24.01.11

Kachelmann-Prozess in Mannheim

Kachelmann-Anwalt scheitert mit Antrag auf Befangenheit

Das Gericht lehnte den Antrag von Anwalt Johann Schwenn ab. Somit bleibt die Sachverständige Luise Greuel Gutachterin im Promi-Prozess.

Foto: dapd
Die Verteidiger von Jörg Kachelmann, Johann Schwenn (l.) und Mathias Mailänder. Schwenn scheiterte mit seinem Befangenheitsantrag gegen die Gutachterin Luise Greuel.
Die Verteidiger von Jörg Kachelmann, Johann Schwenn (l.) und Mathias Mailänder. Schwenn scheiterte mit seinem Befangenheitsantrag gegen die Gutachterin Luise Greuel.

Mannheim. Im spektakulären Promi-Prozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann ist sein Anwalt Johann Schwenn mit einem Befangenheitsantrag gegen die psychologische Sachverständige Luise Greuel gescheitert. Greuel soll die Glaubwürdigkeit der Aussage von Kachelmanns Ex- Geliebter beurteilen. Das Landgericht Mannheim wies den Antrag am Montag zurück. Eine einseitige Parteinahme zuungunsten des Angeklagten sei nicht zu erkennen, erklärte das Gericht. Außerdem befragte das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit erneut den umstrittenen Trauma-Experten Günter Seidler.

In ihrem schriftlichen Gutachten war Greuel zu einem offenen Ergebnis gekommen. Ein "etwaiger Erlebnisgehalt" lasse sich nicht bestätigen. Kachelmanns früherer Verteidiger Reinhard Birkenstock hatte das Gutachten stets als entlastend interpretiert. Schwenn hatte es dagegen als spekulativ kritisiert. Die Schlussfolgerungen Greuels sei weder spekulativ, noch zeugten sie von einer "Jagdneigung" der Gutachterin, erklärte das Gericht. Die 37-Jährige Ex-Geliebte beschuldigt den Moderator, sie Anfang Februar 2010 vergewaltigt und mit einem Messer bedroht zu haben. Kachelmann bestreitet die Tat.

Die Befragung Seidlers fand erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Seidler ist Therapeut von Kachelmanns Ex-Geliebter und vertritt die These, die Erinnerungslücken des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers an die angezeigte Tat seien auf eine Traumatisierung zurückzuführen. Ein seelisches Trauma mit möglichen Erinnerungslücken könne unter anderem durch besonders belastende und einschneidende Erlebnisse verursacht werden. Diese Erklärung für die lückenhaften Angaben der Frau ist zwischen Anklage und Verteidigung umstritten. Kachelmanns Verteidiger Schwenn hatte den Psychotherapeuten bei einer Befragung Anfang Dezember als "Scharlatan" bezeichnet und Unterlagen von ihm beschlagnahmen lassen.

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Dies begründete Schwenn mit E-Mails und Gesprächen zwischen Seidler, der Ex-Geliebten, der Staatsanwaltschaft und dem Vorsitzenden Richter, die nicht aktenkundig seien, aber für das weitere Verfahren von Bedeutung. Bei der folgenden Befragung erschien Seidler in Begleitung eines Rechtsbeistands. Fragen zu Kontakten Seidlers zu dem Anwalt des mutmaßlichen Opfers und zu Alice Schwarzer, die für die "Bild"-Zeitung über den Prozess berichtet, sollen bei der Verhandlung am 3. Februar teils öffentlich erörtert werden.

Am 24. Verhandlungstag nahm neben Schwenn, der in der Vergangenheit Gericht, Gutachter und Medien scharf angegriffen hatte, ein weiterer Anwalt aus der Kanzlei des Hamburger Strafverteidigers an dem Verfahren teil.

