Steuerhinterziehung?
Steuerberaterin entlastet Ex-Model Auermann vor Gericht
Monaco oder Berlin? Wo wohnte Model Nadja Auermann tatsächlich, und wo war sie steuerpflichtig? Diese Frage beschäftigt das Gericht.
Die Anklage wirft der dreifachen Mutter vor, mehr als 270.000 Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Auermann von 1999 bis 2002 einen Wohnsitz in Berlin hatte, aber keine Steuern zahlte
Foto: dpa
Berlin . Im Prozess gegen Model Nadja Auermann wegen Steuerhinterziehung hat das Gericht am Donnerstag weitere Verhandlungstermine für den 20. und 24. Oktober festgesetzt. Zuvor hatte Auermanns Verteidiger beantragt, mehrere Zeugen zu hören. In dem seit Mai laufenden Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten geht es um die Frage, ob das Model zwischen 1999 bis 2002 ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatte und somit hier steuerpflichtig war. Die Staatsanwaltschaft sieht ihren Verdacht in dem Kauf einer Berliner Villa begründet. Sie geht von einem Steuerschaden von rund 272.000 Euro aus. Mitangeklagt ist Auermanns Ex-Mann und Schauspieler Wolfram Grandezka.
Die Steuerberaterin des Models hatte am Vormittag bestätigt, dass die inzwischen dreifache Mutter erst Mitte 2002 nach Deutschland kam. Die Fachfrau hatte erstmals für das Jahr 2002 eine Steuererklärung für Auermann erstellt. Nach Angaben der Expertin war Auermanns "größte Sorge, dass irgendetwas bei der Abrechnung vergessen wird". Sie habe in keiner Weise mit einem Gesetz in Konflikt kommen wollen, sagte die Steuerberaterin.
Im Prozess hatte Auermann angegeben, dass das von ihr 1998 erworbene Haus in Köpenick in erster Linie eine "Investition" war. Sie habe dort nie einziehen wollen. Sie gab an, damals im Ausland gelebt zu haben und erst im Sommer 2002 von Monaco mit ihrer Familie nach Deutschland gezogen zu sein.
Die Anklage stützt sich im Wesentlichen auf die Angaben eines Steuerfahnders. Der Beamte hatte ein Bewegungsprofil für Auermann unter anderem anhand von Telefonrechnungen oder Kreditkartenauszügen erstellt. Der Verteidiger hatte im Prozess darauf verwiesen, dass seine Mandantin häufig bei ihrer Mutter in Berlin war. Mit den Beweisanträgen will der Anwalt belegen, dass die Villa im Tatzeitraum eine Baustelle und nicht bewohnbar war.



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