09.05.11Kachelmann-Prozess
Gutachter hält Lüge der Ex-Geliebten für möglich
Sagt Kachelmanns Ex-Geliebte bei ihren Anschuldigungen die Wahrheit? Ein Gutachter schließt eine bewusste Falschaussage nicht aus.
Foto: dapd
Der wegen des Verdachts der Vergewaltigung angeklagte Meteorologe und TV-Moderator Jörg Kachelmann und sein Anwalt Johann Schwenn vor Gericht
Mannheim. Die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann könnte nach Einschätzung eines Gutachters bei ihrer Aussage gegen den Wettermoderator gelogen haben. Die Hypothese einer bewussten Falschaussage könne er nicht zurückweisen, sagte der Psychologe Günter Köhnken am Montag vor dem Landgericht Mannheim. Wie groß die Wahrscheinlichkeit sei, müsse das Gericht beurteilen. Die 38-Jährige wirft dem Schweizer vor, sie vergewaltigt und mit einem Messer bedroht zu haben. Der 52-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Kachelmanns früherer Verteidiger Reinhard Birkenstock hatte Köhnken mit einem Gutachten beauftragt.
Die 38-Jährige habe sehr detailliert ihre Beziehung zu Kachelmann geschildert, sagte der Sachverständige am Montag, dem 40. Verhandlungstag. An Einzelheiten der Vergewaltigung könne sie sich dagegen nicht erinnern, obwohl die Frau wahrscheinlich überdurchschnittlich intelligent sei. Die Möglichkeit einer Autosuggestion schloss der Kieler Psychologe aus. Bei einer Autosuggestion werden Erlebnisse unbewusst erfunden, verfälscht oder ausgeschmückt. Den Betroffenen ist dabei der Unterschied zwischen dem, was sie tatsächlich wahrgenommen haben und dem, was sie sich einbilden, nicht bewusst. Die 38-Jährige habe sich in der Nacht der angeblichen Vergewaltigung sehr rationale Gedanken gemacht. Dies sei schwer vereinbar mit einem emotionalen Zustand, der zu einer Autosuggestion führen könne, sagte Köhnken.
Die psychologische Sachverständige Luise Greuel hält es dagegen für möglich, dass die Erinnerungen der Frau teilweise autosuggestiv verfälscht wurden
. Greuel sprach von deutlichen Hinweise, dass die Frau durch das Gespräch mit Kachelmann über ein Ende ihrer elfjährigen Beziehung emotional erschüttert gewesen sei. Es sei nicht auszuschließen, dass diese Erschütterung die Wahrnehmung der späteren Ereignisse beeinflusst habe.
Wie Greuel kommt auch Köhnken zu dem Ergebnis, dass die Glaubhaftigkeit der Aussage mit den Methoden der Aussagepsychologie nicht bestätigt werden kann. Ein Hauptproblem aus Köhnkens Sicht: Die beiden ersten Vernehmungen der 38-Jährigen bei der Polizei wurden nicht im Wortlaut protokolliert. Die Protokolle seien für die Aussagepsychologie kaum zu gebrauchen. Spätere Aussagen der Frau könnten von ihrer Therapie beeinflusst worden sein.
Mit der Befragung von Köhnken und der erneuten Aussage Greuels dürfte die Vernehmung der Gutachter im Kachelmann-Prozess beendet sein. An diesem Mittwoch (11.Mai) will die Kammer über Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung entscheiden. Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn hatte unter anderem einen Befangenheitsantrag gegen den Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern gestellt. Mattern hatte die Ex-Geliebte nach der angeblichen Vergewaltigung untersucht. Das Urteil soll am 27. Mai fallen. Zuvor sind noch zwei weitere Prozesstage angesetzt.
TV-Wettermoderator Kachelmann auf der Anklagebank
Der Wetterexperte Jörg Kachelmann muss sich seit zwei Monaten wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin vor dem Mannheimer Landgericht verantworten. Der Verlauf des Prozesses:
6. September:
Hunderte Journalisten und zahlreiche Zuschauer kommen zum ersten Verhandlungstag. Auch das 37-jährige mutmaßliche Opfer erscheint. Nur wenige Minuten nach Beginn wird der Prozess vertagt. Kachelmanns Anwälte stellen Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Michael Seidling und die Richterin Daniela Bültmann.
10. September:
Die Befangenheitsanträge werden zurückgewiesen.
13. September:
Die Anklage wird verlesen, in der Kachelmann vorgeworfen wird, seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Kachelmann will im Prozess vorerst schweigen. Verteidiger Reinhard Birkenstock kritisiert den Plan, vor dem mutmaßlichen Opfer zunächst Ex-Freundinnen des Angeklagten zu vernehmen.
15. September:
Der Notruf der 37-Jährigen wird vorgespielt. Als erster Zeuge wird der ermittelnde Kripobeamte gehört. Ein Kriminaltechniker schildert die Spurensicherung am Tatort. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sagt eine Geliebte des Moderators aus.
16. September:
Kachelmanns Anwälte scheitern mit Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die ermittelnden Staatsanwälte.
22. September:
Als Zeugen werden zwei Angestellte eines Hotels gehört. Dort hatte Kachelmann am frühen Morgen des 9. Februars eingecheckt, nachdem er vom mutmaßlichen Opfer kam. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird die 70-jährige Mutter der Frau gehört.