Kachelmann
TV-Wettermoderator Kachelmann auf der Anklagebank
Der Wetterexperte Jörg Kachelmann muss sich seit zwei Monaten wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin vor dem Mannheimer Landgericht verantworten. Der Verlauf des Prozesses:
6. September: Hunderte Journalisten und zahlreiche Zuschauer kommen zum ersten Verhandlungstag. Auch das 37-jährige mutmaßliche Opfer erscheint. Nur wenige Minuten nach Beginn wird der Prozess vertagt. Kachelmanns Anwälte stellen Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Michael Seidling und die Richterin Daniela Bültmann.
10. September: Die Befangenheitsanträge werden zurückgewiesen.
13. September: Die Anklage wird verlesen, in der Kachelmann vorgeworfen wird, seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Kachelmann will im Prozess vorerst schweigen. Verteidiger Reinhard Birkenstock kritisiert den Plan, vor dem mutmaßlichen Opfer zunächst Ex-Freundinnen des Angeklagten zu vernehmen.
15. September: Der Notruf der 37-Jährigen wird vorgespielt. Als erster Zeuge wird der ermittelnde Kripobeamte gehört. Ein Kriminaltechniker schildert die Spurensicherung am Tatort. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sagt eine Geliebte des Moderators aus.
16. September: Kachelmanns Anwälte scheitern mit Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die ermittelnden Staatsanwälte.
22. September: Als Zeugen werden zwei Angestellte eines Hotels gehört. Dort hatte Kachelmann am frühen Morgen des 9. Februars eingecheckt, nachdem er vom mutmaßlichen Opfer kam. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird die 70-jährige Mutter der Frau gehört.
29. September: Polizistinnen schildern, wie es der 37-Jährigen während der Vernehmungen ging. Sie zweifeln nicht an ihrer Glaubwürdigkeit. Die Verteidiger ziehen ihren Gutachter Tilman Elliger zurück. Er hatte Aufsehen erregt, weil er auf Kachelmanns U-Haft-Entlassungsparty gesehen worden war. Eine Beamtin wird vernommen, die mit Fernsehkollegen des Moderators gesprochen hatte.
30. September: Das Gericht gibt bekannt, dass der Prozess länger dauern wird als anfangs geplant. Der voraussichtliche Termin der Urteilsverkündung ist nun der 21. Dezember.
4. Oktober: Der 71-jährige Vater des mutmaßlichen Opfers sowie eine Ex-Freundin von Kachelmann sagen als Zeugen aus. Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen.
6. Oktober: Wegen Befangenheit lehnt das Gericht einen Sachverständigen der Verteidigung ab. Es bestünden Zweifel an der Unparteilichkeit des rechtsmedizinischen Gutachters Bernd Brinkmann. Zuvor werden zwei Ex-Freundinnen Kachelmanns unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen.
11. Oktober: Das Landgericht befragt erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Ex-Freundin des Angeklagten.
13. Oktober: Die Verteidiger stellen einen neuen Befangenheitsantrag gegen drei Berufsrichter, weil diese das mutmaßlich Opfer nicht vor seiner Aussage über das Zeugnisverweigerungsrecht aufgeklärt hatten. Nach Auffassung der Anwälte beschuldigt die Ex-Geliebte und Nebenklägerin den Wettermann zu Unrecht und könnte sich darum bei einerAussage selbst belasten.
18. Oktober: Die Richter belehren die Ex-Geliebte über ihr Aussageverweigerungsrecht nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung, die Verteidigung hält aber am Befangenheitsantrag fest.
20. Oktober : Das Gericht weist den Antrag ab. Erstmals schildert die Nebenklägerin die angebliche Tat.
27. Oktober: Die Frau beendet ihre Aussage. An vier Verhandlungstagen wurde sie insgesamt mehr als 20 Stunden unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Anschließend wird der Therapeut der Nebenklägerin, der Psychiater und Traumatologe Günter Seidler, als Zeuge befragt.
8. November: Nach eineinhalb Wochen Prozesspause wird eine weitere Ex-Geliebte des Moderators gehört.
29. November: Kachelmann Anwalt Reinhard Birkenstock legt das Mandat nieder. Johann Schwenn aus Hamburg übernimmt.
01. Dezember: Erster Auftritt von Kachelmanns neuem Verteidiger Johann Schwenn. Es werden zwei weitere Ex-Geliebte gehört. Schwenn kündigt an, die Rolle der Medien im Prozess zu thematisieren und dazu Beweisanträge zu stellen.
03. Dezember: Schwenn stellt einen Befangenheitsantrag gegen die Sachverständige Luise Greuel und lässt die Unterlagen des Therapeuten Günter Seidler beschlagnahmen. Er bezeichnet Seidler als "Scharlatan".
08. Dezember: Schwenn beantragt, die Redaktionen der Zeitschriften "Bunte" und "Focus" durchsuchen zu lassen. Er wirft den Blättern vor, sie wollten mit "gekauften Zeuginnen" den Prozess beeinflussen. Deshalb will Schwenn Schriftstücke und Datenträger sicherstellen lassen, die seiner Ansicht nach Kachelmann entlasten könnten.
10. Dezember: Schwenn bleibt auf Konfrontationskurs. Er wirft den Staatsanwälten Gattner und Oltrogge vor, sie hätten sich möglicherweise strafbar gemacht, weil sie Ermittlungsergebnisse an die Presse weitergegeben hätten. Es kommt zu einer lautstarken Auseinandersetzung.
13. Dezember: Der Münsteraner Rechtsmediziner Bernd Brinkmann wird als sachverständiger Zeuge gehört. Brinkmanns Untersuchungen zu den Verletzungen des mutmaßlichen Opfers legen nahe: Die Frau könnte sich die Blutergüsse an ihren Oberschenkeln auch selbst zugefügt haben.
20. Dezember: Die Vernehmung eines Experten des Landeskriminalamts lässt sich als Entlastung für Kachelmann deuten: Die Spuren am angeblichen Tatmesser scheinen nicht zum Tatvorwurf zu passen. Die DNA-Spuren am Griff lassen sich nicht eindeutig zuordnen. Sowohl an der Messerspitze als auch am Rücken der Klinge finden sich überhaupt keine nachweisbaren DNA-Spuren, auch nicht des mutmaßlichen Opfers.
18. Januar 2011: Das Landgericht Mannheim hat im Prozess um Jörg Kachelmann um Rechtshilfe bei der Staatsanwaltschaft Zürich ersucht. Dabei geht es um die Vernehmung einer Zeugin aus der Schweiz. Sie ist eine Ex-Geliebte des Wettermoderators.
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