die Verteidigung beantragte kein konkretes Strafmaß. Die Strafe solle aber erheblich niedriger bemessen werden, als vom Ankläger gefordert. Das Berliner Landgericht wird das Urteil voraussichtlich am 13. Dezember verkünden.
Ein Jahr nach Prozessbeginn brach der 30-jährige Familienvater, der wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt ist, überraschend sein Schweigen. Bei dem spektakulären Überfall auf Deutschlands größtes Pokerturnier hatte der Angeklagte die eigentlichen Räuber instruiert und später das Fluchtauto gesteuert. „Er hat den vier Jungs die Drecksarbeit überlassen“, kritisierte Staatsanwalt Kamstra. Die damals 19- bis 21-jährigen Räuber wurden wenige Wochen nach dem Überfall in einem eigenen Prozess zu Strafen von bis zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Bei dem Überfall im Hotel Grant Hyatt am Potsdamer Platz hatten die jugendlichen Täter 242.000 Euro erbeutet. Der Großteil des Geldes blieb verschwunden. Nach dem Plädoyer von Kamstra soll strafmildernd berücksichtigt werden, dass Berge von Geld für jeden sichtbar im offenen Tresor herumlagen. Der 30-Jährige hat seinen Anteil von 22.000 Euro inzwischen zurückgegeben. Eigenen Angaben nach hatte er 13.000 Euro dem mutmaßlichen Tippgeber des Coups abgegeben. Dieser bestreitet dies jedoch.
Erheblich strafmildernd sei nach dem Plädoyer der Verteidigung zu berücksichtigen, dass der Angeklagte in der 17 Monate dauernden Untersuchungshaft psychisch schwer erkrankt sei. Verteidiger Harald Remé appellierte an das Gericht, den Haftbefehl aufzuheben oder Haftverschonung mit Kaution zu gewähren.



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