29. September:
Polizistinnen schildern, wie es der 37-Jährigen während der Vernehmungen ging. Sie zweifeln nicht an ihrer Glaubwürdigkeit. Die Verteidiger ziehen ihren Gutachter Tilman Elliger zurück. Er hatte Aufsehen erregt, weil er auf Kachelmanns U-Haft-Entlassungsparty gesehen worden war. Eine Beamtin wird vernommen, die mit Fernsehkollegen des Moderators gesprochen hatte.
30. September:
Das Gericht gibt bekannt, dass der Prozess länger dauern wird als anfangs geplant. Der voraussichtliche Termin der Urteilsverkündung ist nun der 21. Dezember.
4. Oktober:
Der 71-jährige Vater des mutmaßlichen Opfers sowie eine Ex-Freundin von Kachelmann sagen als Zeugen aus. Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen.
6. Oktober:
Wegen Befangenheit lehnt das Gericht einen Sachverständigen der Verteidigung ab. Es bestünden Zweifel an der Unparteilichkeit des rechtsmedizinischen Gutachters Bernd Brinkmann. Zuvor werden zwei Ex-Freundinnen Kachelmanns unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen.
11. Oktober:
Das Landgericht befragt erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Ex-Freundin des Angeklagten.
13. Oktober:
Die Verteidiger stellen einen neuen Befangenheitsantrag gegen drei Berufsrichter, weil diese das mutmaßlich Opfer nicht vor seiner Aussage über das Zeugnisverweigerungsrecht aufgeklärt hatten. Nach Auffassung der Anwälte beschuldigt die Ex-Geliebte und Nebenklägerin den Wettermann zu Unrecht und könnte sich darum bei einerAussage selbst belasten.
18. Oktober:
Die Richter belehren die Ex-Geliebte über ihr Aussageverweigerungsrecht nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung, die Verteidigung hält aber am Befangenheitsantrag fest.
20. Oktober
: Das Gericht weist den Antrag ab. Erstmals schildert die Nebenklägerin die angebliche Tat.
27. Oktober:
Die Frau beendet ihre Aussage. An vier Verhandlungstagen wurde sie insgesamt mehr als 20 Stunden unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Anschließend wird der Therapeut der Nebenklägerin, der Psychiater und Traumatologe Günter Seidler, als Zeuge befragt.
8. November:
Nach eineinhalb Wochen Prozesspause wird eine weitere Ex-Geliebte des Moderators gehört.
29. November:
Kachelmann Anwalt Reinhard Birkenstock legt das Mandat nieder. Johann Schwenn aus Hamburg übernimmt.
01. Dezember:
Erster Auftritt von Kachelmanns neuem Verteidiger Johann Schwenn. Es werden zwei weitere Ex-Geliebte gehört. Schwenn kündigt an, die Rolle der Medien im Prozess zu thematisieren und dazu Beweisanträge zu stellen.
03. Dezember:
Schwenn stellt einen Befangenheitsantrag gegen die Sachverständige Luise Greuel und lässt die Unterlagen des Therapeuten Günter Seidler beschlagnahmen. Er bezeichnet Seidler als "Scharlatan".
08. Dezember:
Schwenn beantragt, die Redaktionen der Zeitschriften "Bunte" und "Focus" durchsuchen zu lassen. Er wirft den Blättern vor, sie wollten mit "gekauften Zeuginnen" den Prozess beeinflussen. Deshalb will Schwenn Schriftstücke und Datenträger sicherstellen lassen, die seiner Ansicht nach Kachelmann entlasten könnten.
10. Dezember:
Schwenn bleibt auf Konfrontationskurs. Er wirft den Staatsanwälten Gattner und Oltrogge vor, sie hätten sich möglicherweise strafbar gemacht, weil sie Ermittlungsergebnisse an die Presse weitergegeben hätten. Es kommt zu einer lautstarken Auseinandersetzung.
13. Dezember:
Der Münsteraner Rechtsmediziner Bernd Brinkmann wird als sachverständiger Zeuge gehört. Brinkmanns Untersuchungen zu den Verletzungen des mutmaßlichen Opfers legen nahe: Die Frau könnte sich die Blutergüsse an ihren Oberschenkeln auch selbst zugefügt haben.
20. Dezember:
Die Vernehmung eines Experten des Landeskriminalamts lässt sich als Entlastung für Kachelmann deuten: Die Spuren am angeblichen Tatmesser scheinen nicht zum Tatvorwurf zu passen. Die DNA-Spuren am Griff lassen sich nicht eindeutig zuordnen. Sowohl an der Messerspitze als auch am Rücken der Klinge finden sich überhaupt keine nachweisbaren DNA-Spuren, auch nicht des mutmaßlichen Opfers.
18. Januar 2011:
Das Landgericht Mannheim hat im Prozess um Jörg Kachelmann um Rechtshilfe bei der Staatsanwaltschaft Zürich ersucht. Dabei geht es um die Vernehmung einer Zeugin aus der Schweiz. Sie ist eine Ex-Geliebte des Wettermoderators.
(dpa/abendblatt.de)